Auto nicht umgemeldet

10. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 28x hilfreich)
Auto nicht umgemeldet

Angenommen ein Auto wird angemeldet verkauft und der Käufer meldet es nicht wie vereinbart sofort um. Macht sich der Käufer damit strafbar oder muss er nur zivilrechtlich für die entstandenen Kosten aufkommen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Es wäre nur eine Ordnungswidrigkeit (§ 13 FZV).
Trotzdem solltest Du schnellstens Kontakt mit dem Käufer aufnehmen und ihn bitten, den Pkw auf sich anzumelden.
Falls er sich gar nicht rührt geh mit dem Kaufvertrag zu deiner Zulassungsstelle und versuche, den Pkw amtlich abzumelden.
Solange der Pkw auf dich zugelassen ist, bist du erstmal der Gelackmeierte wenn damit Ordnungswidrigkeiten (zu schnelles Fahren usw.) oder sogar Straftaten (Tankbetrug ist da seeeehr beliebt) begangen werden.
Hast du dir vom Käufer seinen Personalausweis zeigen lassen und die Daten komplett notiert?

Gruß
Araval

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"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"

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#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Macht sich der Käufer damit strafbar


Nur wenn er bereits vor Kauf vorgehabt hat, sich an eine solche Vereinbarung nicht zu halten, damit evtl. Kosten (Strafzettel etc.) beim Vorbesitzer auflaufen.

Das wäre dann klassischer Eingehungsbetrug (vergleichbar mit "bestellen und schon vorhaben, nicht zu zahlen).

Ob das im Einzelfall beweisbar ist, ist wieder eine andere Frage.

quote:
oder muss er nur zivilrechtlich für die entstandenen Kosten aufkommen?


Das muß er in jedem Fall.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn er den Kaufpreis bezahlt kann kein Eingehungsbetrug vorliegen. Der Verkäufer muss doch die Strafzettel nicht bezahlen. Er hat nur den Aufwand, Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide einzulegen.

Es gibt ein Formular, mit dem der Zulassungsstelle mitgeteilt werden kann, dass das Fahrzeug verkauft wurde (und an wen). Ummelden muss es natürlich der Käufer. Wenn der aber mit dem Fahrzeug irgendwelche Straftaten begehen sollte wäre es für den Verkäufer u.U. ärgerlich, wenn der Verdacht allein aufgrund des nicht umgemeldeten Fahrzeugs auf ihn fiele.

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