Hallo zusammen!
Innerhalb welcher Frist muss der Hausverwalter ein Guthaben aus der Jahresabrechnung an den Eigentümer auszahlen? Im Verwaltervertrag und der Teilungserklärung sind keine besonderen Regelungen hierzu getroffen.
Muss die Jahresabrechnung erst von der Eigentümerversammlung genehmigt werden, damit der Verwalter zur Auszahlung verpflichtet ist? Wenn es mal zu einer Nachzahlung kommt, will er das Geld immerhin auch sofort haben.
Vielen Dank!
Gruß,
AK_1980
Auszahlungsfrist für Nebenkosten-Guthaben
2. Mai 2008
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Frage vom 2. Mai 2008 | 21:10
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 10x hilfreich)
Auszahlungsfrist für Nebenkosten-Guthaben
Verbaut?
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#1
Antwort vom 2. Mai 2008 | 21:41
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2382x hilfreich)
Ohne besondere vertragliche Regelung sind die Spitzenbeträge aus der Verwaltungsabrechnung erst mit Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung fällig.
Insbesondere für Nachzahlungen sind jedoch besondere Regelungen sehr häufig, meist unverzüglich oder mit kurzen Fristen. Das macht auch Sinn, denn Nachzahlungen sind ja Gelder, die dem Gemeinschaftskonto fehlen und durchaus zu Zahlungsschwierigkeiten führen könnten. Und dann würde die Alternative "Sonderumlage" heißen.
lg Mammi
#2
Antwort vom 3. Mai 2008 | 00:25
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 10x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort!
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