Auszug mitte des Monats, Miete wurde voll bezahlt!

23. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)
Auszug mitte des Monats, Miete wurde voll bezahlt!

Guten Tag,
Ich bin bis zum 15.März ausgezogen. Mein Vermieter hatte die volle Miete abgebucht.
Wie lange darf es dauern bis er sie mir wieder zurückerstattet?
Ich habe schon angefragt, aber es tut sich nichts.
Darf er sie so lange wie die Kautionrückgabe dauern kann behalten?Danke

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Normalerweise enden Mietverhältnisse immer zum Monatsende. Ob jemand eher auszieht, spielt keine Rolle, es sei denn, der Vermieter kann dadurch nachweisbar früher weitervermieten. Zu wann hast Du denn gekündigt?

Die Kaution kann ca. 6 Monate einbehalten werden, hier gibt es unterschiedliche Rechtssprechungen und keine einheitliche Regelung. In Einzelfällen kann ein Vermieter die Kaution auch länger einbehalten, allerdings nur wenn die Abrechnung der Nebenkosten nachweislich erst später möglich ist und dann kann er auch nur einen Teil der Kaution in Höhe einer evtl. zu erwartenden Nachzahlung einbehalten, nicht die komplette Summe.

Gruß

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Ja, so ist es!
Endet deine Kündigungsfrist denn in der Mitte des Monats?
oder gibt es eine Sondervvereinbarung mit dem Vermieter?
Oder welchen Grund gäbe es sonst für eine
Rückzahlung der halben Monatsmiete?

26x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
ich bin auch am 15. eines Monats eingezogen.
Zu der Frage, ich habe einen Nachmieter gefunden,hatte ja 3 Monate Kündigungsfrist und die konnte ich so halbieren. Der Nachmieter wurde akzeptiert und es war alles abgesprochen mit dem Vermieter.Nur das Geld ist man mir noch schuldig.

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Ist denn der Nachmieter dann auch gleich am 15.3. eingezogen?

Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 30x hilfreich)

Dasss Du auch an einem 15. eingezogen bist,
ist hierfür unerheblich.
Meine Frage wäre auch,
ob denn der Nachmieter sofort eingezogen ist
und somit die 2.Monatshälfte bezahlt hat.

In dem Fall müsstest Du die Miete für die zweite Hälfte zurück bekommen.
Nicht aber, wenn die Wohnung 14 Tage leergestanden hat, bzw. dafür keine Miete
gezahlt wurde.

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#6
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja ist er,natürlich!Sofort am 15. März!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja ist er,natürlich!Sofort am 15. März!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anja19
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Malwine,

zu klären ist meiner Meinung nach, ob dein Nachmieter auch ab dem 15. schon miete gezahlt hat oder erst ab dem 01. Wenn er erst ab dem 01. gezahlt hat musst du dir evtl. mit dem Nachmieter einig werden wie er dir die 2 Wochen erstattet. So war es bei mir auf jeden Fall.

Ciao
Anja

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Dann mut du dein Geld wiederbekommen.
Denn der Vermeiter darf Wohnraum nicht doppelt vermieten, dass heisst also er darf von dir keine Miete kasieren wenn schon wer anders drin gewohnt hat. Denn du hättest die Wohnung ja nicht mehr nutzen können

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#10
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Ich würde Dir anraten, dass Du Dir, falls möglich, eine Kopie des MV des Nachmieters besorgst. Wenn dort als Mietbeginn erst 01.04 steht, dann hast Du schlechte Karten, bzw. wird es schwierig werden letzendes das Geld einzuklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wenn du aber zum 15.3. ausgezogen bist und der neue Mieter am 15.3. bereits eingezogen ist, dann verstehe ich diesen Satz nicht:

quote:

hatte ja 3 Monate Kündigungsfrist und die konnte ich so halbieren .


Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

°..dann verstehe ich diesen Satz nicht:°

ich auch nicht!;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Damit meine ich, dass ich sehr schnell einen Nachmieter gefunden habe und bereits in der Kündigungsfrist ausziehen konnte, nach 1,5 Monaten. Hatte ja 3 Monate Kündigungsfrist.Das heißt ich habe für den Februar und März die volle Miete bezahlt. Klagen kann ich nicht, aber ich werd mehr Nachdruck verleihen durch Telefonate. Habe noch Kontakt zum Nachmieter. Ich wollte nur wissen wie lange ich höhstens auf das Geld warten kann, bis es gesetzlich nicht mehr vertretbar ist,das man mein Geld behält. Danke

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