Auszahlung Resturlaub, Überstunden bei unbefristete Erwerbsminderungsrente

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
pycs
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)
Auszahlung Resturlaub, Überstunden bei unbefristete Erwerbsminderungsrente

Hallo, folgende Frage habe ich:

Letzter Arbeitstag von meiner Mutter in der Firma war Juni 2013. Sie war danach lange krankgeschrieben und bekam Erwerbsminderungsrente, zunächst befristet und danach unbefristet. Der Arbeitgeber hat sie zum 23.09.14 abgemeldet. Eine Abmeldebestätigung bekam sie erst Im März 2017. Daraufhin haben wir die Firma anschrieben und um Auszahlung der noch verbliebenen Urlaubanspruches und der Überstunden gebeten. Daraufhin hat die Firma folgendes geantwortet:

„Sehr geehrte Frau Mueller,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Email. Wir sind gerade Mitten mit der Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung, die am kommenden Montag beginnt. Die Zeit ist mir dabei davongelaufen und ich bin leider nicht zur Beantwortung der Email gekommen.

Zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Sie stehen nach wie vor in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Musterfirma GmbH, da es bisher weder von Ihnen noch von unserer Seite aus gekündigt worden ist. Eine Auszahlung von Urlaubs- und Überstundenansprüchen kommt aber erst in Frage, wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Erreichen der Altersgrenze für den Eintritt in die gesetzliche Rente beendet wird. Bisher beziehen Sie unseres Wissens aber eine befristete Erwerbsminderungsrente, wodurch das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet wird."



Meine Mutter hat jedoch unbefristete Erwerbsminderungsrente bekommen und das müsste der Arbeitgeber wissen. Ist der Arbeitgeber hierauf hinzuweisen? Muss dieser den Urlaubsanspruch und Überstunden dann auszahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von pycs):
Meine Mutter hat jedoch unbefristete Erwerbsminderungsrente bekommen und das müsste der Arbeitgeber wissen.


Woher soll der AG das denn wissen? Wissen kann er es eigentlich nur, wenn Ihre Mutter dies dem AG gemeldet und nachgewiesen hat. Hat sie es nicht (und so hört es sich für mich an), dann weiß der AG auch nichts von einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente.

Zitat (von pycs):
Muss dieser den Urlaubsanspruch und Überstunden dann auszahlen?


Eine Auszahlung findet nur statt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Es stellt sich also die Frage, ob der Bezug einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente gemäß den Regelungen im Arbeitsvertrag oder eines evtl. anzuwendenden Tarifvertrages zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Ist dies nicht der Fall, dann müsste das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden, wenn man die Urlaubsabgeltung jetzt schon haben will und nicht bis zum Eintritt der Altersgrenze für die Regelaltersrente warten will, die nach Aussage des AG zur Beendigung des Arbeitsverhältnis führen würde.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Auch eine unbefristete EM-Rente führt nicht zu einer automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diesen Automatismus haben wir nur dann, wenn sich dieser aus dem Arbeitsvertrag oder aber dem Tarifvertrag ergibt. Und dann wäre noch die Problematik der Verjährung zu überprüfen.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

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