Auto gekauft und jetzt nur Probleme

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.03.2009 20:00:47
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto gekauft und jetzt nur Probleme

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Hallo, ich bin neu hier und habe ein Problem, ich hoffe es kann mir hier jemand helfen.
Ich habe am Freitag den 27.02.2008 ein Auto gekauft über Ebay, wo Tüv und Au für einen Aufpreis von 89,00 Euro enthalten sind. Nach auktionsende wurde das Auto zu Atu gebracht von dem Verkäufer um die Hu und die Au zu machen. Die Au war kein Problem, aber die Hu hat er nicht bestanden, da der Wagen starke Mängel hat und laut Atu und Tüv eine gefährdung im straßenverkehr ist, für den Fahrer sowohl als auch für andere. Und die Reperaturen würden sich auf ca 1600 Euro belaufen. Das der Wagen nicht durchgekommen ist wurde vom verkäufer verschwiegen. (der verkäufer wußte alles am 27.02.2009 schon)
Am 2.03.2009 hat er trotzdem ein kaufvertrag gemacht mit Tüv und Au bis 2/11 Und wir haben die Papiere und die Schlüssel bekommen und das Auto bezahlt. Wir sind mit dem Auto also ca 5 km gefahren bis nach hause. Zu hause ist uns dann aufgefallen das kein tüv bericht dabei war. Wir haben den Verkäufer noch kontaktiert, er meinte wir sollen das Auto ruhig schon mal ummelden und den Tüv bericht einfach nachreichen, wenn er uns ihn bringt. 3 tage später nichts... Dann haben wir mal beim Tüv angefufen und mußten hin, dort haben wir alles erfahren und den Mängelbericht bekommen....
Wie kann man weiter vorgehen, in der Artikelbeschreibung wurde erwähnt das das auto keine Mängel hat und laut bericht sind es sehr gravierende mängel, bin ja schon froh das wir heil nach hause gekommen sind, da die bremsen am meisten beschädigt sind. Sind wir jetzt verflichtet das auto trotzdem umzumelden ohne neuem tüv? Denn es ist ja für uns nicht mehr zu gebrauchen, wir haben ein kleines kind, da werden wir jetzt keinen meter mehr fahren...
Ich hoffe es kann mir jemand einen rat geben.. Gruß

Problem nach Autokauf?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sandra_becker71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

meines Wissens, kannst du den Wagen ohne TÜV gar nicht ummelden.
Da in der Artikelbeschreibung angegeben ist, dass der Wagen keinerlei Mängel hat und gegen einen Aufpreis neuer TÜV und AU gemacht werden kann, würde ich Dir raten, beim Verkäufer um Rücknahme zu bitten (allerdings denke ich dass er froh ist, dass die Kiste von Hof ist). Sollte er sich nun nicht darauf einlassen, wendest du Dich an Ebay und eröffnest eine Umstimmigkeit wegen Abweichung der Artikelbeschreibung.
Was steht denn im Kaufvertrag? Etwa sowas wie: Gekauf wie gesehen oder Bastlerfahrzeug? Nach meiner Erkenntnis kannst du dann nicht mehr viel machen.
Ich bin auch schon bei Ebay beim Autokauf auf die Nase gefallen gegen an gekommen bin ich aber nicht obwohl es ein wirtschaftlicher Totalschaden war.
Warum habt Ihr Euch den Wagen eigentlich nicht vor Auktionsende angesehen? Der Standort war doch anscheinend nicht wirklich weit weg

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#2
 Von 
sandra_becker71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hab noch etwas vergessen: du kannst natürlich versuchen eine Anzeige wegen Betruges zu erstatten, allerdings ist dem Verkäufer dann nachzuweisen, dass er doch von den Mängeln gewusst hat, was sich schwierig gestalten wird. Ich drücke Dir aber die Daumen

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#3
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Was wurde im Kaufvertrag vereinbart ?
Haben Sie den Aufpreis von € 89 entrichtet und dann wurde lediglich die AU vorgenommen bzw. die HU-Abnahme abgelehnt ?
Offensichtlich hat der Verkäufer die Mängel arglistig verschwiegen. Insofern würde ich ihm schriftlich auffordern (mit Fristsetzung), die Mängel umgehend zu beseitigen (Nacherfüllungspflicht). Andernfalls hat er das Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Herausgabe des Kaufpreises zurückzunehmen.

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#4
 Von 
sandra_becker71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

das muss man ihm aber nachweisen können, dass er arglistig gehandelt hat. und wenn es um einen privatverkäufer geht der unter aussschluss jeglicher gewährleistung und garantie sowie rücknahme gehandelt hat, wird es schwierig. natürlich liegt es auf der hand, dass etwas faul ist nur muss man ihm das nachweisen können. wäre interessant zu wissen, was im kaufvertrag vereinbart wurde.

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#5
 Von 
sandra_becker71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

entschuldigung habe gerade erst gelesen, dass er einfach angegeben hat, dass der wagen schon neuen tüv hat. das ist dann natürlich arglistige täuschung, wenn nicht gar betrug. ich würde strafanzeige stellen

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#6
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Am 2.03.2009 hat er trotzdem ein kaufvertrag gemacht mit Tüv und Au bis 2/11

Dann muß er sich an der Zusage auch packen lassen, da ist kein Raum für Gewährleistungsausschluß und Nachweis der arglistigen Täuschung, das wäre in dieser Situation eine eindeutige nicht eingehaltene Zusage.

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#7
 Von 
guest-12305.03.2009 20:00:47
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig, also kurz gesagt am 27.02.09 hat er tüv nicht bestanden und der verkäufer hat trotzdem am 2.03. einen kaufvertrag aufgesetzt mit Tüv und au bis 2/11, hat aber nur die Au bestanden. Ich war am 4.03. dann selber beim tüv weil mir langsam zweifel aufgekommen sind, da er nicht mit der Bescheinigung vom Tüv rüber kam. Ich habe hier zu hause ja jetzt auch ein original vom Tüv liegen, mit den gesamten Mängeln und die bescheinigung das er nicht durchgekommen ist vom 27.02.09

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#8
 Von 
guest-12305.03.2009 20:00:47
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gestern versucht mit ihm kontakt aufzunehmen, leider werde ich immer weggedrückt, daraufhin folgte eine sms mit Zustellbericht, in der ich ihn bat sich mit mir in verbindung zu setzen damit wir das klären können und uns weitere unannehmlichkeiten ersparen können, doch leider ohne erfolg. Soll ich mir lieber einen Anwalt nehmen?
Denn das auto ist noch auf ihn angemeldet, ein bekannter meinte ich soll nicht den fehler machen und den wagen ummelden ohne neuem tüv (der jetzige tüv ist bis mai 09). Kann mir da denn auch nichts passieren? Denn soweit ich weiß muß man sein kfz Fahrzeug schnellstmöglich ummelden.....

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#9
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Für meine Begriffe sollten Sie möglichst umgehend handeln. Die Sachlage ist nach Ihren Angaben ziemlich eindeutig. Wie bereits gesagt: Schriftlich (per Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein) auffordern, die Mängel auf seine Kosten umgehend beseitigen. Sollte er sich weigern, den Kaufvertrag Zug-um-Zug rückabwickeln.
Haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung ?
Aber auch so müssten Sie gute Karten haben.

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#10
 Von 
guest-12305.03.2009 20:00:47
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht. Ich werde morgen früh gleich mal zum Anwalt gehen, da hat man zwar viel Wartezeit, aber das nehm ich auch in kauf. Ich denke mal, wenn ein Anwalt ihn anschreiben tut hat man mehr chancen oder? Da ich auch noch relativ jung bin, habe ich damit auch noch keine Erfahrungen, wie ich aus dem Vertrag gut rauskommen würde.
Hoffe das klappt alles und ich kann zurücktreten und er muß die Schrottkarre wieder zurücknehmen.
Also an "Beweisen" mangelt es ja eigentlich nicht

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#11
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

Hab mir das jetzt nicht alles durchgelesen..weil eben ohne Absätzre schreiben liest sich alles wirklich mega-schlimm usw usf abcdefghihifsöfkdsafkadskagkakgaskgaskgöasdkgölaskggsaökgaskgaöskgkgaökgasaJFADJSKLFAJDSÖLFKJASÖLKFJASÖLKFJADSÖLKADSFÖADJÖLADKFÖLKADSJÖLKASDFÖLKADSJFÖLKASJFÖLKDAJFÖLKADSJFÖLKADSJFLÖKADSJFLKÖFajfköladsjflökadsjfölkadsjfölaksjföldasfölkadsfölkdasjfölasdkjfaskölfjfjaklöfjaklöfjioewureioqpwrlködsanlkdsajfklöasdjfölkasjfkölasdjfölkadsfkfksakgasökgaskgakg


So..

Ihr habt nen Auto gekauft und irgendwann iss euch aufgefallen, dasses da kein TÜV gibt obwohl versprochen?

P.S.: Sorry, aber wer hier was fragt, sollte das nicht einfach runterleiern, sondern evtl auch mal an die Leser (EURE erwünschten Beantworter) denken

*koppklatsch*

-- Editiert am 05.03.2009 19:47

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Stelenaje hat es richtig beschrieben. Umgehend anschreiben den Vogel und auffordern die zugesicherte Eigenschaft TÜV bis 02/11 herzustellen.
Am besten persönlich einwerfen unter Zeugen und per Einwurfeinschreiben. Einschreiben Rückschein könnte die Sache verzögern, wenn er es nicht annimmt.

Nicht ummelden ist allerdings nicht der richtige Weg. Da könnten Forderungen auf Sie zukommen, da Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Ich würde in dem Schreiben eine sehr kurze Frist setzen, mit der Begründung, dass der Wagen ja noch angemeldet ist, somit bewegbar bleibt und Sie ihn sonst erstmal stilllegen werden, wegen der Verkehrsunsicherheit. Wie der Verkäufer den dann bei der eindeutigen Rechtslage bei Ihnen zur Reparatur wegbekommt ist dann sein Problem.
Sie können auch weitergehenden Schadensersatz fordern, da Nacherfüllungen für Sie ohne Kosten zu erfolgen haben.

Ich kann manchmal nicht glauben wie wenig Sorgfalt man bei einem Autokauf walten lassen kann, aber es ist genauso unglaublich, wie Privatleute untereinander handeln. Das hier geschilderte grenzt an vorsätzlichen Betrug.

Wenn es sich so darstellt, wie beschrieben, dann würde ich wirklich einen Anwalt einschalten, so teuer wird eine grundsätzliche Beratung nicht sein.

@Koppklatsch: gehts noch? Manchmal wäre etwas mehr Fingerspitzengefühl nicht schlecht, aber bei Ihnen ist Name wohl Programm.
Wenn es Sie stört, wie einer schreibt, dann lesen Sie es doch einfach nicht und verunsichern die- oder denjenigen nicht noch zusätzlich....

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" --- OO ---"

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