Auszahlungsfrist bei Erbfall

1. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
flychen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Auszahlungsfrist bei Erbfall

Hallo!

Meine Mutter ist vor etwa 3 Jahren verstorben, ich als Sohn hatte zu ihrer Lebzeit Kontoberechtigung.
Es existiert ein Testament meiner Eltern, worin mein Bruder als einzigster Alleinerbe eingesetzt ist.
Mein Bruder hat jetzt Klage gegen mich eingereicht, womit er fordert dass ich ihm das Erbe (es handelt sich nur um ein Guthaben vom Girokonto meiner Mutter) auszahle, da ich Erbschaftsbesitzer bin.

Ich weiß jetzt nicht:
1. Gilt hier eine Frist in der mein Bruder innerhalb einer bestimmten Zeit das Geld von mir fordern muss?
2. Wenn ich von einer Frist von 3 Jahren ausgehe, dann hat er mit der Klageerhebung dies 2 Tage vor Ablauf der 3 Jahre beim Amtsgericht eingereicht.
Kann er mit dieser Klage denn überhaupt wirklich noch das Geld von mir fordern? Denn er hat es bisher nie in einer Forderung zur Zahlung gegen mich gefordert, da kann er doch jetzt nicht holterdipolter direkt in einer Klage das von mir fordern wollen!? Oder hat er das Recht, ohne vorhergehnde Forderung das sofort und direkt durch Klage zu holen?

Ich bedanke mich für Ihre Antworten!
MfG
Herr M.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Herr M,

Wo ist das Problem?
Sie schreiben,daß Ihr Bruder Alleinerbe lt.Testament ist.
Warum haben sie dann nicht schon längst das Konto an den Bruder übertragen?

Natürlich kann er das Geld per Klage fordern (das muss er wohl,da Sie es ja nicht ausbezahlt haben).
Von holterdipolter kann man hier nicht sprechen,Sie wußten ja seit 3 Jahren,das der Anspruch des Bruders besteht.

Außerdem ist vor nicht allzulanger Zeit ein Gerät namens Telefon erfunden worden.Damit kann man auch mal anrufen und selber fragen,wie die Erbschaft zu regeln wäre.
Und dann brauchts auch keine Klage...


Ciao
Relax

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#2
 Von 
flychen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein mein Problem hierbei ist, ich dachte mit dem Tod meiner Mutter erlischt auch meine Kontoberechtigung und da mein Bruder eh Alleinerbe ist, geht das Konto automatisch auf den Bruder über und ER muss mir sogar das Geld auszahlen, da im Testament auch festgelegt wurde "Das Bankguthaben soll je zur Hälfte an beide Brüder geteilt werden"

Es ist doch keine böse Absicht von mir! Ich bin bis heute in der Tat unwissengewesen dass ich ERBSCHAFTSBESITZER bin!
:-(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo flychen,
alleine erben geht schon mal sowieso nicht, denn du hast einen Anspruch auf deinen Pflichtteil. Wenn nur noch deine Mutter gelebt hat, gehört jedem 50 %. Dein Bruder kann ja schlecht Alleinerbe sein, wenn im Testament festgelegt wurde, das ihr jeder 50 % vom Bankguthaben bekommen sollt.
Ist ja auch schon komisch, er ist Alleinerbe und du hast die Vollmacht für das Konto.
Die Klage geht sicherlich um die Erbauseinandersetzung.
Bin der Meinung mal etwas davon läuten gehört zu haben, das man 6 Wochen Zeit hat, nachdem man vom Todesfall erfahren hat, seine Erbansprüche anzumelden.
Ich denke, ohne Anwalt wirst du hier nicht auskommen - denn ob berechtigt oder nicht, du bist Beklagter und must dich äußern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Herr M,

Erstmal langsam und der Reihe nach.
Zunächst unterstelle ich niemand eine böse Absicht.

Hier noch ein paar Dinge,die vielleicht wichtig sind.

Nach dem Tod der Mutter bilden Sie und Ihr Bruder eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Ein paar Fragen sind schon noch offen,und sind ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht genau zu beantworten.
Ist das Kontoguthaben das einzige Erbe,oder gibts noch Haus,Grundstück oder ähnliches?
Wurde ein Erbschein ausgestelt?

ich nehme jetzt mal an,daß Sie keinen direkten Kontakt zum Bruder haben(sonst hätte man alles mit einem Gespräch lösen können)

Um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, gibt es die sogenannte "Erbauseinandersetztung"
Ich denke,das hier eben Klage auf Erbauseinandersetztung eingereicht wurde,richtig?

Richtig ist,daß Ihnen ein Pflichtteil zusteht.
Hierzu ein guter Link mit wichtigen Info´s unter

www.erbrecht-ratgeber.de

Wenn keine Schenkungen oder ähnliches anzurechnen sind,wäre es meine Empfehlung,sich zusammen zu setzten(persönlich oder mit dem Anwalt des Bruders) und sich gütlich zu einigen.Dann hat sich die Klage erledigt (kostet nur unnötig .Gebühren,Honorare für Anwalt usw. usw.)
Ansonsten kann man sich auch solange streiten,bis von dem Geld nichts mehr übrig ist und nur die Anwälte davon was haben.


Ciao
Relax

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
alleine erben geht schon mal sowieso nicht

Natürlich geht das.

Wer seinen Pflichtteil bekommt, wird nicht Erbe. Der Bruder ist Alleinerbe geworden und muss als Vermächtnis das halbe Kontoguthaben an flychen abgeben.

Die 3-Jahresfrist gilt nur für den Pflichtteil und nicht, wenn man Erbe wird. Du könntest jetzt also selbst keinen Pflichtteil mehr gegen Deinen Bruder geltend machen.

Auf der anderen Seite sieht es so aus, als wenn Du sowieso zuviel Geld hättest. Warum sonst würdest Du Dich von Deinem Bruder verklagen lassen, anstatt das Problem auf einvernehmlichem Wege zu lösen.

Aber so ganz verstehe ich die Klage auch nicht. Mit einer Kontoberechtigung wird man noch nicht Kontobesitzer (=Erbschaftsbesitzer). Oder hat es sich um ein Gemeinschaftskonto gehandelt?

0x Hilfreiche Antwort

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