Auto Pfändung

27. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)
Auto Pfändung

Hallo ich hab hier folgende Sachverhalt.
Eine Frau begeht eine Sachbeschädigung, die ist unstrittig (tritt gegen eine Autotür). Die Frau wird auch verurteilt und bezahlt die Strafe.

Post vom Anwalt des betroffenen der Sachbeschädigung sagt aus rund 3000€ schaden.
Frau fragt nach einem Gutachten oder dergleichen da der Schaden viel zu hoch erscheint für eine Beule.

Anwalt antwortet das es kein Gutachten gibt und auch nicht geben wird.
Frau hat EV abgelegt da unmöglich diese Summe zu zahlen.
Jetzt wurde ihr Auto gepfändet (Wert ca 1000€) und das ohne das es vorher einen Mahnbescheid o.ä. gab, um der Forderung dann widersprechen zu können.
Auch gab es vom GV bei Pfändung kein Protokoll o.ä. Auto wurde abgeschleppt zu einem nahegelegenen Händler und steht nun da.

Richter wurden diverse persönliche Gründe vorgetragen die das Auto unentbehrlich machen aber das reichte dem Richter nicht aus, somit bleibt das Auto weg.
Anwalt hat jetzt nach der Pfändung telefonisch Ratenzahlung vorgeschlagen in höhe von mtl 1000€, was für eine alleinerziehende Mutter von 3 Kinder mit Hartz 4 sehr unrealistisch ist.

Irgendwie sieht mir das alles nicht nach korrekte Vorgehensweise aus.
Die Summe liegt nun bei knapp 5000€ und das bei einem alten Auto das mit Glück 1000€ bringt.
Frau hat nachweisbar kranke Kinder wovon eines erst vor kurzem schwer verletzt wurde (überfahren) und jetzt viele Termine wegen Therapie an wechselnden Orten hat.

Davon abgesehen ist das Auto eigentlich noch gar nicht bezahlt, da das Geld hierfür geliehen wurde. Allerdings wurde dieser Punkt noch gar nicht eingebracht aus Unwissenheit der Frau.

Abschließend wollte ich jetzt eigentlich nur wissen ob diese Vorgehensweise nicht ziemlich merkwürdig ist, da man ja keine Möglichkeit hatte, der höhe des Schadens zu widersprechen.

Notfall oder generelle Fragen?

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42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
Abschließend wollte ich jetzt eigentlich nur wissen ob diese Vorgehensweise nicht ziemlich merkwürdig ist


Da hast Du völlig Recht. So wie geschildert ist es mehr als merkwürdig, da kein Gerichtsvollzieher ohne einen Titel vollstrecken wird.
Aber da hier sogar eine gerichtliche Entscheidung angemerkt wird, bin ich auch sicher, dass der Sachvortrag nicht vollständig ist.

Merkwürdig (andere Worte passen da sicher besser) finde ich aber auch, dass die Frau erwartet, die mutwillige Sachbeschädigung (Tritt vor die Autotür) würde für sie folgenlos verlaufen, sprich, sie müsste für den vor ihr angerichteten Schaden nicht aufkommen.
Die Frau sollte mal die eigenen Haltung kritisch hinterfragen.

Berry

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Die Frau wird auch verurteilt

Tipp: Vielleicht hier mal genauer hinschauen. Zu was genau wurde sie denn verurteilt? Du musst mal Zivilrecht und Strafrecht voneinander trennen.
Eine Strafe wegen Sachbeschädigung ist also etwas anderes als den Sachschaden selbst zu bezahlen. Man kauft sich mit der Zahlung der Strafe auch nicht davon frei, den Sachschaden am Auto zu bezahlen.

Es muss für beides keine getrennten Verfahren geben. Das Zauberwort heißt Adhäsionsverfahren. Der Geschädigte einer Straftat kann seinen Schaden ggf. im Strafverfahren mit geltend machen und dann kann man neben der Verurteilung für den Sachschaden auch gleichzeitig dazu verurteilt werden, den Schaden am Auto bezahlen zu müssen.

Zitat:
da kein Gerichtsvollzieher ohne einen Titel vollstrecken wird.

Und deswegen vermute ich, dass es entweder ein obiges Adhäsionsverfahren war oder dass du Recht hast, dass hier ein großer Teil der Geschichte einfach nur komplett fehlt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
da man ja keine Möglichkeit hatte, der höhe des Schadens zu widersprechen.

Hatte man. Nämlich da wo die gerichtliche Verhandlung war. Oder ein Mahnbescheid bzw. Zahlungsklage gekommen ist. (Das ist der Teil der Geschischt der fehlt)

Wenn man den Zeitpunkt wie hier verpasst hat, ist das Pech.


Sonst hätte der Anwalt das hier
Zitat (von Paula23):
Anwalt antwortet das es kein Gutachten gibt und auch nicht geben wird.

vermutlich nicht geantwortet und es wäre keine Pfändung möglich.



Zitat (von Paula23):
Davon abgesehen ist das Auto eigentlich noch gar nicht bezahlt, da das Geld hierfür geliehen wurde. Allerdings wurde dieser Punkt noch gar nicht eingebracht aus Unwissenheit der Frau.

Interessiert auch keinen.
Es sei denn der Verkäufer hätte einen Eigentumsvorbehalt.



Zitat (von Paula23):
Frau hat nachweisbar kranke Kinder wovon eines erst vor kurzem schwer verletzt wurde (überfahren) und jetzt viele Termine wegen Therapie an wechselnden Orten hat.

Das alleien ist kein Grund.
Wenn das alles mit ÖPNV, zu Fuß, mit Fahrrad erreichbar wäre, ist das Auto nicht notwendig.


Scheint so, als wären die Gründe weshalb ein Kfz unabdingbar ist, nicht substanitiert genug heraus gearbeitet.



Merkwürdig ist eigentlich nur, das man so einen Hobel pfändet. 1000 EUR Wert ergibt nicht viel verwertbares am Ende der Versteigerung.



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#4
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Es geht nicht um mich aber ich konnte den Schriftverkehr einsehen.
Strafrecht und Zivil ist klar.

Das mit dem Adhäsionsverfahren wäre evtl. möglich, aber hätte dann der Schaden vor Gericht nicht nachgewiesen werden? Es gab keine Verhandlung.

Ob sie über ihr Verhalten nachdenken sollte, vermag ich jetzt nicht drüber zu urteilen. In der Situation hätte ich vermutlich auch etwas „überreagiert". Parkplatz mit Kindern gelaufen, Auto fährt beim ausparken ein Kind fast an und beschimpft die Mutter auch noch. Aber es geht ja nicht um die Strafe, auch das sie den Schaden ersetzen muss weiß sie. Allein die Höhe ist strittig. Zumal es bis zum heutigen Tage nichts schriftliches gibt.
Es war eine einfache Beule ohne Lackschäden an einem rund 11 Jahre altem Auto. Da darf man doch sehr zweifeln.
Wenn das so in Ordnung wäre, dann würde dich jeder sagen können, mir ist ein Schaden von 10k€ oder noch mehr entstanden.

Kurzform: Ich habe Schaden verursacht, muss und will den auch bezahlen, aber das ohne Gutachten oder Kostenvoranschlag?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Wie gesagt, ohne Titel keine Pfändung.
Also mal nachschauen, was für ein Titel ist das, von wann, wo kommt der her.
Im Schriftverkehr sollte sich eine Kopie finden, sonst müsste man mal beim GV nachfragen.



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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
Allein die Höhe ist strittig.


Das bezweifeln hier alle. Es mag ja sein, das irgendwann mal eine wenig plausibele Schadenhöhe genannt wurde.
Frau hätte damals dagegen angehen sollen, jetzt scheint es dafür zu spät, da es offensichtlich einen Titel gibt, denn ohne Titel keine Vollstreckung.

Zitat (von Paula23):
Das mit dem Adhäsionsverfahren wäre evtl. möglich, aber hätte dann der Schaden vor Gericht nicht nachgewiesen werden?

Nein. Grundsätzlich gilt, dass ein Sachvortrag als zugestanden angesehen wird, wenn er von der anderen Partei nicht bestritten wird.



Berry

-- Editiert von Sir Berry am 27.10.2017 15:25

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#7
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(488 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
Es geht nicht um mich aber ich konnte den Schriftverkehr einsehen.
...
...
...
Kurzform: Ich habe Schaden verursacht, muss und will den auch bezahlen, aber das ohne Gutachten oder Kostenvoranschlag?


Okay?... Na egal.



Wie Berry bereits schrieb, wird vermutlich irgendwann mal eine Summe X im Raum gestanden haben. Also der Anwalt des Klägers wollte von Ihnen Geld. Dazu gab es bestimmt eine Zahlungsfrist. Danach eine Mahnung. Dann einen Mahnbescheid. Und als diesem nicht widersprochen wurde, kam es zu besagtem Vollstreckungsbescheid. Kurzum: Der Kläger hat jetzt, unberechtigt oder nicht, eine rechtsgültige Forderung gegen Sie, die er auch vollstrecken lassen kann.

Aus meiner Sicht hilft da nur noch sich mit der Gegenseite auf eine für Sie verträgliche Ratenzahlung zu einigen. Wehtun wird es trotzdem.
Es sei denn sie sind mittellos und / oder haben die EV bereits abgegeben. Bei HARTZ IV und drei unterhaltspflichtigen Kindern vermute ich da wenig pfändbares. Das könnte Ihnen etwas Verhandlungsspielraum einbringen.
Nach dem Motto: "Ich will ja zahlen, kann aber nicht so viel. Akzeptiert bitte geringere Raten sonst bekommt ihr gar nichts."

Das Auto kann verwertet werden. Aus dem Erlös wird der Gläubiger bezahlt. Würde es zur Arbeit benötigt, könnte hier vielleicht ein Pfändungsverbot entgegenstehen. Nach Ihrer Schilderung ist das aber nicht der Fall.
Ich vermute auch, dass das Auto überhaupt nur gepfändet wurde, um hier eine Ratenzahlung zu erreichen. Ein weiteres Druckmittel ist bei den geschilderten finanziellen Verhältnissen nicht erkennbar. Wirtschaftlich macht die Verwertung eines solchen Fahrzeugs ansonsten wenig Sinn.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Richter wurden diverse persönliche Gründe vorgetragen die das Auto unentbehrlich machen aber das reichte dem Richter nicht aus, somit bleibt das Auto weg. Und der Richter kam plötzlich woher? Wo es doch vorher "keinen Mahnbescheid o. ä." gegeben hat? Und der Strafrichter kann es nicht gewesen sein. Kurzum - hier ist einiges oberfaul...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Fällt mir gerade ein: Eigentumsvorbehalt. Eventuell hat sich da auch der Eigentümer das Auto sicherstellen lassen, weil nicht bezahlt wurde?



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#10
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Richter kam nirgends her, die Frau musste dort hin weil es der GV gesagt hat. Er vollstreckt nur, und alle Einwände muss bei Gericht geklärt werden.

Das Auto wird auch für die Arbeit benötigt (ja, die Frau arbeitet und lebt dennoch von H4). Aber wie gesagt, das reicht dem Richter nicht.

Sie hat mir versichert das sie keinen Mahnbescheid o.ä. bekommt hat, das muss ich natürlich so glauben, aber wissen tu ich es nicht.

Diese knapp 3000€ waren die Hauptforderung vom Schaden, das Schreiben habe ich gesehen. Es waren dann noch die Anwaltskosten zusätzlich drauf.

Keiner ist bislang auf die Frage eingegangen, ob man ohne jegliche Rechnung einfach Betrag x fordern darf.

Eigentümer des Autos ist eigentlich die Tante, da diese es gekauft hat, bzw das Geld dafür vorgelegt hat.
EV wurde ja abgegeben, und der Anwalt weiß das auch, daher ist sein Angebot (1000€/mtl) einfach nur lächerlich, bzw. vermutlich nur dazu gedacht, das er dann sagen kann das er ja Ratenzahlung angeboten hat.

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#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
Sie hat mir versichert das sie keinen Mahnbescheid o.ä. bekommt hat, das muss ich natürlich so glauben, aber wissen tu ich es nicht.

Es gab doch ein Urteil, mit dem Adhäsionsverfahren:

Zitat (von Paula23):
Der Richter kam nirgends her, die Frau musste dort hin weil es der GV gesagt hat. Er vollstreckt nur, und alle Einwände muss bei Gericht geklärt werden.

Das war dann wohl das Urteil, und das ist ein Titel zum Vollstrecken.
Zitat (von Paula23):
Diese knapp 3000€ waren die Hauptforderung vom Schaden,

Die Bekannte sollte sich in Zukunft halt ein wenig zurück halten, und nicht an fremden Eigentum ihren Frust bewältigen.
Solch eine Summe ist durchaus plausibel, sie muss ja nicht nur die Reparatur bezahlen, während der Zeit in der Werkstatt hat der Geschädigte auch Anspruch auf einen Leihwagen.
Zitat (von Paula23):
Es war eine einfache Beule ohne Lackschäden an einem rund 11 Jahre altem Auto. Da darf man doch sehr zweifeln.

Tja so eine einfache Beule zieht erst mal Karosseriearbeiten durch den Spengler nach sich, danach muss noch gespachtelt werden. und dann kommt wieder Lack drauf, kostet auch sehr viel Zeit.
Zitat (von Paula23):
Keiner ist bislang auf die Frage eingegangen, ob man ohne jegliche Rechnung einfach Betrag x fordern darf.

Klar vor Gericht geht dies, und wenn die Gegenseite nicht dagegen vorbringt wird sich der Richter an die Forderung halten. Jedoch die Sache ist gelaufen, man sollte sich auf Ratenzahlung einigen.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Der Richter kam nirgends her, die Frau musste dort hin weil es der GV gesagt hat. Er vollstreckt nur, und alle Einwände muss bei Gericht geklärt werden.

Ich vermute mal, dass es eine Verhandlung gab, weil sie sich gegen die Pfändungsmaßnahme gewehrt hat bzw. wehren wollte.

Zitat:
Keiner ist bislang auf die Frage eingegangen, ob man ohne jegliche Rechnung einfach Betrag x fordern darf.

Das ist auch schlichtweg die falsche Frage.

Ohne Titel kein GV und keine Pfändung. Die Frage wäre also: Wie kam der Titel zustande. Und mit Beantwortung dieser Frage steht auch die Antwort, wie der Betrag zustande kam und festgelegt wurde.

Zitat:
daher ist sein Angebot (1000€/mtl) einfach nur lächerlich, bzw. vermutlich nur dazu gedacht, das er dann sagen kann das er ja Ratenzahlung angeboten hat.

Irrelevant. Denn kein Gläubiger muss einem Schuldner eine Ratenzahlung zugestehen.

Es fehlt also nach wie vor, zu was genau sie verurteilt wurde und ob da noch was lief. Es muss etwas gelaufen sein, denn ohne Titel keine Pfändung.

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#13
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Was genau noch gelaufen ist weiß ich nicht. Ich weiß nur sicher, das es keine Verhandlung gab.
Nach dem Vorfall wurde sie angehört, danach kam ein Strafbefehl mit einer geringen Geldstrafe (400€ soweit ich weiß).
In dem Strafbefehl stand auch nichts von dem Schaden. Es stand dort nur sinngemäß: Sie haben am x auf dem Parkplatz x das Fahrzeug von x beschädigt, dies ist eine Sachbeschädigung nach blabla und sie werden zu x Tagessätzen in höhe von x verurteilt.
Danach kam die Forderung des Anwalts.

Ok, ich merke das ich hier nicht weiter komme weil das einfach nicht möglich scheint, das es keinen Mahnbescheid gab.

Was mir persönlich nicht in den Kopf gehen will ist die Tatsache, das man eurer Meinung nach einen willkürlichen Betrag nennen kann, ohne auch nur den geringsten Nachweis, das der Schaden auch in der Höhe gerechtfertigt ist.

Ps: von wegen das die Höhe schon passen kann.....mit Reparaturen kenne ich mich schon ein wenig aus. Die komplette Tür in Originalfarbe kostet für dieses Fahrzeug 1100€ + Mwst, dann kommt die Montage noch drauf mit ca 100-200€
Da soll eine Beule in der Mitte 3000€ kosten die jeder Smartrepair Anbieter in 10min repariert?
Sie soll für den Schaden aufkommen, aber dann bitte nicht mit betrügereien, was anderes fällt mir dazu nicht ein.
Übrigens hat das Fahrzeug einen Wert von ca 2500€ wenn man nach vergleichbaren Modellen im Internet schaut. Klingelt da nicht was? Das erklärt warum es kein Gutachten gibt....

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#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
Was mir persönlich nicht in den Kopf gehen will ist die Tatsache, das man eurer Meinung nach einen willkürlichen Betrag nennen kann, ohne auch nur den geringsten Nachweis, das der Schaden auch in der Höhe gerechtfertigt ist.


Können oder wollen sie es nicht verstehen? Fordern kann man jede Summe, nur muß man damit rechnen, dass sich der andere wehrt und die geforderte Summe nicht anerkennt.

Wehrt er sich nicht, gilt das als Anerkennung.

Deshalb
Zitat (von mepeisen):
Ohne Titel kein GV und keine Pfändung. Die Frage wäre also: Wie kam der Titel zustande. Und mit Beantwortung dieser Frage steht auch die Antwort, wie der Betrag zustande kam und festgelegt wurde.


Zitat (von Paula23):
Was genau noch gelaufen ist weiß ich nicht.
Dann kommen wir auch nicht weiter, denn nur die vollständige Kenntnis der Fakten lässt eine Beurteilung zu. Ansonsten bleibt nur Spekullation unter Anwendung der allgemeinen Ablaufkenntnisse.

Zitat (von Paula23):
Ok, ich merke das ich hier nicht weiter komme weil das einfach nicht möglich scheint, das es keinen Mahnbescheid gab.
Unfug, es wurden bereits alle drei Möglichkeiten, die zu einem Titel führen angesprochen. Es muss also nicht unbedingt der Mahnbescheid sein.

Berry

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
Ok, ich merke das ich hier nicht weiter komme

Ja, ohne Fakten ist es schwer.
Wie gesagt, Titel besorgen,dann kann man weitersehen.



Zitat (von Paula23):
weil das einfach nicht möglich scheint, das es keinen Mahnbescheid gab.

Nö, es gibt 3 Möglichkeiten wie das zustande kommen kann.



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#16
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Eine neue Info habe ich noch bekommen.
Gestern war jemand bei ihr und wollte den Brief haben.....unklar wer dieser Typ war. Hat sich nicht geäußert in wessen Auftrag er da ist.

Das Auto ist ja noch nicht bezahlt, und der Brief liegt daher noch bei der Tante, davon abgesehen läuft der Kaufvertrag (vom ursprünglichen Händler, also nichts selbstgeschriebenes) auch auf die Tante.
Kann man da was machen, weil Auto von der Tante gekauft wurde und auch der Brief in ihren Händen ist?

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
davon abgesehen läuft der Kaufvertrag (vom ursprünglichen Händler, also nichts selbstgeschriebenes) auch auf die Tante.

Und der Kaufvertrag Tante => Nichte?



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#18
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Da gibt es keinen, alles mündlich gemacht. Nur die bislang geleisteten Zahlungen sind nachweisbar da diese quittiert wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
Der Richter kam nirgends her, die Frau musste dort hin weil es der GV gesagt hat. Er vollstreckt nur, und alle Einwände muss bei Gericht geklärt werden.
Die Frau hat sich also schon ans Gericht gewand, um die Vollstreckung abzuwenden. Dabei hat sie angeben müssen, dass das Auto ihr Eigentum ist.

Wie will man jetzt einem Richter klarmachen, dass das Auto eigentlich einer Tante gehört.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Weiß ich nicht wie sie das jetzt dem Gericht erklären soll. Deswegen frag ich hier
Die Erklärung ist eigentlich simpel, die Tante hätte es nicht erfahren sollen, daher der Versuch es selbst zu klären. Ob das den Richter noch interessiert ist natürlich die Frage. Wobei es ja nichts an den Eigentumsrechten ändert.
Die Tante hat den Kaufvertrag, und auch den Brief den sie erst nach Zahlung ausgehändigt hätte (was man auch noch nachträglich schriftlich machen könnte), kann auch die damit verbundene Geldabhebung des Kaufpreises nachweisen.

Sie wollte ihr ein Auto kaufen, aber nicht ihre Schulden bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Die Nichte ist der Schilderung nach Eigentümerin. Dies hat man offenaber auch schon dem Gericht so mitgeteilt.

Von daher sollte man es unterlassen, jetzt versuchen was anderes zusammen zu stricken. Zumindest ohne Anwalt.
Sonst kommt demnächst hier die Frage "Wieso hat sie schon wieder ein Strafverfahen am Hals? Und warum jetzt auch die Tante?"



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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Es geht wohl eher darum, das sich die Tante das nicht gefallen lassen wird. Sie fürchtet nun, das sie ihr Geld nicht bekommt da der Nichte nun evtl die Motivation fehlt, ein Auto abzuzahlen das sie nicht mehr hat.
Nochmal....die Tante wusste nichts davon. Sie hat damit nichts zu tun, und erst nachdem die Nichte beim Richter war, davon erfahren.
Es wurde da jetzt auch nichts im nachhinein getrickst. Der Autokauf und die Zahlungen sind tatsächlich so abgelaufen wie beschrieben.
Einzig der Kaufvertrag zwischen Tante und Nichte wurde nur mündlich gemacht (in der Familie macht man nicht immer alles schriftlich zumal der Brief bei der Tante blieb, als Sicherheit) und wäre die einzige trickserei, das mündliche ins schriftliche zu setzen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Paula23):
Einzig der Kaufvertrag zwischen Tante und Nichte wurde nur mündlich gemacht



Das ist oftmals gar nicht so schlecht.



Zitat (von Paula23):
Eigentümer des Autos ist eigentlich die Tante, da diese es gekauft hat, bzw das Geld dafür vorgelegt hat.



Und wer steht im Kaufvertrag?

Sollte es die Tante sein sollte sie sich mit der Drittwiderspruchsklage beschäftigen.

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-771-zpo/



gruß charly




-- Editiert von charlyt4 am 29.10.2017 11:25

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
Es geht wohl eher darum, das sich die Tante das nicht gefallen lassen wird.

Das ist aber das Problem der Tante.
Hätte man einen ordentlichen Vertrag mit entsprechenden Eingetumsvorbehalt gemacht, wäre das kein großes Problem das Auto loszueisen. Hat man aber nicht, man hat das Eigentum bereits vor vollständiger Zahlung übereignet.

Wäre ja im übrigen auch nur ein Spiel auf Zeit gewesen, denn nach vollständiger Zahlung wäre das Auto ja wieder gepfändet worden.



Zitat (von Paula23):
Der Autokauf und die Zahlungen sind tatsächlich so abgelaufen wie beschrieben.

Dann ist die Nichte Eigentümerin des Kfz.
Eine Drittwiderspruchsklage sehe ich nicht nur als aussichtstlos, sondern sogar problematich an.



Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Paula23):
Ps: von wegen das die Höhe schon passen kann.....mit Reparaturen kenne ich mich schon ein wenig aus. Die komplette Tür in Originalfarbe kostet für dieses Fahrzeug 1100€ + Mwst, dann kommt die Montage noch drauf mit ca 100-200€

Das ist schlichtweg schon mal daneben, es muss meist gerade bei älteren Fahrzeugen eine Farbangleichung durchgeführt werden, keinem ist zu zumuten mit einer Türe in abweichendem Farbton herum zu fahren. Und der Leihwagen kostet beim Schaden eben keine 99€ wie in der Werbung, auf das hat der Geschädigte auch Anspruch. Dabei ist ja noch das Glück, das es kein neues Fahrzeug war, sonst wäre die Wertminderung auch noch zu berücksichtigen.
Zitat (von Paula23):
Da soll eine Beule in der Mitte 3000€ kosten die jeder Smartrepair Anbieter in 10min repariert?

Bestimmt nicht, man sollte sich mal informieren wo hier die Grenzen sind, und in 10 min, für den wo das so durchführt, muss sofort in der Branche anfangen, denn auf solch begabte Leute wartet die Betriebe.
Zitat (von Paula23):
Übrigens hat das Fahrzeug einen Wert von ca 2500€ wenn man nach vergleichbaren Modellen im Internet schaut. Klingelt da nicht was?

Ja es zeigt nur, das man wirklich sich nicht auskennt, denn während der Reparatur hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen, bei Unfällen usw. wie hier verlangt die Werkstatt schon für einen Mittelklassewagen gerne mal 150€ pro Tag, und bei Totalschaden steht dem Geschädigten auch von den Versicherungen in der Regel 14 Tage dieser zu. Also wäre bei Ersatzanschaffung die Kosten noch mal höher.
So allerdings jetzt über die Schadenshöhe zu verhandeln, dafür ist es zu spät, denn was immer noch nicht genannt wurde, es existiert ein Titel, weshalb der GV zu Besuch kam.
Zitat (von Paula23):
Ok, ich merke das ich hier nicht weiter komme weil das einfach nicht möglich scheint, das es keinen Mahnbescheid gab.

Widersprüchlich, warum gab es dann den Besuch beim Richter, dann war es ein Urteil.
Zitat (von Harry van Sell):
Sonst kommt demnächst hier die Frage "Wieso hat sie schon wieder ein Strafverfahen am Hals? Und warum jetzt auch die Tante?"

Ja das dürfte sehr wahrscheinlich sein, solche Umgehungsversuche finden gerne ein solches Ende.

Zitat (von Paula23):
Es geht wohl eher darum, das sich die Tante das nicht gefallen lassen wird. Sie fürchtet nun, das sie ihr Geld nicht bekommt da der Nichte nun evtl die Motivation fehlt, ein Auto abzuzahlen das sie nicht mehr hat.
Nochmal....die Tante wusste nichts davon. Sie hat damit nichts zu tun, und erst nachdem die Nichte beim Richter war, davon erfahren.

Man sollte der Tante reinen Wein einschenken und mit der Geschichte heraus rücken, vielleicht streckt die Tante die Summe mal vor.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Zitat (von Harry van Sell):
Hätte man einen ordentlichen Vertrag mit entsprechenden Eingetumsvorbehalt gemacht, wäre das kein großes Problem das Auto loszueisen.



Zitat (von Harry van Sell):
Hat man aber nicht, man hat das Eigentum bereits vor vollständiger Zahlung übereignet.



War denn die Tante jemals Eigentümerin des Fahrzeuges?
Meine Frage danach wurde noch nicht beantwortet.

Bis jetzt habe ich nur gelesen, dass das Geld für das Fahrzeug von der Tante stammt.



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Paula23):
Der Autokauf und die Zahlungen sind tatsächlich so abgelaufen wie beschrieben.


Dann ist die Nichte Eigentümerin des Kfz.
Eine Drittwiderspruchsklage sehe ich nicht nur als aussichtstlos, sondern sogar problematich an.



Ich kann keine Problematik erkennen. Sollte das Geld geliehen sein, dann wurde das Fahrzeug scheinbar
zur Sicherheit übereignet.
Aus dem Grund hat die Tante ja auch den Brief.

Und ob nun gekauft oder Geld geliehen - Schriftform ist weder für den Eigentumsvorbehalt noch für die
Sicherungsübereignung nötig. Und der Besitz des Briefes spricht schon eine deutliche Sprache.



Zitat (von 0815Frager):
bei Unfällen usw. wie hier verlangt die Werkstatt schon für einen Mittelklassewagen gerne mal 150€ pro Tag,


Und? Die können verlangen was sie wollen, nur muß dies kein Mensch bezahlen.


Zitat (von 0815Frager):
und bei Totalschaden steht dem Geschädigten auch von den Versicherungen in der Regel 14 Tage dieser zu. Also wäre bei Ersatzanschaffung die Kosten noch mal höher.


Schmarrn!
Es geht hier um eine Beule in einer Türe. Was redest du da wieder von 14 Tagen!?



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 29.10.2017 13:20

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

Werde jetzt kurz die offene Fragen beantworten, aber der Drops ist wohl eh gelutscht.

Die Tante hat das Auto beim Händler auf ihren eigenen Namen gekauft (die Nichte war nicht einmal dabei gewesen). Sie haben Ratenzahlung vereinbart und als Sicherheit hat die Tante den Brief einbehalten. Der Großteil des Kaufpreises ist noch offen.

Wegen dem ordentlichen Vertrag mit Eigentumsvorbehalt......ist denn ein mündlicher nicht gültig? Genau deswegen wurde ja der Brief einbehalten um zu sagen das es erst der Nichte gehört, wenn es bezahlt ist.
Dachte immer das mündliche Verträge auch rechtens sind. Ich habe nur einen mündlichen Mietvertrag.....bin ich eigentlich Obdachlos?

Und zu dir 0815Frager.....ich glaube sie haben gefähliches Halbwissen im Bereich Kfz Reparatur, aber das ist ja eh kein Thema mehr, da es dazu nichts mehr zu retten gibt. Haben doch schon die anderen gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Priorität Nummer 1:
Beim Gericht bzw. GV schriftlich die Titelkopie anfordern!

Dann können wir hier weiter diskutieren.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Schmarrn!
Es geht hier um eine Beule in einer Türe. Was redest du da wieder von 14 Tagen!?

Es ging um Neuanschaffung, bei der Türe dürften es vielleicht ein Tag Schlosser und zwei Tage Lackiererei sein, mit Ab und Aufrüsten vielleicht 5 Tage. Es ging ja da die TE den Wahnwitz bringt, den Wagen gäbe es im Netz, was natürlich ein Witz wäre, da vermutlich eben die billigsten Angebote heraus gesucht wurden.
Zitat (von Paula23):
Ich habe nur einen mündlichen Mietvertrag.....bin ich eigentlich Obdachlos?

Na schon lustig, aber man sollte vielleicht in Zukunft das Eigentum anderer achten, auch wenn man sich als Mittellos darstellen will, wie es ein Richter später sehen werden kann, hat HvS schon geschrieben. Falsche Angaben beim GV stellen nun mal eine Straftat dar, aber jeder ist seines Glückes eigener Schmid.

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#30
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)


Zitat (von Paula23):
Ich habe nur einen mündlichen Mietvertrag.....bin ich eigentlich Obdachlos?

Na schon lustig, aber man sollte vielleicht in Zukunft das Eigentum anderer achten, auch wenn man sich als Mittellos darstellen will, wie es ein Richter später sehen werden kann, hat HvS schon geschrieben. Falsche Angaben beim GV stellen nun mal eine Straftat dar, aber jeder ist seines Glückes eigener Schmid.

Was schreibst du da eigentlich für einen Quatsch? Ich habe kein Problem mit dem Eigentum anderer. Es geht nicht um mich. Du zitierst mein Beispiel mit dem Mietvertrag, und antwortest darauf völligen blödsinn.
Wo steht eigentlich was von falschen Angaben? Hast du eigentlich irgendwas gelesen von dem was ich geschrieben habe?

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