Auto gekauft nach 4 Mon. Sichergestellt

21. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
SEBO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto gekauft nach 4 Mon. Sichergestellt

Hallo
Ich habe ein BMW gekauft und nach 6 tagen zugelassen.
Habe das Fahrzeug aus Berlin geholt.
Nach 4 Monaten kam ich in Polizei kontrolle rein, und mir wird gesagt "Das Fahrzeug wird sichergestelt weil eine Fahndung aus Berlin läuft" da war ich baff das Auto habe ich aus internet
und nach Belin gefahren und gekauft und angemeldet wie läuft ein
fahndung für das fahrzeug.
Ja das Fahrzeug ist dem Vorbesitzer unterschlagen worden.
Erst nach gutem Monat macht der vorbesitzer anzeige das Fahrzeug ist ihm samt KFZ Brief 3 Schlüsseln unterschlagen worden.
Ich habe es aber nicht von dem Vorbesitzer das Fahrzeug gekauft sondern laut Person: "er sei ein Händler".
Jetzt stehe ich Ohne Fahrzeug und Ohne Geld da und ich soll der gearschte sein. (Laut Kripo)
Jeder hier ist baff den ich die geschichte erzähle ich habe orginal Brief 3 Fahrzeugschlüssel und das Auto

Kann mir Jemand helfen Bitte

Problem nach Autokauf?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

SOFORT Anwalt einschalten!!!

An unterschlagener Ware kann man u.U. gutgläubig Eigentum erwerben. Hier wäre allerdings Eile geboten, denn gibt die Staatsanwaltschaft das Fahrzeug erstmal frei (an den Vorbesitzer) wirds schwieriger.

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#2
 Von 
SEBO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

habe ich aber mir wird gesagt das ich nicht gutgläubig kaufen kann wen es unterschlagen worden ist
http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html

-- Editiert von SEBO am 21.03.2006 19:42:36

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#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Trifft beides im Zweifel auf Ihren Fall nicht zu, Ihr Veräusserer war ja für Sie Augenscheinlich der Eigentümer, zumal er sich ja auch noch als Händler ausgegeben hat, insofern bestand für Sie ja auch kein Verdacht, dass er nicht in den Papieren eingetragen war. Insofern ist hier m.E. von einem gutgläugigen Erwerb auszugehen, es sei denn der Kaufpreis lag erheblich unter dem üblichen Marktpreis. Nur an gestohlenen oder geraubten Waren kann man nicht gutgläubig Eigentum erwerben.

Dann anderen Anwalt aufsuchen.

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#4
 Von 
SEBO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber der jenige von dem ich das auto gekauft habe existiert nicht laut namen im kaufvertrag und das auto hatte ganz normalen preis!

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#5
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...na, die Sicherstellung und auch eine Beschlagnahme ist wohl bei dem Sachverhalt gerechtfertig, zumindest solange bis der wahre Sachverhalt näher geklärt ist.

Insbesondere wohl, wenn eine fiktive Person
der Verkäufer ist. Auch müßten die Umstände, wie der Vorbesitzer das Fahrzeug >abgegeben< hat, geklärt sein.

Fazit: Einen Anwalt einzuschalten ist sicherlich ratsam.

mfg

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16991 Beiträge, 5894x hilfreich)

Ich glaube hier liegt das Problem darin zu beweisen wie man in den Besitz des Fahrzeuges gekommen ist, denn der "Händler" scheint ja gar nicht zu existieren.


Viele Grüße, Michael

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#8
 Von 
SEBO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja richtig aber der jenige der das auto unterschlagen hat ist ja da.
Nur er macht keine aussage und das wars
und man kann ihn nicht zwingen eine aussage zu machen keine ahnung ich verstehe die ganze gesetzes lage nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SEBO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe erst mal mein wagen wieder bekommen die Richterin hat mir die Freigabe erteilt für die Polizei.
Jetzt bin ich zum gericht eingeladen als Zeuge.
Ich weiss nicht was auf mich zu kommt.

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#12
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Freut mich fŸr Sie und fŸr mich, dass ich mit meiner EinschŠtzung richtig lag. ;)
Alles weitere, wie bereits Herr Pikowitzsch ausfŸhrte.

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#14
 Von 
Holsteiner123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mir ist vor wenigen Tagen genau das gleiche passiert, und ich würde sehr gerne erfahren, wie ihre Sachen letztendlich ausgegangen ist. Haben Sie das KFZ zurückerhalten und eine Zeugenaussage geleistet und das wars? Mein Anwalt plädiert auch auf gutgläubigen Erwerb, weil wir den Brief, die 3 Schlüssel, das Scheckheft usw. erhalten haben, nach Geldübergabe durch Zeugen. Im Kaufvertrag des Händlers steht einer anderer Verkäufer, weil Verkauf im Auftrag erfolgt ist. Aber wenn man bei einem Händler ein Auto erwirbt und dieser alle Unterlagen komplett übergeben kann, ist das doch ein gutgläubiger Erwerb, trotz der Unterschlagung, die irgendwo in der Kette vor dem Händler stattgefunden hat? Der Händler hat übrigens auf seiner Internetseite und den Verkaufsangeboten nichts von Verkauf im Auftrag geschrieben.
Wie seht ihr die Rechtslage? Wir haben übrigens noch alle Unterlagen, wie Verkaufsangebot, Telefonnotizen, selbstverständlich Kaufvertrag usw.

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#15
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

@Holsteiner123
Bei dir ist der Sachverhalt eindeutig nachvollziehbar, folglich der Ausgangspunkt besser als bei @Sebo.
Du hast einen Händler, auf den du zivilrechtlich zurückgreifen kannst.

Das die Polizei zur Eigentumssicherung und Klärung des Sachverhalt erst einmal sicherstellt bzw beschlagnahmt ist okay, da ein Straftatbestand angezeigt wurde.

mfg

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#16
 Von 
Holsteiner123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo belle,

ich zweifel trotzdem gerade am deutschen Rechtsstaat, weil der Richter gestern die Sicherstellung des PKW bestätigt hat, weil es sich um ein Beweismittel handelt. Der Anwalt denkt, dass wir jetzt damit rechnen können, das Auto erst in 1 oder 2 Jahren zurück zu erhalten.....Warum überhaupt Beweismittel? Bei Unterschlagung ist doch nicht der PKW Beweismittel oder? Prüft immer erst ein Richter die Sicherstellung bzw. Beschlagnahmung von PKWs bei Unterschlagung?

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#17
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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