Auszahlung auf falsches konto

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Toto1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 25x hilfreich)
Auszahlung auf falsches konto

Hallo,
Meine Versicherungsgesellschaft hat leider durch mein verschulden :bang: die fällige summe der vermögenswirksamen leistung auf ein verkehrtes konto überwiesen. Ich habe versehentlich die verkehrte kontonr. angegeben. Muss die bank nicht nach Feststellen des fehlers das geld nicht an die gesellschaft zurücksenden?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Muss die bank nicht nach Feststellen des fehlers das geld nicht an die gesellschaft zurücksenden?

Der falsche Empfänger des Geldes muß das Geld erst freigeben. Ich war mal in dieser Situation, daß ich mir nicht zustehendes Geld erhielt. Die Bank konnte ohne mein OK nicht wieder abbuchen.

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Kommt mir bekannt vor. ich habe monatelang ein Gehalt von einer mir unbekannten Firma bezogen. War lästig jeden Monat zur Bank zu rennen und denen mitzuteilen, dass da was falsch ist.
Gerade als ich mir überlegt hatte, das Geld beim nächsten Mal nicht umgeehend zurück zu buchen, damit es dem richtigen Empfänger auffällt und er seinem Arbeitgeber mal ins Kreuz tritt, scheinen die es doch auf die Reihe bekommen zu haben.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Mahnmann

Bei mir war es auch ein Gehalt von einer fremden Firma. Zog sich über Monate hin. Leider haben sie nicht daraus gelernt, daß ich Monat für Monat zurückbuchen ließ. Dann habe ich es schließlich verweigert. Statt mit mir in Kontakt zu treten, haben sie gleich einen Mahnbescheid geschickt. Auf diesen Kosten sind sie dann aber sitzen geblieben. Komisch: Danach kam nie wieder eine falsche Buchung.

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#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Alle Menschen machen Fehler.
Das Problem ist doch dass keiner sein Fehler
zugeben will, damit auch berichtigt werden kann.
Nein, man reitet darauf, erzeugt dadurch weitere Probleme und Leid.
Das nicht nur aus Angst vor Schadenersatz, sondern aus Vorteilnahme, Neid, Mißgunst, manchmal sogar nur zur Gesichtwahrung.


Eine weitere Variasion:
Mein Kunde überwiest mir einen Betrag, der nicht angekommen, während bei dem Kunden
Konto das Geld längst ausgebucht war.

Nach lange hin und her, stellt es sich heraus, dass die Bank das Geld eingefroren hatte, weil die Kontonummer nura um eine Zahl zu wenig angegeben wurde.
Aber hierüber bekam weder der Kunde noch ich eine Nachricht von der Bank.

... hätte ich nicht bemerkt, hätte die Bank
das Geld für sich eingenommen.




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#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@Toto

Du solltest auf jeden Fall deine Vers.-Gesellschaft von deinem Versehen in Kenntnis setzen. Da ich vermute, dass du ggfs. die richtige BLZ angegeben hast und nur die Konto-Nr. verkehrt ist, setze dich auch mit deiner Bank in Verbindung. Lege das Schreiben vor, in dem du die falsche Konto-Nr. angegeben hast und bitte die Bank den Betrag wieder an die Vers. zurückzubuchen. Sollte das nicht gehen, müsstest du irgendwie herausfinden, wer der Inhaber des Kontos ist, dies dann der Versicherung mitteilen und diese müsste dann das Geld vom Empfänger zurückverlangen.

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"Scientia potentia est."

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#7
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

@toto1
Ist das Geld auf auf falsches Konto gegangen, das auch Dir gehört, so daß die Bank nur umbuchen müßte?
Oder ist das Geld auf ein fremdes Konto bei Deiner Bank gegangen? Dies könnte mit einem Anruf bei Deiner Bank geregelt werden.
Oder ist das Geld an ein fremdes Konto bei einer Fremdbank gegangen? Dann müßte sich der Absender des Geldes, also Deine Versicherungsgesellschaft, um die Rückgabe bemühen. Normalerweise gibt die Bank, die das Geld versehentlich erhalten hat, den Betrag an den Absender zurück.
Vielleicht befindet sich dieser Betrag bereits wieder bei Deiner Versicherung?
Hier würde ich zuerst ansetzen.
Mach Dir keine Sorgen, das Geld bekommst Du auf jeden Fall.
Frdl.Gruß

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Mach Dir keine Sorgen, das Geld bekommst Du auf jeden Fall.


früher oder später, aber nur, wenn der Geld-
empfänger nicht schon vorher insolvent wird und das Geld verbraten hat.

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#9
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

@icecycle
Hast Du mit Banken schlechte Erfahrungen gemacht?
Keine Bank friert Geld ein, nur weil die KontoNr. nicht stimmt.
Keine Bank nimmt Geld für sich ein, wenn es ihr nicht gehört.
Das Geld des TE wird vermutlich schon wieder bei der Versicherung sein. Interessant wäre es zu wissen, um welchen Betrag es sich in etwa handelt und Angaben zu dem Empfängerkonto wären auch gut.
Der TE hat die falsche KontoNr. ja vermutlich nicht erfunden, sondern es wird ein Konto sein, das auch auf ihn lautet, evtl. bei einer anderen Bank. Er wird ja nicht eine wildfremde KontoNr. erfunden haben.
Frdl. Gruß

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn es mein "eigenes" Konto ist, aber bei Bank A anstatt bei Bank B, dann würde ich doch hier nicht posten, sondern das Geld einfach umbuchen.
Bei der heutigen Automation merkt eine Bank vieles nicht (z.B. die Pflicht zu 2 Unterschriften wird bis bestimmten Höhen nicth kontrolliert, weil der Aufwand viel zu groß ist) - wenn also die Empfänger-Konto-Nr. existiert, liegt dort auf dem Konto das Geld (hoffentlich). Wenn der Empfänger nichts sagt und deine Versicherung sich nicht bei der Bank meldet, dann macht die Bank gar nichts.

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#11
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Der TE sollte sich halt nochmal äußern, dann könnte man genauer auf die Sache eingehen.
@sika0304
Bitte welche Pflicht zu 2 Unterschriften meinst Du?

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#12
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn der Kontoinhaber nicht übereinstimmt erhalten Sie auf jeden Fall das Geld zurück.

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