Auszahlung Urlaubstage nach Kündigung??

16. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Matze1977
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Urlaubstage nach Kündigung??

Ich bin zum 01.12.2009 von meinem ehemaligen Arbeitgeber gekÏndigt worden. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch 180 Ûberstunden und 5 Urlaubstage offen, durfte aber weder Urlaub nehmen noch Ûberstunden abfeiern. Beides sollte dann ausgezahlt werden.
Bis heute ist noch nichts passiert. Immer wenn ich angerufen habe hat er den Auszahlungtermin verschoben. Er sagte er hat noch AussenstÌnde und wenn das Geld da ist wirds Ïberwiesen.
Gestern hab ich nochmal angerufen und jetzt sagt er das Finanzamt ist im Haus und hat ihm die Konten gesperrt. Aber er erwartet noch Geld von irgendwoher und dann bekomme ich es.
Jetzt weiss ich nicht ob es sinnvoll ist zum Anwalt zu gehen. Sollte er wirklich insolvent sein bekomme ich da noch Geld raus oder muss ich noch drauflegen? Was kann man sonst machen?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Überstunden können Sie beweisen?
Dann steht einer Klage auch ohne Anwalt nichts entgegen. Da Sie den Anwalt im ersten Verfahren so oder so selber bezahlen müßten, würde ich die Klage erstmal ohne erheben. Zeigt sich in der Güteverhandlung, dass es nötig ist, kann man immer noch einen Anwalt für die Klage beauftragen.

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
Matze1977
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ja die Überstunden kann ich beweisen. Unterschriebene Stundenzettel habe ich.
Was ist wenn er in Insolvenz geht? Kann ich dann mein Geld noch bekommen oder ist das dann Aussichtslos?

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dann müsstest du deine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Sinnvoll ist auf jeden Fall wenn du das schon einmal schriftlich beim AG anforderst (und nie deine Belege aus der Hand geben, immer nur Kopien).

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"sika0304"

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Bei Firmeninsolvenzen bekommen die Mitarbeiter üblicherweise als letzte Anteile aus der Insolvenzmasse. In der Regel also wenig bis gar nichts.
Würde demnach keine Zeit mit der Einforderungen verschenken.

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