Guten Tag zusammen,
folgender Fall:
Die Großeltern vererben zu Lebzeiten ihr Zweifamilienhaus an den im Haus wohnenden Sohn. Die Tochter verzichtet auf ihren Pflichtteil, bekommt jedoch von ihrem Bruder 50.000 DM, die beim Tod der gemeinsamen Eltern fällig werden. Die Großeltern bekommen ein lebenslanges Wohnrecht, können dieses jedoch zuletzt nicht mehr nutzen.
Der Sohn hat als Erben seine Kinder eingesetzt und verstirbt unglücklicherweise vor den Großeltern.
Frage: Da die Großeltern noch leben, hat der Sohn die Abfindung für den Verzicht der Pflichtteilsansprüche wie vertraglich vorgesehen an seine Schwester noch nicht geleistet. Der Tod des Sohnes - vor dem Ableben der eigenen Eltern - war im Vertrag nicht explizit ausgearbeitet.
Wenn die Enkel zu rechtmäßigen Erben des Hauses werden, geht hiermit auch die Verpflichtung über, an die Tante die o.g. 50.000 DM zu entrichten?
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Auszahlung Abfindung für Pflichtteilsverzicht
7. April 2014
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Frage vom 7. April 2014 | 16:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Abfindung für Pflichtteilsverzicht
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. April 2014 | 12:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
quote:
Wenn die Enkel zu rechtmäßigen Erben des Hauses werden, geht hiermit auch die Verpflichtung über, an die Tante die o.g. 50.000 DM zu entrichten?
Ja.
Im deutschen Erbrecht gilt die Universalsukzession, d.h. die Erben treten in alle Verträge des Verstorbenen ein mit der Folge der Übernahme aller Recht und Pflichten.
Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen davon (z.B. im Mietrecht) und die sind explizit gesetzlich geregelt.
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