Auto-Kleine Schramme - Schuldlage klar - Muss Anwalt des Klägers trotzdem bezahlt werden?

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
dave42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto-Kleine Schramme - Schuldlage klar - Muss Anwalt des Klägers trotzdem bezahlt werden?

Folgender Fall
Beim Einparken ein Auto leicht angefahren - eine kleine Schramme ist entstanden.
Die Polizei wurde bemüht, hat die weitere Klärung jedoch uns überlassen.
Der Kläger hat sofort einen Kostenvoranschlag beim KFZ machen lassen, und einen Anwalt "aus seinem Bekanntenkreis" mit dem Fall beauftragt, so schrieb er mir auf Whatsapp und fragte auch dort wer der Halter ist und erwähnte auch das "sie grade ein Halteranfrage gemacht haben". Vorerst antwortete ich ihm nicht, da ich erst mit meiner Versicherung sprechen wollte.
Schon am nächsten Tag erhielt ich einen Brief seines Anwalts der mich nach meiner Haftpflichtversicherung und meiner Versichertennummer fragte. Am nächsten Tag hatte ich einen Termin bei der Versicherung und..
Der Anwalt hatte sich bereits mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und ihnen den Kostenvoranschlag sowie Rechnung für Anwaltskosten zukommen lassen und dort den Anspruch gemeldet.
Ich fragte ob ich wirklich für die Anwaltskosten aufkommen müsse da es keinen ersichtlichen Grund gab einen Anwalt einschalten zu müssen und sich die Kosten für einen kurzen Schrieb auf satte 150 Euro belaufen. Mein Versicherer meinte, ab dem Moment wo eine berechtigte Forderung an die Versicherung gestellt wurde muss diese Zahlen und die Anwaltskosten wären berechtigt da jeder das Recht auf einen Anwalt hätte.

Meine Frage ist:
Muss ich den Anwalt bezahlen auch wenn dieser nicht nötig wäre?
Auch vor dem Hintergrund das der Kläger mir schrieb dieser stamme aus seinem "Bekanntenkreis" und er hätte einfach keine Zeit sich persönlich darum zu kümmern.
Und wie müsste ich vorgehen um nicht für die unnötigen Anwaltskosten aufkommen zu müssen?
Selber einen Anwalt beschäftigen?

Ich freue mich über fachkundige Antworten :)

mit freundlichen Grüßen
D.U.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Der Anwalt ist nötig und du musst diesen bezahlen. Wer sich ohne einen Anwalt mit einer gegnerischen Versicherung rumschlagen möchte, der darf das natürlich gerne tun, aber davon sollte man jedem tunlichst abraten. Ein Anwalt ist praktisch Pflicht. Es liegt absolut nicht an dir zu entscheiden oder zu beurteilen was nötig ist oder nicht. Das macht der Geschädigte.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Mein Versicherer meinte, ab dem Moment wo eine berechtigte Forderung an die Versicherung gestellt wurde muss diese Zahlen und die Anwaltskosten wären berechtigt da jeder das Recht auf einen Anwalt hätte.

Das sieht die Versicherung richtig.
Ver Verursacher hat auf seiner Seite ja die Versicherung mit deren Profi-Juristen. Allein schon aus Gründen der "Waffengleichheit" darf der Geschädigte dann auch einen Anwalt nehmen um mit der Versicherung des Verursachers auf Augenhöhe verhandeln zu können. Das ist gefestigte Rechtsprechung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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