Austritt als Minderheitengesellschafter (GmbH)

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
van Mouten
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)
Austritt als Minderheitengesellschafter (GmbH)

Hallo!

HINTERGRUNG
GmbH hat nach dem 3. Insolvenzantrag, durch den GF die Stundung (Ratenzahlung) der Verbindlichkeiten bis August 2010 beantragt.

STRUKTUR
1. GF
2. Minderheitengesellschafter 5%
(Kümmert sich um nichts, da keinen Einfluss auf die GF)
3. Minderheitengesellschafter 5%
(Nicht mehr in der GmbH und arbeitet woanders)
4. Minderheitengesellschafter 5%

GV
Kündigungsfrist 6 Monate zum Jahresende (im Juli kündigen).

VORGEHEN
Fristgemäße Kündigung der Anteile und Austritt aus der GmbH ohne Einberufung einer GV

FRAGE
Was bedeutet der Begriff „zur Unzeit“?
Ist die dies so zu verstehen, dass man nicht kündigen kann, wegen den Verbindlichkeiten?


Danke.

van Mouten




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-- Editiert am 15.03.2010 11:29

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Fristgemäße Kündigung der Anteile


Der ist gut :-)) Scheit wann kann man seine Anteile kündigen, oder noch besser gekündigt werden. Das wäre neu.

So was gibts nicht. Anteile kann man verkaufen, und Gesellschaften kann man auflösen. Aber nicht kündigen :-)

Bei der "Struktur" fehlen Gesellschafter mit 85% Anteil. Oder soll das der GF sein.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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