Auto angeblich beschädigt

30. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Auto angeblich beschädigt

Hallo,
ich war an einem Freitag abend auf einer Party. Bei der Freundin meines besten Freundes. Später in der Nacht wollten wir noch etwas holen und ich Idiot bin mit dem Auto ihrer Eltern gefahren, also sie hat den Schlüssel geklaut und ich bin mit ihr losgefahren. Polizei hat mich erwischt, dicke Strafe, langes Fahrverbot. Ja ich weiß das es falsch war aber darum geht es mir jetzt gar nicht.

Der Wagen ist ein Leasingfahrzeug und angeblich habe ich damit etwas gestriffen und einen Kratzer verursacht. Nun kommt bei mir die Rechnung von der Lackiererei an über 300€, was für mich als Azubi viel ist und ich auch kein Geld mehr habe wegen der polizeilichen Strafe. Ich bin mir aber sicher das ich nichts gerammt habe und mein Verdacht ist jetzt, dass der Kratzer schon länger da war und ich diesen jetzt bezahlen habe. Angezeigt hat der Vater mich noch nicht, er erwartet ja auch das ich jetzt die Rechnung bezahle und alles ist gut...

Was droht mir wenn ich diese Rechnung jetzt nicht bezahle? Ich meine er hat ja keine Beweise, dass der Kratzer von meiner Trunkenheitsfahrt stammt und ich glaube selbst wenn er mich jetzt anzeigen sollte ist das immer noch günstiger. Kann er mich überhaupt wegen Diebstahl anzeigen, die Tochter hat ja den Schlüssel geklaut.

Hoffe auf schnelle Hilfe.

Gruß Julius

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21 Antworten
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#2
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja aber hat er denn Beweise dafür dass der Sachschaden in der Nacht entstanden ist und nicht schon vor Monaten? Klar wenn ich es nicht bezahle wird er mich wohl anzeigen, aber was soll die Polizei denn dann machen? Ich bin mir ziemlich sicher das ich keinen Schaden an dem Auto verursacht habe.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

"ich war es nicht" - das hören Richter jeden Tag...Strafrechtlich wird hier gar nichts rumkommen - strafbare Sachbeschädigung ist es nur dann, wenn Sie den Kratzer absichtlich verursacht haben. Das ist ja nun gerade bei einem Verkehrsunfall eher unwahrscheinlich. Und in der fahrlässigen Begehungsvariante ist Sachbeschädigung eben nicht strafbar. Zivilrechtlich könnte das spannender werden - wenn der Vater verkündet, daß der Kratzer vorher nicht da war, nennt man das einen Beweis. Ihre gegenteilige Aussage nennt man genauso. Und dann entscheidet der Richter in freier Beweiswürdigung...

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann lass es mit dem bezahlen. Könnte aber teuer werden.

Denn du hast nur 2 Alternativen zahlen oder verweigern.



quote:
Ja aber hat er denn Beweise dafür dass der Sachschaden in der Nacht entstanden ist

Woher sollen WIR das denn wissen? DU hast ihn diese Frage ja offensichtlich auch noch nicht gestellt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Also das hört sich nich gut an, also nach eurem Rat würde ich dann doch eher bezahlen. Aber ich habe heute nochmal mit M geredet, sie ist auch mitgefahren. Sie und ich sagen das ich nichts gerammt habe und sie war noch die nüchternste. Sie meint sie ist sicher, ich auch. Dagegen steht der Besitzer, war nicht dabei , und seine Tochter.

Was würdet ihr tun in meiner Lage?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Aber ich habe heute nochmal mit M geredet, sie ist auch mitgefahren.

Noch mehr entscheidungsrelevante Fakten die du vergessen hast??



Wer ist überhaupt M?
In welchen Verhältnis steht sie zu dir?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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-- Editiert am 01.05.2011 15:35

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#8
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Also M ist ne Freundin von mir aber auch von der Tochter des Fahrzeughalters. Wir sind halt zu dritt gefahren und ich hab gestern nochmal mit ihr geredet und sie sagt sie ist sich sicher das ich nichts geschrammt habe.

Könnte er mich nicht auch wegen Diebstahl anzeigen? Seine Tochter hat zwar den Schlüssel geklaut aber ich bin gefahren, weiß nich wie das zusammenhängt...

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann hättest du ja eine Zeugin die aussagen könnte das auf der Fahrt nichts passiert ist?

Lass dir diese Aussage von ihr schriftlich geben, mit Datum und Unterschrift von ihr.
Dann dürftest du eine Chance haben ...



quote:
Könnte er mich nicht auch wegen Diebstahl anzeigen?

Klar.
Ob das dann Auswirkungen hätte, käme unter anderem darauf an, ob du zu demzeitpunkt als du fuhrst bereits wusstest das die Erlaubnis des Vaters ncit vorlag.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> quote:Könnte er mich nicht auch wegen Diebstahl anzeigen?


Klar. <hr size=1 noshade>



Nein, das war furtum usus, das ist kein Diebstahl, sondern Gebrauchsanmassung. Zwar ausnahmsweise bei KFahrzeugen und Fahrrädern strafbar, § 248b StGB , hier aber bereits mit der Bestrafung der Trunkenheitsfahrt abgeurteilt und als Tat "verbraucht".

Zivilrechtlich sieht es aber eher düster aus.

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#12
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie sind ausschließlich wegen der Trunkenheitsfahrt verurteilt worden?

Das unbefugte Nutzen des Kfz war nie angezeigt oder Gegenstand des Verfahrens?

Die Tat liegt mehr als drei Monate zurück?

Dann ist ohnehin strafrechtlich alles erledigt.

Zivilrechtlich muss der Eigentümer nachweisen, dass Sie den Kratzer verursacht haben. Ob dies gelingt kann man nicht beurteilen.

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1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Tat liegt mehr als drei Monate zurück?

Dann ist ohnehin strafrechtlich alles erledigt. <hr size=1 noshade>



Da TE bereits verurteilt ist, spielt das ja hier keine Rolle, aber wie verträgt sich das mit § 78 StGB ?

Demnach beträgt die Verfolgungsverjährung mindestens 3 Jahre.

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#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> quote:Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

ist ansonsten doch wohl ausreichend deutlich formuliert, § 77b StGB beantwortet die übrigen Fragen.
<hr size=1 noshade>



Keineswegs.

Bei Straftaten im öffentlichen Straßenverkehr bejahen die StA generell das öffentliche Interesse unter generalpräventiven Aspekten.

... wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

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#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

§ 248b StGB ist ein ABSOLUTES Antragsdelikt, insofern kann die StA hier kein öffentliches Interesse geltend machen. Das Zitat von flawless entstammt offenbar irgendeinem anderen §, der ein relatives Antragsdelikt zum Gegenstand hat.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
§ 248b StGB ist ein ABSOLUTES Antragsdelikt, insofern kann die StA hier kein öffentliches Interesse geltend machen. Das Zitat von flawless entstammt offenbar irgendeinem anderen §, der ein relatives Antragsdelikt zum Gegenstand hat. <hr size=1 noshade>



Das ist richtig, aber eigentlich hatte ich mich mit dem Troll unterhalten.

Mich hätte interessiert, was er zu § 248a StGB wg. dem verbrauchten Benzin im Tank sagt, aber inzwischen wird er ja schneller gelöscht, als er Sockenpuppen stricken kann.

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#21
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
von B r o n k o am 05.05.2011 17:47



Donnerwetter

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