Auto kaputt (nach Reparatur) - Wer haftet?

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Matze30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto kaputt (nach Reparatur) - Wer haftet?

Hallo,

Und zwar,hab gestern meinen Passat 3C Variant 2.0 TDI (125KW) zur VW Werkstatt gebracht im Zuge der Rückrufaktion wegen der Pumpe Düse Elemente.Heute früh ruft mich der Werkstattmeister an und sagt zu mir Kraftstoffpumpe ist kaputt!!!!!(sprich das Auto startet nicht mehr, da (kommt kein kraftstoff mehr in den motor) Gestern konnte ich noch ohne Probleme hinfahren (demzufolge war die kraftstoffpumpe noch ganz!! - denn wie soll ich sonst dahin fahren -.-).
Was kann ich tun?
Muss die Werkstatt dafür haften?
bin für jeden Rat dankbar!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Muss die Werkstatt dafür haften?



Das kommt darauf an, im Prinzip ist es so, daß das Verschulden der Werkstatt am Defekt vermutet wird, der Werkunternehmer muss sich entlasten.

Wenn da plötzlich eine Delle in der Tür ist, wäre das klar, eine Benzinpumpe kann man aber eigentlich nicht kaputtreparieren, entweder sie läuft, oder sie läuft eben nicht.

Garantie ist abgelaufen? Kulanz geht auch nicht?

Letztendlich ist das sonst eine - teure - Gutachterfrage. Da die Werkstatt das Auto erst wieder heraus rücken wird, wenn gezahlt wird, sollte man unter Vorbehalt bezahlen und darauf bestehen, daß die defekte Benzinpumpe ausgehändigt wird, um den Grund für den Schaden prüfen zu können.

Wenn Jemand mit dem Hammer zugeschlagen hat, wäre die Sache klar, wenn optisch keine Schäden sichtbar sind, müsste man wohl in den sauren Apfel beissen.

Hat die Werkstatt die Pumpe wie üblich bereits entsorgt, hätte sie ein Problem. Sie müsste sich da wie gesagt entlasten.

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