Auto privat verkauft, 3 Wochen später stellt Käufer Forderungen.

27. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Auto privat verkauft, 3 Wochen später stellt Käufer Forderungen.

Hallo,

ich habe ein 8 Jahre altes Fahrzeug privat verkauft. Grund war der Umstieg auf einen Dienstwagen. Preis waren 4.700 Euro. Ich bin keine Kfz Fachfrau, habe das Fahrzeug teils in einer freien Werkstatt, teils privat warten und reparieren lassen. Daher kein Scheckheft, keine Nachweise. Diese Tatsache war beim Verkauf dem Käufer bekannt.

Das Fahrzeug wurde ausgiebig probegefahren. Ich habe einen Standart Kaufvertrag vom großen deutschen Automobilclub "A..C" benutzt, welcher Sachmängelhaftung ausser bei grob fahrlässiger oder vorsätziger Handlung ausschließt. Im Inserat habe ich angegeben, dass die Steuerkette (angeblich eine Schwachstelle bei diesen Fahrzeugen) 1,5 zuvor gewechselt wurde. Im Kaufvertrag habe ich nichts vom Wechsel der Steuerkette vermerkt, es gibt auch gar keine Belege dafür. Bei der Besichtigung war der potentielle Käufer vom Zustand überzeugt, was auch zum Kauf führte. Er kennt sich angeblich aus mit diesen Autos, bastelt an den auch selbst, fährt selbst im Sommer ein ähnliches Fahrzeug als Cabrio.

3 Wochen nach Kauf und Übergabe meldet sich der Käufer mit folgendem Einwand:

1. Lt. zwei Werkstätten wäre die Steuerkette nicht in Ordnung. Muss gemacht werden, Kostenpunkt ca. 1.000 Euro
2. Das Öl wäre total schwarz, wie das sein kann?
3. Er lässt das Auto jetzt reparieren und danach würde er mir Berichte und Rechnungen vorlegen.
4. Ob ich mich an den Kosten beteiligen möchte.

Nach dem ersten Schock und Nachfragen im Freundeskreis dachte ich, dass ich darauf nicht eingehen werde.
Nun ruft der Käufer wieder an und droht mit Anwalt. Das Fahrzeug wäre nächste Woche repariert und dann will er mir was schicken. Sollte ich darauf nicht eingehen, geht er juristischen Weg.

Meine Fragen:

1. Kann der Käufer wirklich 3 Wochen nach dem Kauf (privat) mit einem Mangel kommen und Kosten vom Verkäufer einfordern?
2. Sollte die erste Frage mit "ja" beantwortet werden: darf der Käufer die Reparatur durchführen lassen und die Kosten vom Verkäufer einfordern, ohne VORAB also vor der Reparatur eine Art Freigabe für diese Reparatur vom Verkäufer einzuholen?

Für Eure Meinungen bedanke ich mich im Voraus.

Grüße




-- Editiert von Demen123 am 27.11.2017 13:04

-- Editiert von Demen123 am 27.11.2017 13:06

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Kann der Käufer wirklich 3 Wochen nach dem Kauf (privat) mit einem Mangel kommen und Kosten vom Verkäufer einfordern?


Ja, fordern kann man immer

Zitat:
darf der Käufer die Reparatur durchführen lassen und die Kosten vom Verkäufer einfordern, ohne VORAB also vor der Reparatur eine Art Freigabe für diese Reparatur vom Verkäufer einzuholen?


Siehe oben. Er wird aber diese Kosten vor Gericht nicht durchsetzen können, da der Verkäufer zunächst die Möglichkeit haben muss, selbst nachzubessern.
Zudem müsste er noch nachweisen, dass du von dem Mangel wusstest und ihn verschwiegen hast

Ich tendiere daher dazu: "Sein Auto, sein Problem. Kommunikation mit Käufer einstellen."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Frage habe ich noch in diesem Zusammenhang vergessen zu stellen:

Muss denn der Verkäufer überhaupt für eine vor 1,5 Jahren durchgeführte Reparatur gerade stehen oder was nachweisen können?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Demen123):
Muss denn der Verkäufer überhaupt für eine vor 1,5 Jahren durchgeführte Reparatur gerade stehen oder was nachweisen können?


Grade stehen nicht unbedingt, aber wenn damit "geworben" wurde, sollte man zumindest einen Nachweis darüber haben, Stichwort zugesicherte Eigenschaft.
Um dort "safe" zu sein, würde ich mal freundlich bei der damaligen Werkstatt nachfragen, ob die Dir eine Rechnungskopie ausstellen können, nach 1,5 Jahren sollten alle Belege noch vorhanden sein.

Durch Punkt 3 beraubt sich der Käufer allerdings aller möglichen Rechte, Stichwort: Eigenmächtige Selbstvornahme durch den Käufer ohne Fristsetzung.


-- Editiert von spatenklopper am 27.11.2017 14:35

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist es ja... es war keine Werkstatt.. es war einfach ein Bekannter aus dem Freundeskreis, der es freundlicherweise damals gemacht hat. Dieser lebt seit einigen Monaten im Ausland und es wäre gar nicht mal so einfach für mich, ihn zu finden.

Ja, ich habe zwar damit im Inserat geworben, es wurde aber nichts schriftlich festgehalten, habe ja auch gar keine Nachweise. Ausserdem kann es doch aus meiner Sicht mit jeder Reparatur, die vor 1,5 Jahren gemacht wurde, passieren, dass 3 Wochen nach dem Fahrze***erkauf der Mangel wieder auftritt, oder liege ich hier falsch? Ich hatte gar nicht vor das Auto zu verkaufen, weil zu dem damaligen Zeitpunkt kein Dienstwagen in Aussicht stand. Deswegen hat es mich gar nicht interessiert, ob ich Belege für etwas sammele.

Ist denn die Steuerkette so ein Teil, das nach 1,5 Jahren keinesfalls kaputt gehen kann, wenn sie gemacht wurde und damit sogar beworben wurde?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Demen123):
Ja, ich habe zwar damit im Inserat geworben, es wurde aber nichts schriftlich festgehalten


Wenn der Käufer sauber gearbeitet hätte, könntest Du in den A... gekniffen sein, das Inserat ist in der Regel Bestandteil des Kaufvertrages.
Sicherlich kann etwas "vor kurzem gemachtes" kaputt gehen, nur wenn man nicht nachweisen kann, dass überhaupt etwas gemacht wurde.....

Wenn die Steuerkette gemacht wurde, gut.
Kein Nachweis darüber, nicht so gut.
Wenn die Werkstatt feststellt, dass die Steuerkette nicht gemacht wurde, besteht ein Mangel, weil eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, gar nicht gut.

Das der Käufer alles eigenmächtig reparieren lässt, ohne Dich vorher zur Nachbesserung aufgefordert zu haben, sehr gut für Dich.

-- Editiert von spatenklopper am 27.11.2017 14:42

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

okay, super, danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Demen123):
Ist denn die Steuerkette so ein Teil, das nach 1,5 Jahren keinesfalls kaputt gehen kann, wenn sie gemacht wurde und damit sogar beworben wurde?


Steuerketten sind normalerweise Teile, die ein Autoleben halten sollen, dass sie es manchmal nicht tuen hat z.B. der VAG Konzern eindrucksvoll unter Beweiß gestellt. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Demen123):
Er kennt sich angeblich aus mit diesen Autos, bastelt an den auch selbst,

Kann sein kann auch nicht sein, die nachfolgenden Aussagen entlarven ihn entweder als ganz gerissenen Fuchs der auf absoluten Dummenfang gehn will oder als Volldepp:
Zitat:
1. Lt. zwei Werkstätten wäre die Steuerkette nicht in Ordnung. Muss gemacht werden, Kostenpunkt ca. 1.000 Euro

Was eine Werkstatt erzählt ist völlig unrelevant & nichtig. Das müsste schon ein Gutachter sein wenn es hart auf hart kommt.
Zudem um das festzustellen reicht eine reine Geräuschkontrolle nicht aus,denn Geräusche beim Start sind je nach verwendetem Öl & konstruktivem Aufbau des Kettentriebs normal. Dazu müßte schon eine größere Zerlegung erfolgen.
Zitat:
2. Das Öl wäre total schwarz, wie das sein kann?

Öl muß schwarz o. dunkel sein bzw. werden nach wenigen tausend Km sonst wäre das mehr als schlecht...das Öl nimmt Abrieb & Verbrennungsrückstände auf und hält diese in der Schwebe, nennt sich Dispergiervermögen-je besser es das kann umso besser für den Motor.
Zitat:
3. Er lässt das Auto jetzt reparieren und danach würde er mir Berichte und Rechnungen vorlegen.Das Fahrzeug wäre nächste Woche repariert und dann will er mir was schicken.

Und wenn er rückwärts Lapaloma tanzt....dich brauch das überhaupt nicht zu interessieren. Wie schon geschrieben gilt hier:
Stichwort: Eigenmächtige Selbstvornahme durch den Käufer ohne Fristsetzung= das dümmste was er machen kann selbst wenn Forderungen berechtigt wären.
Zitat:
4. Ob ich mich an den Kosten beteiligen möchte.

Ich möchte morgen Nacht um 3 ein Eis mit dir Essen hast du Zeit?!
Zitat:
Nach dem ersten Schock und Nachfragen im Freundeskreis dachte ich, dass ich darauf nicht eingehen werde.

Das solltest du auch absolut tun! Kommunikation komplett einstellen! Nicht reagieren!
Zitat:
Nun ruft der Käufer wieder an und droht mit Anwalt.

Wenn du nicht rangehst kann er auch nicht mit dir Reden. Deshalb das im Satz oben geschriebene befolgen! und zwar konsequent. Wenn etwas vom Anwalt kommt könnte man immer noch reagieren-vorher nicht da lieferst du nur Futter.
Zitat:
Sollte ich darauf nicht eingehen, geht er juristischen Weg.

Wahrscheinlichkeit das er das tut ist 1:10 - nicht verrückt machen lassen. Wer so vorgeht wie der Typ hat davon sowieso keine Ahnung....



-- Editiert von Jule28 am 27.11.2017 16:36

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank, Eure Meinungen haben mich etwas beruhigt :)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Eine Rückmeldung was noch so passiert oder auch nicht wäre schön :) die fehlt hier leider meistens.... ;)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich denke daran, klar, danke

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich schließe mich grundsätzlich meinen Vorschreibern an, würde aber trotzdem prophylaktisch versuchen den damaligen Freund wiederzufinden und von ihm eine schriftliche Aussage zu bekommen, dass er die Steuerkette damals getauscht hat.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ich tendiere daher dazu: "Sein Auto, sein Problem. Kommunikation mit Käufer einstellen."

Zitat (von Shihaya):
würde aber trotzdem prophylaktisch versuchen den damaligen Freund wiederzufinden und von ihm eine schriftliche Aussage zu bekommen, dass er die Steuerkette damals getauscht hat.

Volle Zustimmung.



Telefonnumern, SMS etc. kann man in modernen Smartphone im übrigen blocken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

nachdem einpaar Tage Ruhe war, hat sich die ARAG Schlichtungsstelle bei mir telefonisch gemeldet. Und mehr noch, telefonisch haben sie sich bei mir auf der Arbeit gemeldet, obwohl ich diese Nummer niemanden gegeben habe. Ist so etwas überhaupt erlaubt, dass die mich jetzt von allen Seiten stalken? Habe dann nur gesagt, dass die damit aufhören sollen und sollte was sein, dann schriftlich zukommen lassen.
Unglaublich unangenehm geworden inzwischen...

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Demen123):
Hallo,
hat sich die ARAG Schlichtungsstelle bei mir telefonisch gemeldet.

schön für Die...da hat wohl jemand kein Geld für den Anwalt :grins:

Zitat:
obwohl ich diese Nummer niemanden gegeben habe. Ist so etwas überhaupt erlaubt

unschön aber in Zeiten von Internet ect. nichts ungewöhnliches.... der Einbrecher fragt auch nicht bevor ins Haus steigt... ;)
von Dreistigkeiten sollte man sich heutzutage nicht beeindrucken lassen-zwingt einen ja niemand ein Spiel zu spielen

Zitat:
sollte was sein, dann schriftlich zukommen lassen.
hätte garnichts gesagt aber gut das lässt sich noch verschmerzen...beim nächsten mal NICHT reagieren.
Am besten bei Anrufen einfach mit "Ja Bitte?" melden, ist jemand dran mit dem man nicht reden will oder kommt das Gegenüber nicht aus der Deckung dann Gespräch sofort beenden ganz einfach ;)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Das geht leider nicht wenn ich am Arbeitsplatz bin und wir haben sehr viele Telefonate von uns nicht bekannten Nummern.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

klar geht das, wenn man weiß wer dran ist und nicht mit demjenigen reden möchte legt man auf ganz einfach,

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

ja das geht wirklich :)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Gibts hier etwas neues....? :fight:

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von fm89):
"Sein Auto, sein Problem. Kommunikation mit Käufer einstellen."
Das ist genau das was man machen sollte!

Zitat (von Demen123):
Das ist es ja... es war keine Werkstatt.. es war einfach ein Bekannter aus dem Freundeskreis, der es freundlicherweise damals gemacht hat. Dieser lebt seit einigen Monaten im Ausland und es wäre gar nicht mal so einfach für mich, ihn zu finden.
Das ist ein Problem, denn du musst die zugesicherte Eigenschaft nachweisen können.

Zitat (von Jule28):
Wenn etwas vom Anwalt kommt könnte man immer noch reagieren-vorher nicht da lieferst du nur Futter.
Und auch dann muss man sich überlegen ob man überhaupt reagieren möchte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo und danke für Eure Anteilnahme :)

Es hat sich bisher noch nichts gravierendes getan.

Käufer hat versucht immer wieder mich telefonisch von verschiedenen Rufnummern zu kontaktieren, ich habe immer abgewürgt und bin auf die Gespräche nicht eingegangen.

Scheinbar hat er es ENDLICH kapiert, dass ich auf diese Gespräche nicht mehr eingehen werde bzw. sämtliche Nummern, die mir bekannt waren, gesperrt habe, und hat mir gestern abend eine SMS geschrieben... In dieser SMS heißt es, dass er es soweit verstanden habe, dass ich es wohl nicht aussergerichtlich klären mag und ich nun eine Info vom Anwalt XY bekommen würde...

Na ja... mal sehen ob da jemals was kommt. Ich werde auf jeden Fall berichten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Auch eine Info von Anwalt XY kannst du getrost ignorieren. Du solltest allerdings ALLE Nachrichten die du bekommen hast aufbewahren um die Vorwegnahme der Leistung nachweisen zu können.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

es gab nur diese eine... alles andere war telefonisch... es wurde mir auch niemals angeboten nachzubessern... weder schriftlich noch mündlich...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Demen123):

Es hat sich bisher noch nichts gravierendes getan.

na das hört sich doch schonmal gut an... ;)

Zitat:
ich habe immer abgewürgt und bin auf die Gespräche nicht eingegangen.

richtig so & nicht weich werden

Zitat:
und ich nun eine Info vom Anwalt XY bekommen würde...

solange nichts offizielles kommt alles ignorieren....was der Anwalt schreibt ist erstmal unrelevant

Zitat:
Ich werde auf jeden Fall berichten.

sehr schön ;)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

wollte nur über den Zwischenstand berichten: bis jetzt ist Ruhe :)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

sind knapp 2 Wochen, der Anwalt scheint ja mächtig zu tun zu haben vor Weihnachten :grins:
der meldet sich gaaanz bestimmt neuen Jahr ;) kannst ja nochmal Rückmeldung geben

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Demen123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

bis heute immer noch nichts... hoffentlich hat es sich somit erledigt...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Demen123):
bis heute immer noch nichts... hoffentlich hat es sich somit erledigt...


Naja, der Anwalt bekommt auch sein Honorar, wenn er seinem Mandanten sagt, dass er mit seinem Anliegen keine Aussicht auf Erfolg hat.
Was ich aber eher glaube, die ARAG hat als Rechtsschutzversicherer keine Kostenübernahme zugesagt. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 19.01.2018 16:25

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen