Auszahlung Mietkaution

18. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
stefan_2510
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Auszahlung Mietkaution

Wie verhält es sich denn mit der hinterlegten Kaution nach dem Auszug?

Ist es nicht so, dass sich der Vermieter die Kaution bis zu einem halben Jahr nach Auszug einbehalten darf und im Anschluss daran nur noch anteilig eine Summe, was bei der letzten Abrechnung der NK nachbezahlt werden musste?

Angenommen Person X hat seine Wohnung zum 30.09. gekündigt und seinen Mietertrag inkl. Klauseln beim Mieterverein prüfen lassen. Die Prüfung ergab, dass nicht geweißelt werden muss, da die Zusatzklausel den Teil im Mietvertrag aufhebt. Dies lag schriftlich vor und Person X hatte dies im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung seiner Vermieterin gezeigt.

Diese war sehr boshaft und drohte gleich mit Prozess und dass sie das Sparbuch mit der Kaution auflösen und sich das Geld holen werden. Was kann die Vermietern machen bzw. was sollte X machen und sich verhalten?

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13 Antworten
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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Was kann die Vermietern machen

Je nachdem wie die Kaution angelegt wurde, kann sie das machen was sie gesagt hat.



quote:
bzw. was sollte X machen und sich verhalten?

Erstmal den 30.03 abwarten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
stefan_2510
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführlichen Tipps;

Der Mietvertrag wurde ordnungsgemäß zum 31.09. hin gekündigt;

Kann die Vermieterin von Person X verlangen, dass die Mieter früher ausziehen bzw. wenn nicht nachträglich Mieter verlangen, weil sie die Mieter 10 Tage vor Beginn des Mietvertrags in die Wohnung gelassen hat. Dies war vor 2 Jahren.

Hintergrund ist der, dass Person X lt. Auskunft Mieterverein nicht streichen / Schönheitsreparaturen machen müssen, da die Passage aufgrund Zusatzklauseln ungültig ist.

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#5
 Von 
stefan_2510
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt keine bunten Wände, das ist alles weiß und lt. Mieterverein (die Leute dort haben nicht umsonst Jura studiert!) muss nichts gemacht werden.

Die Frage ging auch darum, ob nachträglich Mieter erhoben werden kann, wenn ein Mieter von der Vermieterin vor Beginn in der Wohnung sein darf.

Die Antwort ging also komplett an der Frage vorbei leider.



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#6
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
lt. Mieterverein (die Leute dort haben nicht umsonst Jura studiert!) muss nichts gemacht werden.

Der Haus- und Grundbesitzerverein hat auch studierte Juristen... 2 Juristen - 3 Meinungen....
und die Juristen werden sich dann ggf. darüber streiten. Meist wird noch ein Gutachter hinzugezogen.
Dann warten Sie doch mal ab, wie das Gericht entscheidet.

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#7
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
lt. Mieterverein (die Leute dort haben nicht umsonst Jura studiert!) muss nichts gemacht werden.

Der Haus- und Grundbesitzerverein hat auch studierte Juristen... 2 Juristen - 3 Meinungen....
und die Juristen werden sich dann ggf. darüber streiten. Meist wird noch ein Gutachter hinzugezogen.
Dann warten Sie doch mal ab, wie das Gericht entscheidet.

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#8
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

lt. Mieterverein (die Leute dort haben nicht umsonst Jura studiert!)

Das Semester mit der Kaution und dem gemeinsamen Mietvertrag haben sie aber übersprungen.

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#11
 Von 
guest-12304.10.2011 10:29:39
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)

was steht denn in eurem wohnungsübergabeprotokoll drinnen beim auszug? keine mängel aufgelistet? dann entspannt euch. gewinnt ihr locker vor gericht. war bei mir auch so.dauzerte zwar 6monate bis ich zu gericht ging (empfahl mir anwalt so lang zu warten) aber ich hab meine komplette kaution wieder und keinen cent für anwalts bzw gerichtskosten gezahlt

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#13
 Von 
guest-12304.10.2011 10:29:39
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)

@drill instruktor: war so bei mir. musst mir ja nicht glauben.es war ja schließliczh kein verdeckter mangel der mir untergschoben werdne sollte

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