Mal angenommen Person A würde eine vorladung wegen "Ausspähen und Verändern von Computerdaten" bekommen. Person A hat vor ein paar Monaten einen Onlinegame Account mithilfe eines Programmes geklaut ihn aber danach wiedergegeben und alles was mit dem Programm zu tun hatte gelöscht.Was würde nun passieren, sollte sich Person A einen Anwalt nehmen ? Wie sähen sie Strafen aus.Person A ist Minderjährig und nicht Arbeitstätig.
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"Ausspähen und Verändern von Computerdaten"
14. November 2010
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Frage vom 14. November 2010 | 12:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Ausspähen und Verändern von Computerdaten"
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 15. November 2010 | 01:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119996 Beiträge, 39813x hilfreich)
quote:
Was würde nun passieren, sollte sich Person A einen Anwalt nehmen ?
Dann würde der Anwalt nichts machen.
Da Person A noch minderjährig ist und wohl auch ohne Einkommen müssten dies die Eltern machen und auch den Anwalt am Ende bezahlen.
quote:
Wie sähen sie Strafen aus.
Ersteinmal müsste ja mal etwas nachgewiesen werden ...
Gefängnis wird es wohl nicht geben. Wohl eher Geldstrafe/Sozialstunden.
Alles andere kann man nur in Glaskugel lesen ...
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