Ich bin seit Anfang dieses Monats für das Studium umgezogen. Der Studienort ist mein Hauptwohnsitz, da ich dort den größten Teil meiner Zeit verbringe und weil es dort eine Zweitwohnsitzsteuer gibt. Die Wohnung der Eltern bleibt mein Zweitwohnsitz.
Rein rechtlich müsste ich ja gem. § 13 FZV meinen Umzug mitteilen und mein Auto ummelden, am neuen Hauptwohnsitz.
Ich war auch bei meiner Versicherungsmaklerin und habe sie danach gefragt. Sie meinte das wäre nicht nötig, da ich ja weiterhin die Post von meinem Zweitwohnsitz erhalte. Sie hat sogar in der Zentrale angerufen um sich das zu bestätigen, was mich persönlich schon sehr verwirrt, da die Situation eigentlich ziemlich klar ist (zumindest aus dem geschlossen was ich online gelesen habe).
Allerdings hat sie mir schon auf meinen Wunsch ausgerechnet, was für Mehrkosten bei einer Ummeldung entstehen. Nämlich 120 € Versicherungskosten mehr pro halbes Jahr (und dazu noch 20 € für die Ummeldung). Das erscheint mir schon sehr viel Angesichts der 15 € bzw. 30 € ( Vorsatz) Bußgeld bei unterlassenem Ummelden. Die ja auch nur anfallen, falls das es der Zulassungsstelle auffällt.
Konnten sich dadurch irgendwelche Nachteile bei einem möglichen Schadensfall ergeben? Denn eigentlich steht der Versicherung ja die Erhöhung des Beitrages wegen der höheren Regionalklasse zu. Andererseits habe ich ja alles mit meiner Versicherungsvertreterin besprochen?
Sind die 15-30€ Bußgeld wirklich die einzige Folge?
Auto am Zweitwohnsitz angemeldet lassen und Bußgeld riskieren?
15. September 2017
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Frage vom 15. September 2017 | 10:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto am Zweitwohnsitz angemeldet lassen und Bußgeld riskieren?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 15. September 2017 | 12:23
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo
Wäre möglich.ZitatKonnten sich dadurch irgendwelche Nachteile bei einem möglichen Schadensfall ergeben? :
Nein hast du nicht, erzähl doch nicht solche Märchen! oder kannst du dieses gespräch auch nur irgendwie im geringsten beweisen?Zitat:Andererseits habe ich ja alles mit meiner Versicherungsvertreterin besprochen?
Solange du das Gespräch darüber nicht irgendwie beweisen kannst, wird das als reines Märchen abgestempelt, ich hoffe du verstehst wie ich das meine...
#2
Antwort vom 15. September 2017 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatSind die 15-30€ Bußgeld wirklich die einzige Folge? :
Naja, da ist auch noch Versicherungsbetrug mit im Spiel. Das könnte dazu führen, das der Versicherungsschutz entfällt bzw. es Regressforderungen gibt.
ZitatAndererseits habe ich ja alles mit meiner Versicherungsvertreterin besprochen? :
Echt?
Bis jetzt las ich nur davon das diese Ihre Meinung geäußert hat.
Und selbst für diese Behauptung gibt es keine Beweise.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. September 2017 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47496 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Naja, da ist auch noch Versicherungsbetrug mit im Spiel.
Wie kommst Du jetzt da drauf? Versicherungsbetrug ist hier nicht erkennbar.
Zitat:Sind die 15-30€ Bußgeld wirklich die einzige Folge?
Ja.
#4
Antwort vom 17. September 2017 | 23:11
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:
Konnten sich dadurch irgendwelche Nachteile bei einem möglichen Schadensfall ergeben?
Nein.
Zitat:Denn eigentlich steht der Versicherung ja die Erhöhung des Beitrages wegen der höheren Regionalklasse zu. Andererseits habe ich ja alles mit meiner Versicherungsvertreterin besprochen?
Solange die Versicherung die KFZ-Haftpflicht nicht kündigt, gilt der Versicherungsschutz.
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