Auto einfach verkauft

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
MaBa0511
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto einfach verkauft

Hallo! Ich habe vor ein paar Monaten ein älteres Auto gekauft,da es defekt war und der Tüv jetzt abgelaufen war ,habe ich es abgemeldet und bei einem Bekannten auf den Hof stellen dürfen. (Papiere sind in meinen Händen ). Jetzt wollten meine Eltern es übernehmen und wieder fahrtauglich machen.Der Bekannte hat das Auto aber einfach ohne meine Zustimmung und Wissen an einen Schrotthändler verkauft und das Geld hat er sich eingesteckt. Darf er sowas einfach ?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Nein. Das Geld wird er rausrücken müssen. Normalerweise stünde Ihnen das Auto zu, aber das wird wahrscheinlich schon gepresst sein :/. Mehr als den Wert des Autos (der nicht groß sein dürfte, defekt und ohne TÜV) wird sich da nicht rausschlagen lassen - oder halt ein Ersatz im gleichen Zustand, was aber eher unwahrscheinlich zu beschaffen sein dürfte.

Strafrechtlich dürfte das auch zu würdigen sein, dies bringt Ihnen aber weder Geld noch Auto.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
MaBa0511
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort ,es geht mir da eigentlich weniger ums Geld da er dafür sicher nicht viel bekommen hat ,aber allein die Dreistigkeit das er ohne mein Wissen einfach zum Schrotthändler gegeben hat ,er war weder im Besitz von Papieren oder Schlüsseln. Sind am Überlegen ihn anzuzeigen!

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von MaBa0511):
Darf er sowas einfach ?
Nein, hat er aber

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
MaBa0511
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das dachten wir uns auch ,leider wissen wir nicht welcher Schrotthändler das Auto gekauft hat,weil unser Bekannte nichts sagt.
Wir haben von seinem Schwager eine WhatsAp Nachricht auf dem Handy ,das er das Auto für 100 Euro an einen Schrotthändler verkauft hat. Das Auto ist auch nicht mehr auf dem Hof

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#6
 Von 
guest-12313.10.2017 21:10:35
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Anzeige wegen Unterschlagung und des Verdachts auf Sachbeschädigung und Hehlerei gegen den Bekannten und gegen unbekannt (Schrotthändler). Ohne Fahrzeugbrief (jaja, Umgangssprache) oder Verlustbescheinigung hätte das Fahrzeug nicht angekauft werden dürfen.

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#7
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Scheint als fehlt hier ein Teil der Geschichte. Zumindest aus Sicht des Bekannten.
Wie lange stand das Fahrzeug auf dem Hof des Bekannten?
Wurdest Du aufgefordert das Fahrzeug zu entfernen?
Falls Du einer solchen Aufforderung nicht nachgekommen bist kann sich der Bekannte mit angemessener Fristsetzung auch selbst darum kümmern, dass der Schrott von seinem Hof verschwindet.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
kann sich der Bekannte mit angemessener Fristsetzung auch selbst darum kümmern, dass der Schrott von seinem Hof verschwindet.


Das funktioniert aber nicht innerhalb von "ein paar Monaten".



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#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Scheint als fehlt hier ein Teil der Geschichte. Zumindest aus Sicht des Bekannten.


Den Eindruck hab ich auch. Möglicherweise hatte der Bekannte nur mit ein paar Tagen Unterbringung gerechnet und keine Lust, den Schrott Monate oder Jahre auf dem Hof zu haben. Vielleicht hat er das auch dem TE kundgetan, ohne Erfolg.

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#10
 Von 
MaBa0511
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein es fehlt kein Teil der Geschichte ...Wir haben rausbekommen das der Bekannte das Auto zu Schrott gefahren hat ,nachdem er es gecknackt hat und kurzgeschlossen hat ...Anzeige läuft jetzt

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#11
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
das der Bekannte das Auto zu Schrott gefahren hat


Es war doch defekt und hatte keinen TÜV. Wie kann es dann zu Schrott gefahren werden?
Wenn er einen Unfall mit einem Fahrzeug ohne TÜV hatte, welches nicht angemeldet war, laufen
wohl noch ganz andere Verfahren gegen ihn.

Und ich bleibe bei meiner Vermutung, dass hier ein Teil der Geschichte fehlt. Wenn ich mein Fahrzeug bei einem Bekannten abstelle und dann von einem Dritten die Info bekomme das mein Fahrzeug verschrottet wurde, ist meine erste Anlaufstelle mein Bekannter. Ihr hört hier Dinge nur vom Schwager oder habt irgendwelche Dinge "rausbekommen".
Daher nochmal die Frage: Was sagt Dein Bekannter zu dem Vorfall? Wie erklärt er sich?

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Es war doch defekt und hatte keinen TÜV. Wie kann es dann zu Schrott gefahren werden?


In dem man sich reinsetzt, es startet und sich den nächsten Graben als Parkplatz aussucht?
Defekt bedeutet ja nun nicht zwangsläufig, dass es nicht fährt.

Zitat (von Start4u):
Daher nochmal die Frage: Was sagt Dein Bekannter zu dem Vorfall? Wie erklärt er sich?


Der wird sich mit Blick auf
Zitat (von Start4u):
Wenn er einen Unfall mit einem Fahrzeug ohne TÜV hatte, welches nicht angemeldet war, laufen
wohl noch ganz andere Verfahren gegen ihn.
wohl in tiefstes Schweigen hüllen..... ;)

-- Editiert von spatenklopper am 13.10.2017 16:56

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#13
 Von 
MaBa0511
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

was soll denn der Bekannte dazu sagen ,er hat dann zugegeben das er das Auto im Suff geschrottet hat nachdem er es aufgebrochen und kurzgeschlossen hat und weil er Kohle brauchte um irgendwo Schulden zu zahlen hat der es an den Schrotthändler verkauft.Sagte schon das eine Anzeige jetzt läuft.

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