Auszahlung Erbteil der Mutter

2. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
kasuseb
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Auszahlung Erbteil der Mutter

Hallo,

unser Problem ist:

Vorgeschichte:
Mutter stirbt. Vater heiratet (2 Tage nach dem Trauerjahr) erneut. Der Sohn ( steht mit 25 % im Grundbuch eines 3 Familienhauses – welches aber nicht „bauplanmäßig“ in 3 Teile geteilt ist, vom Vater alleine bewohnt – bzw. zu zweien) wird Dienstags davon in Kenntnis gesetzt. Mittwochs sollte er beim Notar unterschreiben, dass die 2. Frau Wohnrecht auf Lebenszeit für das gesamte Haus erhält. Er unterschrieb nicht. Vater und „Braut“ unterschrieben, dass gegenseitig keine „Erbrechte“ bestehen .Donnerstag war dann Hochzeit.

Ein halbes Jahr später möchte der Vater den Sohn ausbezahlen. Verlangt vom Sohn eine „Summennennung“. Der Sohn hat sich keine konkreten Gedanken gemacht. Nennt nach einigem hin und her eine Summe (abgeleitet von der Feuerversicherungssumme die der Vater genannt hat). Daraufhin rechnet der Vater dem Sohn jede „Gabe“ ( die von der Mutter kamen) vor. Da sich der Sohn „so was“ schon gedacht hat, hatte er diese Beträge ( ca. 20.000 – 25.000 Euro , einschließlich „Brautgeschenk“ im Zeitraum 1992- 2003 ) bereits abgerechnet!

(Kleiner Nebenschauplatz : Die Oma väterlicherseits ist 2004 gestorben, Vater und Tante haben sich bereits einen großen Teil ausbezahlen lassen. Die Oma hat vor Zeugen gesagt: Okay dafür erhält ihr einziger Enkel, bzw. die Urenkel ( der hier genannte Sohn, bzw. dessen Kinder), nach ihrem Ableben den „Rest“ . Natürlich wurde der Betrag wieder zwischen Vater und Tante aufgeteilt. Was vom Sohn auch nicht bemängelt wurde. Es gab eben nichts schriftliches. )

Eigentlich will der Sohn mit seiner eigenen Familie nur seine Ruhe haben. Falls der Vater aber einmal gepflegt werden müsste ( was sehr wahrscheinlich ist!) müsste der Sohn ja für ihn aufkommen, wenn das Haus „aufgebraucht“ ist (was auch sehr wahrscheinlich ist). Also lange Rede, kurzer Sinn :

1. Gibt es hier eine Möglichkeit , einen Vertrag zu schließen, so a la ( Ich will nix, aber lass mich in Ruh!): Anstatt Barauszahlung, bzw. Hausanteil, durch das Erbe von der Mutter, entsteht kein Anspruch auf Pflege durch den Sohn !! so in etwa „Ent- anstatt- Adoption ;-(( „

Bereits als ich diese Frage formulierte, war mir klar, dass sie Blödsinn ist, aber stellen möchte ich sie trotzdem .....also : Sorry vorab !!

2. Muss sich der Sohn ausbezahlen lassen ??

Viele Grüße, Vielen Dank und Alles gute im neue Jahr !!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Nein, der Sohn muss sich nicht auszahlen lassen. Änderungen im Grundbuch sind nur mit Zustimmung der bereits eingetragenen Eigentümer möglich.
Dein Vater möchte inen Erbverzichtsvertrag haben. Hier würde ich mich von einem Anwalt genau beraten lassen. Wenn dein Vater nicht auf deine Summe eingeht, gibt es halt keinen Vertrag.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zunächst einmal besteht keine gesetzliche Pflicht für den Sohn, den Vater zu pflegen. Der Vater muss in erster Linie für seine Pfege selbst aufkommen.

Es besteht jedoch eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber ihren Eltern. Diese Unterhaltsverpflichtung lässt sich nicht durch Vertrag auf die Allgemeinheit (=Sozialamt) abwälzen.

Der Sohn kann natürlich seinen Anteil am elterlichen Haus an den Vater verkaufen. Dagegen spricht nichts und das hat auch nichts mit irgendwelchen Pflegeverpflichtungen zu tun. Eine Übertragung des Hausanteils gegen den Verzicht auf die Pflege wäre also eine Schenkung, da der Vater auf etwas verzichten würde, das ihm rechtlich gar nicht zusteht.

Die einzige empfehlenswerte Vertragsvariante für den Sohn wäre also ein Verkauf zum Verkehrswert.

Zusätzlich ist es natürlich möglich, dass der Sohn gegen Zahlung einer Summe X einen Erbverzichtsvertrag unterschreibt, so dass er beim Tod des Vaters nichts mehr erbt.

Bezüglich des Nebenkriegsschauplatzes ist zu sagen, dass mündliche Zusagen im Hinblick auf das Erbe nicht zählen. Die Enkel bzw. Urenkel können also aufgrund der mündlichen Aussagen der Oma keine Forderungen stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kasuseb
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Sie haben uns wieder sehr weitergeholfen, bzw. bestärkt!!

Ein Erbverzichtsvertrag kommt für uns, bzw. den Sohn nicht in Frage. Nun können wir bestimmter auftreten, falls ein Schreiben von seinem RA eintrudelt (das macht er ja zu gerne, der Vater !), da wir nicht mehr so unsicher sind.

Wäre ja zu schön gewesen, wenn es vielleicht ein Schlupflöchlein gegeben hätte im Bezug auf die Pflege. Aber eigentllich wußten wir ja, dass da nichts zu machen ist. Ist ja auch "einsehbar" aus Sicht des "Staates". Nur müssen wir halt sehen, hier Wert zu "retten". Wir haben zwar unser Auskommen, aber mehr ginge eben nicht.

Den Nebeschauplatz habe ich nur angemerkt, um ansatzweise anschaubar zu machen welches "Ehr, bzw. Moralbewußtsein" auch gegenüber der Wünsche der eigenen Mutter bestehen. Bei Geld scheint scheinbar nicht nur die Freundschaft sondern auch die Verwandschaft, bis hin zu den eigenen Kindern kaputt zu gehen.

Ich wünsche allen hier, im besonderen den "Helfern" ein gutes Jahr 2005 !!

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