"Ausspähen und Verändern von Computerdaten"

14. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
hamduelda
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Ausspähen und Verändern von Computerdaten"

Mal angenommen Person A würde eine vorladung wegen "Ausspähen und Verändern von Computerdaten" bekommen. Person A hat vor ein paar Monaten einen Onlinegame Account mithilfe eines Programmes geklaut ihn aber danach wiedergegeben und alles was mit dem Programm zu tun hatte gelöscht.Was würde nun passieren, sollte sich Person A einen Anwalt nehmen ? Wie sähen sie Strafen aus.Person A ist Minderjährig und nicht Arbeitstätig.

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39813x hilfreich)

quote:
Was würde nun passieren, sollte sich Person A einen Anwalt nehmen ?

Dann würde der Anwalt nichts machen.
Da Person A noch minderjährig ist und wohl auch ohne Einkommen müssten dies die Eltern machen und auch den Anwalt am Ende bezahlen.



quote:
Wie sähen sie Strafen aus.

Ersteinmal müsste ja mal etwas nachgewiesen werden ...

Gefängnis wird es wohl nicht geben. Wohl eher Geldstrafe/Sozialstunden.

Alles andere kann man nur in Glaskugel lesen ...



-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.702 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen