Auto beschädigt strafe ?

20. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.11.2015 21:41:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto beschädigt strafe ?

Hallo ich weiß nicht ob das jetzt hier das richtige Forum dafür ist aber ich hab da leider ein Problem und zwar war ich nachts mit nem Freund unterwegs und so wie es leider geschehen musste kommt man auf dumme Ideen .... Ich würd es natürlich auch sofort rückgängig machen wenn ich könnte aber leider geht das nicht
Also wie gesagt wir kamen auf eine dumme Idee ein Auto zu zerkratzen ....haben es dann auch gemacht nun ist das so das ich mit dem Freund nichts mehr zutun habe warum ist jetzt auch nicht wichtig für die Situation ..
Die Person vom beschädigten Auto weiß jetzt das mein Freund es war ...leider weiß er es von mir .. Also ich habe ihm die Beweise geben Nun ist es so das der Kollege zur Stellungnahme zur Polizei eingeladen wurde und ich bin der festen Überzeugung das ich nun jetzt auch eine Vorladung zur Stellungnahme bekomme ... Ich bin so ein Mensch ich kann und will nicht lügen und will die Wahrheit sagen kann mir hier irgendjemand sagen was für eine Strafe auf mich zu kommt wenn die Reparatur 4000€ gekostet hat weil man die ganze Seite lackieren musste wir aber nur sag ich mal 20 cm zerkratzt haben und ich dem Opfer die Beweise gegeben habe und ich keine Vorstrafe oder anderweitig der Polizei aufgefallen bin ..? .. Danke im Voraus für eure Antworten
Lieben Gruß
Thomas

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Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zivilrechtlich werdet ihr beide den Schaden begleichen müssen, strafrechtlich könntest du nochmal mit einem blauen Auge davonkommen.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#2
 Von 
guest-12311.11.2015 21:41:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Also um es richtig zu sehen wird als schadenshöhe die komplette Summe berechnet und wird auf beide aufgeteilt falls du recht hast ...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Theoretisch ja.
Aber derjenige, der den Schaden hat kann sich aussuchen, wer den Schaden bezahlt und zu wie viel %.
Wenn er dich also nicht mag zahlst du 100% und kannst nichts dagegen tun.
Die 50% die dein Kollege zu tragen hätte musst du dann selbst von dem holen.

Umgekehrt gehts natürlich genauso, oder 50/50, oder 60/40, etc.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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