Wir haben hier in Hamburg eine WEG mit einer Tiefgarage welche 16 Stellplätze hat . Das Gebäude mit der Tiefgarage besteht seit 30Jahren mit einem ebenso alten Garagentor welches nun aus Altersgründen ausgetauscht werden soll. Der Beschluss wurde im April d.J. auf der Eigentümerversammlung
Mehrstimmig in Bezug auf die Kosten nicht auf die techn. Ausführung gafasst.
Das "alte" Tor war ein geschlossenes Rolltor ,nun hat jedoch der Verwalter eigenmächtig beschlossen ,welches im Nov.13 eingebaut wurde ein Rolltor mit einer Lamelle geöffnet ,ohne Info. an die Eigentümer !
Staub;Kälte etc. dringt nun über diese Drahtöffnung in die Garage ein , was können wir tun gegen diesen Eigenmächtigen Beschluss des Verwalters?
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Austausch eines Garagentores
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Zur Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung beim Verwalter das Thema anmelden und dann innerhalb der Versammlung das Problem besprechen!
Wenn eine Mehrheit einen unklaren Beschluss fasst, wird man den Verwalter nicht ohne Weiteres daran aufknüpfen können.
Gibt es einen Beirat?
Wie steht DER dazu?
Hat der Beirat seine Soll-Pflichten aus § 29 Abs. 3 WEG
erfüllt?
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"MfG
Wohni"
Dem Eindringen von Staub und Kälte steht der Abzug von Abgasen und feuchter Luft (durch nasse Autos verursacht) entgegen.
Falls die Garage keine sonstige Möglichkeit zur Lüftung hat hat, kann es auch sein, das die Öffnung im Rolltor Pflicht ist. Näheres dazu kann man in der Hamburger Garagenverordnung von 1.2.2012 finden.
Es ist also durchaus denkbar, das der Verwalter einfach nur die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt hat!
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