Hallo zusammen,
nach dem Auszug aus einer Wohnung sendete uns die Hausverwaltung eine Abrechnung mit einer Nachzahlung 2010, das Jahr des Einzugs.
Nun habe ich aber nach den Unterlagen zum Einzug, sprich das Protokoll, das der Makler mit den Zählerständen erstellt hatte und ich unterschrieben habe nachgefragt. Leider habe ich das Protokoll nie bekommen, die Hausverwaltung wohl auch nicht. Sie teilte uns mit, dass keinerlei Unterlagen mehr vorhanden sind. Wohl ebensowenig wie zur Kaution.
Wo liegt hier die Beweispflicht?
Einen Mietvertrag habe ich wenigstens, auch ein Protokoll bei Auszug.
Viele Grüße
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Auszug aus Mietswhg Verwaltg. hat keine Unterlag.
3. Januar 2012
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Frage vom 3. Januar 2012 | 21:52
Von
Status: Beginner (108 Beiträge, 15x hilfreich)
Auszug aus Mietswhg Verwaltg. hat keine Unterlag.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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