Auto fährt an stehendem PKW Anhänger vorbei und hat dadurch einen Lackschaden

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
witi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto fährt an stehendem PKW Anhänger vorbei und hat dadurch einen Lackschaden

Es passiert auf einer schmalen Straße. Mein Pkw Anhänger steht ganz links und wir von mir und meinen 3 Helfern mit Holz beladen. Eine Autofahrerin will trotzdem vorbeifahren. Sie sagt sie schafft es. Sie ist schon fast vorbei zieht aber dann, weil sie Angst vor einem Schaden an ihrer linken Seite hat etwas nach rechts und hat nun einen Kratzer an der rechten Seite (ca 15cm lang). Nun behauptet sie ich hätte eine Straßensperre beantragen müssen und will ihren Anwalt einschalten. Der Beladungsvorgang dauerte nur ca 10 min. Sie hätte nur noch 5min warten müssen. Muss ich nun Angst vor einer Strafe haben?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Muss ich nun Angst vor einer Strafe haben?


Ja, es könnte ein Bußgeld wegen unzulässigem Halten in Höhe von 15€ auf Dich zukommen.

Eine Mitschuld am Schaden würde ich dagegen nicht sehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich würde sogar sagen, dass sie ein Recht darauf haben den Schaden an ihrem Hänger ersetzt zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Es gibt sogar Leute die würden bei so einer ungenehmigten Vollsperrung der Straße über 10 Minuten von "Nötigung" sprechen.


Dafür das die Dame nicht autofahren kann wird sie jedoch verkehrs- / strafrechtlich keinen von euch verantwortlich machen können.
Oder hat einer gesagt "ja das passt" bzw. hat sie eingeweisen?


Allerdings kann es sein, das sie es der Versicherung meldet und diese das dann reguliert. Dann hat man zivilrechtlich Pech gehabt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

der TE nimmt billigend in Kauf, dass er hier andere Menschenleben im schlimmsten fall gefährdet, nur mal so erwähnt!

Ein Bussgeld von mehr als 15Euro ist bestimmt gerechtfertigt.

Ich fände es gut, wenn die Versicherung regulieren würde...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

der TE nimmt billigend in Kauf, dass er hier andere Menschenleben im schlimmsten fall gefährdet, nur mal so erwähnt!


Warum?
Weil er die Dame nicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln daran gehindert hat am parkenden Anhänger vorbei zu fahren?

Zitat (von witi):
Der Beladungsvorgang dauerte nur ca 10 min. Sie hätte nur noch 5min warten müssen.


Das das vollkommen daneben ist, darüber brauchen wir glaube ich nicht streiten.
Aber ebenso hätte die Dame sagen können "Machen Sie bitte unverzüglich die Fahrbahn frei", die Polizei rufen, oder warten, anstatt sich durchzuquetschen.
Wenn man es so sieht, hat eher die Fahrerin, durch ihr unbedachtes Handeln und der Nichtbeherrschung ihres Fahrzeug, bzw. der Fehleinschätzung der räumlichen Verhältnisse, alle anderen umstehenden Personen gefährdet.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ein Bussgeld von mehr als 15Euro ist bestimmt gerechtfertigt.


Richtig, es werden wenn dann wohl 25€

Entweder Tatbestandsnummer 51b.1 An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer s§ 12 Abs. 2 StVO ) in den Fällen, in denen das Halten verboten ist - mit Behinderung

Kosten sind identisch.

Davon ab dürfte dann das Bußgeld für die Fahrerin höher ausfallen, da diese immerhin einen Unfall bei ihrem Manöver verursacht hat.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ich fände es gut, wenn die Versicherung regulieren würde...


Ich nicht.
Ich möchte nicht mit meinen Beiträgen solche Blödheiten anderer Fahrer mitfinanzieren.
Ob hier überhaupt eine Mithaftung des TE gegeben ist, vergleichbar mit diversen Falschparkerunfällen, ala 2/3 - 1/3 oder 80/20, mag ich unter dem Gesichtspunkt, dass das "Fahrzeug" nicht verlassen war, nicht beurteilen.

-- Editiert von spatenklopper am 16.08.2017 12:56

-- Editiert von spatenklopper am 16.08.2017 12:58

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Warum?
Weil er die Dame nicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln daran gehindert hat am parkenden Anhänger vorbei zu fahren?
Wer redet von der Dame, ich jedenfalls nicht! Da aber die Restbreite der Strasse durch sein Parkmanöver unter 3M Breite war (davon muss man bei dem Eingangspost zumindest ausgehen), kommt ein Feuerwehrfahrzeug nicht mehr durch die Strasse. Dadurch dass der TE ein slches Rettungsfahrzug an der Weiterfahrt behindert, kann (nicht muss) es im Schlimmsten Fall sein, dass ein Mensch dank des Verhaltens des TE verstirbt! Und dieses Risiko hat der TE zumindest billigend in Kauf genommen, oder willst du mir da wirklich was anderes sagen?

Zitat:
Richtig, es werden wenn dann wohl 25€
Leider immer noch zu wenig, wenn man bedenkt welcher Gefahr der TE andere Leute ausgesetzt hat...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und dieses Risiko hat der TE zumindest billigend in Kauf genommen, oder willst du mir da wirklich was anderes sagen?


Ja.
Durch die bisher getätigten Aussagen des TE, möchte ich bezweifeln, dass man ihm hier Eventualvorsatz unterstellen kann.

1x Hilfreiche Antwort

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