Ausweismissbrauch - Disco

21. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
EF2004
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)
Ausweismissbrauch - Disco

Ich habe bei einem Disco Besuch meinen Ausweis vergessen. Dann dachte ich mir, ich leihe mir einfach den Führerschein meines Kumpels, der mir auch ein bisschen ähnlich sieht. Der Türsteher hat dies aber bemerkt und die Polizei informiert. Jetzt habe ich eine Anzeige wegen Ausweismissbrauch und Diebstahl oder Unterschlagung, da ich ausgesagt habe, dass der Kumpel nichts davon gewusst hat.

Noch als zusätzlich Angabe, ich bin 19 und hatte noch nie was mit der Polizei zu tun.

Mit was muss ich jetzt rechnen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Mit einem Ermittlungs- und eventuell mit einem Strafverfahren.

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#2
 Von 
EF2004
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Und was kann dabei raus kommen?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

Sozialstunden, Geldstrafe - je nachdem, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht angewandt wird.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
EF2004
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

bin ich deswegen vorbestraft?

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#5
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Kommt auf die Höhe der Strafe an, zu der Sie verurteilt werden.

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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Weshalb haben Sie den Führerschein vorgelegt? Um Volljährigkeit zu dokumentieren?

Falls ja, wird das ganze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt.

Sie sind ja volljährig. Sie haben durch diese Täuschung also keinen Vorteil erlangen wollen.
Geschädigt wurde auch niemand.

Über eine Vorstrafe die im Führungszeugnis auftaucht brauchen Sie sich jedenfalls keine
Sorgen zu machen.

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#7
 Von 
EF2004
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

ja um volljährigkeit zu dokumentieren, habe nämlich meinen ausweis vergessen, und wollte keine 20 km zurück fahren, ich wollte doch damit niemanden schädigen

aber kann ich überhaupt wegen diebstahl angezeigt werden? mein kumpel hätte ja nichts dagegen gehabt, und angezeigt hat er mich auch nicht

-- Editiert von EF2004 am 22.05.2008 18:00:33

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#8
 Von 
EF2004
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

kann ich der Polizei jetzt noch sagen, dass mein Kumpel doch davon gewusst hat, dass ganze ging noch nicht zum Staatsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

natürlich können Sie wegen Diebstahls angezeigt werden. Der Diebstahl von Ausweispapieren ist ein Offizialdelikt. Im Übrigen können Sie die Sache natürlich richtigstellen. Freilich bezichtigen Sie sich damit der Vortäuschung einer Straftat und der versuchten Strafvereitelung. Gegen den Kumpel wird dann wg. Beihilfe zum Mißbrauch von Ausweispapieren ermittelt. Wenn Sie beide Glück haben, wird das Ganze wg. Geringfügigkeit eingestellt. Bei dem Vorwurf des FS-Diebstahls wäre ich mir da weniger sicher...

Gruß vom mümmel

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#10
 Von 
EF2004
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

ok danke, dann werde ich das richtig stellen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

>> bezichtigen Sie sich damit der Vortäuschung einer Straftat <<

Kommt darauf an, was genau ausgesagt wurde. Vielleicht hat der Fragesteller ja auch nur gesagt (und/oder gemeint), daß der Kumpel nicht wußte, daß der Ausweis zu diesem Zweck mißbraucht werden sollte und nicht, daß der Kumpel nicht wußte, daß der Fragesteller seinen Ausweis an sich genommen hat.

Im übrigen, wenn der Kumpel das Ansichnehmen (nicht den Mißbrauch) nachträglich genehmigt (bzw. erklärt, er hätte nie was dagegen gehabt), liegt sowieso kein Diebstahl vor, dessen sich der Fragesteller selbst fälschlich bezichtigt haben könnte.

Versuchte Strafvereitelung käme auch nicht in Frage, denn noch hat ja offenbar niemand zugegeben oder wäre es eindeutig, daß der Kumpel bewußt den Ausweismißbrauch fördern/unterstützen wollte, sodaß eine Mittäterschaft dann gar vorliegen würde. (Ob die herrschende Meinung unter diesen Umständen dolus eventualis bejaht, müßte mal ein Praktiker aus dem Strafrecht sagen. Jedenfalls habe ich mir auch schon den Ausweis meines Freundes geliehen (um einer Freundin das blöde Foto zu zeigen), ich denke nicht, daß er sich damit bereits des dolus eventualis zu einem Ausweismißbrauch durch mich oder einen Dritten schuldig macht.)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Da der Ausweis sofort nach Gebrauch zurückgegeben werden sollte fehlt es m.E. bereits am Vorsatz eines Diebstahles.

Dies sollten Sie allenfalls klarstellen.

Den Freund derzeit mit zu belasten halte ich nicht für notwendig.

Wenn tatsächlich ein Verfahren gegen den Freund eingeleitet wird kann man ja immer noch das Ganze klarstellen.

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