Auto privat bei ebay verkauft, der Käufer hat es sich vorher nicht angesehen...was ist mit Mängeln?

11. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
pvrpvr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)
Auto privat bei ebay verkauft, der Käufer hat es sich vorher nicht angesehen...was ist mit Mängeln?

Hallo.

Ich habe meinen PKW privat bei ebay verkauft...habe alle Daten und als Startpreis 6850€ angegeben...zwei Minuten vor Ablauf der Zeit hat einer diese Summe geboten...OHNE den Wagen auch nur gesehen zu haben...außer auf Bildern!

Einen Tag später will er zurück treten und meint, dass er sich vertan hat, weil er dachte es ist ein Benziner und kein Diesel und der Standort wäre ihm mit 650km zu weit weg. Stand aber beides korrekt drin.

Habe schon so viel recherchiert, dass ich weiß, in vollem Recht zu liegen...laut BGB.

Da er die Transaktion nach wie vor Abbrechen will und ich lieber einen leichteren (schnelleren) Weg einschlagen will, habe ich einen anderen potenziellen Käufer gefunden...da kam bei einem Check raus, dass drei von vier Querlenkern gemacht werden müssten, sonst wird es wohl nichts mit dem TÜV im November. Kosten: 500-600€
Dieser Käufer zögert nun...

1. In wie fern hat der ursprüngliche Käufer da jetzt deswegen Ansprüche mir gegebüber?
Ist das ein Mangel?
Kann er dadurch problemlos zurück treten?
Ich habe keine Ahnung von Autos und deshalb auch nicht von den zu machenden Querlenkern...hätter er ja vor dem (blinden) Kauf checken können, oder!?

2. Was ist, wenn der zweite Käufer nur 6300€ zahlt? Bekomm ich die Differenz dann von dem ebay-Käufer?

Danke für jede Antwort.


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

das Ganze ist jetzt keine so einfache Sache.

Du hast einen rechtsgültigen KV mit dem der über EBAY geboten hat. Du wirst zwar sicherlich die Gewährleisstung ausgeschlossen haben, jedoch ist es so, dass hier jetzt ganz klar ein Mangel vorhanden ist, der nachweislich dann schon vor Übergabe an den K vorhanden war. (Hier hat der K ja kein Problem das jetzt zu beweisen).

Dann stellt sich auch die Frage, hat hier der K das Anrecht den KV wegen eines Irrtums anzufechten. Hier stehen die Chancen 50/50 würde ich sagen.

Du könntest jetzt natürlich den KV versuchen einzuklagen, hättest hier aber ein recht hohes Kostenrisiko. Der Verlierer zahlt 2 mal den Anwalt und einmal Gerichtskosten.

Bei den Gnazen Faktoren, würde ich mir an deiner Stelle überlegen, den KV einfach rückgängig zu machen (würde ich mir aber schriftlich vom K geben lassen und nicht nur über EBAY)...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pvrpvr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo. Danke schonmal. Das der Mangel besteht, weiß ich aber auch erst seit heute, gekauft hat er ihn am 2. August. Er hätte ihn doch vorher durchchecken lassen können!?
Er will ihn jetzt von nem Gutachter prüfen lassen,bevor er ihn holt...wenn da jetzt ein Mangel raus kommt, ist es doch sein Problem, oder?
Gewährleistung, Rückgabe etc hatte ich ausgeschlossen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pvrpvr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)

Was ist,wenn ich einem Abbruch mit dem ersten Käufer zustimme (hab ein Verzichtsschreiben vorbereitet,welches er mir unterschrieben zurück schickt) und den Wagen für 6200€ an den anderen Verkaufe? Kann ich dann die 650€ nachträglich vom ersten Käufer einklagen? Wegen dem Rücktritt vom ersten Käufer hab ich ja nun weniger raus?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120338 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Was ist,wenn ich einem Abbruch mit dem ersten Käufer zustimme (hab ein Verzichtsschreiben vorbereitet,welches er mir unterschrieben zurück schickt) und den Wagen für 6200€ an den anderen Verkaufe?

Dann nennt man das einvernehmliche Vertragsaufhebung. Da wird man keinen Schadenersatz einklagen können.



Man müsste das Verzichtsschreiben entsprechend rechtswirksam formulieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Kann ich dann die 650€ nachträglich vom ersten Käufer einklagen?
Moment, du hast hier einen Rechenfehler!

Wenn du das Fahrzeug jetzt für 6200Euro an Jemand anderen verkaufst, darfst du nicht einfach rechnen 6850Euro minus 6200Euro!

In deiner Rechnung musst dunoch zumindest zwei weitere Faktoren mit einbeziehen! Zum einen die 500-600Euro für den Mangel mit den Querlenkern, denn diese müsstest du ja jetzt noch investieren! Dann würde die Rechnung so aussehen, 6850Euro minus 600Euro minus 6200Euro, ergibt dann 50Euro.

Und auch diese 50Euro kannst du meiner Meinung nach nicht so einfach als Schadensersatz einfordern! Hier muss man auch nochmals rechnen! Du musst die Verkaufsprovision die du bei EBAY eingespart hast dann gegenrechnen! Keine hnung was die Provision für 6850Euro ist, aber diese musst du noch von den 50Euro abziehen! Was dann noch übrig bleiben sollte (kann mir kaum vorstellen, dass das dann noch ein zweistelliger Betrag sein sollte, kannst du evtl als Schadensersatz einfordern.

Dann müsstest du aber wohl immer noch klagen, mit dem verbundenen Kostenrisiko! Hier kommen wie schon gesagt mehrere Dinge zum tragen, wie evtl, dass ein Richter den Irrtum als gegeben ansieht, dann siehts ganz schlecht für dich aus!
Selbst wenn du gewinnen solltest, hättest du auch immernoch das Risiko, dass dein Gegner dann nicht zahlungsfähig sein könnte, dan bleibst du auf den Kosten sitzen!

Dieses Risiko wegen wohl weniger als 10Euro eingehen???

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zum einen die 500-600Euro für den Mangel mit den Querlenkern, denn diese müsstest du ja jetzt noch investieren!

Nein, muss er nicht mit einbeziehen, wenn er das Auto mit Gewährleistungsausschluss verkauft hat. Die defekten Querlenker wären dann Problem des Käufers gewesen - der Verkäufer wusste von diesen ja nichts und auf einen Check vor Übergabe hätte er sich nicht einlassen müssen.
Zitat (von pvrpvr):
Einen Tag später will er zurück treten und meint, dass er sich vertan hat, weil er dachte es ist ein Benziner und kein Diesel und der Standort wäre ihm mit 650km zu weit weg. Stand aber beides korrekt drin.

Da dürfte eine Anfechtung nicht möglich sein. Es heißt schließlich Irrtumsanfechtung und nicht "zu faul zum lesen"-Anfechtung.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pvrpvr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)

Von den defekten Querlenkern weiß der erste Käufer doch gar nichts...er kennt das Auto ja überhaupt nicht. Habe mit Gewährleistungsausschluss verkauft. Ich wusste zum Zeitpunkt des Verkaufs auch nichts davon...und selbst wenn, wäre er doch jetzt in der Beweispflicht!?

Beim zweiten Käufer wurde der Kaufpreis nach bekannt werden entsprechend nach unten korrigiert und er macht das selbst.

Ist schon ein komisches Modell mit dieser Schadensersatz-Regelung. Wenn ich nach dem Verkauf die Differenz zu 6850€ vom Ursprungskäufer bekomme, könnte ich es doch für 5000 an einen Bekannten verkaufen,klage die restlichen 1850€ ein und wenn mein Bekannter es dann für 6000€ weiter verkauft, hat er auch noch Gewinn gemacht...!? Seltsam...

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Du wirst zwar sicherlich die Gewährleisstung ausgeschlossen haben, jedoch ist es so, dass hier jetzt ganz klar ein Mangel vorhanden ist, der nachweislich dann schon vor Übergabe an den K vorhanden war.


Wie meinen? Auch das ist irrelevant, bei Gewährleistungsausschluß hat der VK nur bei nachweislichem arglistigen Verschweigen ein Problem.

2x Hilfreiche Antwort

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