Auto am Zweitwohnsitz angemeldet lassen und Bußgeld riskieren?

15. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.01.2022 18:16:56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto am Zweitwohnsitz angemeldet lassen und Bußgeld riskieren?

Ich bin seit Anfang dieses Monats für das Studium umgezogen. Der Studienort ist mein Hauptwohnsitz, da ich dort den größten Teil meiner Zeit verbringe und weil es dort eine Zweitwohnsitzsteuer gibt. Die Wohnung der Eltern bleibt mein Zweitwohnsitz.

Rein rechtlich müsste ich ja gem. § 13 FZV meinen Umzug mitteilen und mein Auto ummelden, am neuen Hauptwohnsitz.

Ich war auch bei meiner Versicherungsmaklerin und habe sie danach gefragt. Sie meinte das wäre nicht nötig, da ich ja weiterhin die Post von meinem Zweitwohnsitz erhalte. Sie hat sogar in der Zentrale angerufen um sich das zu bestätigen, was mich persönlich schon sehr verwirrt, da die Situation eigentlich ziemlich klar ist (zumindest aus dem geschlossen was ich online gelesen habe).

Allerdings hat sie mir schon auf meinen Wunsch ausgerechnet, was für Mehrkosten bei einer Ummeldung entstehen. Nämlich 120 € Versicherungskosten mehr pro halbes Jahr (und dazu noch 20 € für die Ummeldung). Das erscheint mir schon sehr viel Angesichts der 15 € bzw. 30 € ( Vorsatz) Bußgeld bei unterlassenem Ummelden. Die ja auch nur anfallen, falls das es der Zulassungsstelle auffällt.

Konnten sich dadurch irgendwelche Nachteile bei einem möglichen Schadensfall ergeben? Denn eigentlich steht der Versicherung ja die Erhöhung des Beitrages wegen der höheren Regionalklasse zu. Andererseits habe ich ja alles mit meiner Versicherungsvertreterin besprochen?

Sind die 15-30€ Bußgeld wirklich die einzige Folge?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat (von 150917):
Konnten sich dadurch irgendwelche Nachteile bei einem möglichen Schadensfall ergeben?
Wäre möglich.

Zitat:
Andererseits habe ich ja alles mit meiner Versicherungsvertreterin besprochen?
Nein hast du nicht, erzähl doch nicht solche Märchen! oder kannst du dieses gespräch auch nur irgendwie im geringsten beweisen?

Solange du das Gespräch darüber nicht irgendwie beweisen kannst, wird das als reines Märchen abgestempelt, ich hoffe du verstehst wie ich das meine...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von 150917):
Sind die 15-30€ Bußgeld wirklich die einzige Folge?

Naja, da ist auch noch Versicherungsbetrug mit im Spiel. Das könnte dazu führen, das der Versicherungsschutz entfällt bzw. es Regressforderungen gibt.



Zitat (von 150917):
Andererseits habe ich ja alles mit meiner Versicherungsvertreterin besprochen?

Echt?

Bis jetzt las ich nur davon das diese Ihre Meinung geäußert hat.
Und selbst für diese Behauptung gibt es keine Beweise.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47496 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Naja, da ist auch noch Versicherungsbetrug mit im Spiel.


Wie kommst Du jetzt da drauf? Versicherungsbetrug ist hier nicht erkennbar.

Zitat:
Sind die 15-30€ Bußgeld wirklich die einzige Folge?


Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von 150917):

Konnten sich dadurch irgendwelche Nachteile bei einem möglichen Schadensfall ergeben?

Nein.
Zitat:
Denn eigentlich steht der Versicherung ja die Erhöhung des Beitrages wegen der höheren Regionalklasse zu. Andererseits habe ich ja alles mit meiner Versicherungsvertreterin besprochen?

Solange die Versicherung die KFZ-Haftpflicht nicht kündigt, gilt der Versicherungsschutz.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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