Auswanderung - Wie am besten raus aus Beitragsservice?

21. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
UltimaRatio88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auswanderung - Wie am besten raus aus Beitragsservice?

Bis September 2015 hatte ich eine eigene Wohnung in Deutschland. GEZ habe ich aus Protest gegen die Staatspropaganda nie bezahlt. Nach der GEZ-Reform und dem Datenabgleich mit den Meldeämter habe ich 2014 Post vom Beitragsservice bekommen, ich solle mich anmelden und für die Zeit ab 1.1.2013 Gebühren nachbezahlen. Die Nachzahlung habe ich sofort per Überweisung mit Vermerk "Unter Vorbehalt" vorgenommen und die Anmeldung zusammen mit einem Brief, dass ich nur unter Vorbehalt bezahle da ich die Haushaltsabgabe für verfassungswidrig halte, an den Beitragsservice abgeschickt (ist auch angekommen, da Versand per Einschreiben + Rückschein). Seitdem habe ich bis heute nie wieder etwas vom Beitrgasservice gehört.

Im Oktober 2015 bin in die Schweiz ausgewandert (aus heutiger Sicht die beste Entscheidung in meinem Leben). Zeitgleich zu meiner Auswanderung habe ich meine eigene Wohnung aufgegeben und habe mich umgemeldet (Haus der Eltern im gleichen Bundesland), da ich noch eine Reihe von Veträgen und Geschäftsbeziehungen laufen hatte, die sich nicht von heute auf morgen aufgeben ließen. Jetzt, im August 2016, bin ich vollständig "clean" und habe mich komplett in Deutschland abgemeldet.

Mit Erschrecken musste ich nun aber feststellen, dass es im Rundfunkstaatsvertrag noch immer eine der vielen meiner Meinung nach betrügerische Klauseln gibt:

"§7 (2) Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet."

Jetzt stellt sich die Frage, wie ich mich am besten verhalten sollte. Abmelden beim Beitragsservice und damit garantiert schlafende Hunde wecken (an der Nachzahlung bis August 2016 wird wohl kein Weg vorbeiführen?)? Oder sollte ich wie bisher einfach garnichts machen? Ich bin über jede hilfreiche Antwort sehr dankbar!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von UltimaRatio88):
noch immer eine der vielen meiner Meinung nach betrügerische Klauseln gibt:

Man muss - wie in vielen anderen Bereichen auch - "kündigen".
Was ist daran betrügerisch?
Deine Wohnung hast Du doch auch gekündigt? Den Mobilfunkvertrag, den Stromvertrag, ... alles Betrüger nur weil man sich auch "abmelden" muss?



Zitat (von UltimaRatio88):
Zeitgleich zu meiner Auswanderung habe ich meine eigene Wohnung aufgegeben und habe mich umgemeldet (Haus der Eltern im gleichen Bundesland)

Da hat man ja eine entsprechende Meldebescheinigung erhalten? Die gut aufheben.
Desweiteren gibt es ja auch die Nacheweise, das die Eltern bereits den Beitragservice bezahlen? Diese besorgen und auch gut aufheben. Denn wenn für eine Wohnung bereits gezahlt wird, muss man nicht nochmals zahlen.



Zitat (von UltimaRatio88):
Abmelden beim Beitragsservice und damit garantiert schlafende Hunde wecken (an der Nachzahlung bis August 2016 wird wohl kein Weg vorbeiführen?)?

Wäre die beste Möglichkeit, einfach unter Beifügung von Meldebescheinigung und Beitrags-Kontonummer der Eltern abmelden.
Ob dann tatsächlich eine Nahczahlung kommt ist ungewiss. Eventuell hat sich der Nachmeiter ja ordnungsgemäß angemeldet?
Aber besser bis 2016 nachzahlen als bis 2021 oder?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Im Oktober 2015 bin in die Schweiz ausgewandert (aus heutiger Sicht die beste Entscheidung in meinem Leben). Aber Sie wissen schon, daß die Schweiz gerade Haushaltsbeiträge nach deutschem Modell einführt? Und dies mit 400 Franken im Jahr auch noch deutlich teurer als in D?
Eventuell hat sich der Nachmeiter ja ordnungsgemäß angemeldet? Das hat nicht den geringsten Einfluß auf die Zahlungspflicht des TE - man zahlt, bis man sich abmeldet (siehe das Zitat im Beitrag des TE).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
UltimaRatio88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

@muemmel

In der Schweiz wurden die Bilag-Beiträge selbstverständlich vom ersten Tag an entrichtet (leider geht wohl auch ein Teil nach Deutschland, da hier auch die deutschen Sender empfangen werden können). Aber wie sie sicherlich wissen, ist die Schweiz weder Mitglied der NATO noch der EU und muss damit auch nicht deren Propaganda 24/7 verbreiten. Die Schweizer Staatssender berichten auf einem völlig anderem, objektiverem Niveau und dafür zahlt man dann gerne.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JoMeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Vorsicht mit der Wortwahl UltimaRatio88 (wirklich 88?!).
Sie sollten sich wirklich noch mal erkundigen, was unter Propaganda zu verstehen ist.

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