Hallo,
folgender Sachverhalt:
Kurz vor Weihnachten bin ich auf unserem Betriebsparkplatz an einem Auto vorbei gefahren, das so geparkt hatte, dass man (ich) nur schwer vorbeikam. Eigentlich ist es an dieser Stelle unter uns Kollegen üblich, den Seitenspiegel einzuklappen, wenn man dort parkt. Da er nicht eingeklappt war, klappte ich ihn selbst durch das geöffnete Fenster ein. Zu meiner Verblüffung fiel das Glas heraus und zerschellte auf dem Boden. Eine Kollegin, die vor dem Auto geparkt hatte, sah dies, war ebenso verblüfft und stellte sich mir als Zeugin zur Verfügung.
Ich hinterließ meinen Namen auf einem Zettel für den Geschädigten an unserer Pforte und fuhr nach Hause (alleinerziehend, ein Sohn, falls das wichtig sein sollte).
Der Geschädigte möchte nun von mir knapp 180€. Zuerst hatte er behauptet, bei seinem Auto (Dacia Sandero, Bj. 2016 oder 2017) dürfe/könne man die Außenspiegel gar nicht einklappen. Ich habe bei einem Autohaus nachgefragt und eine andere Auskunft bekommen.
Zudem wirft mir der Geschädigte Fahrerflucht
vor! Ich bin aber der Ansicht, dass ich a) mit dem Auto sein Auto ja gar nicht berührt habe, es sich also allenfalls um Sachbeschädigung handelt, und b) habe ich ja meinen Namen und den der Zeugin hinterlassen, also keine Vertuschungsabsicht.
Auf meine Frage, ob sein Spiegel evtl. vorher schon defekt gewesen sei, antwortete der Geschädigte, da sei ihm nichts bekannt.
Ich habe angeboten, den Spiegel privat im Internet nachzubestellen und meinen Freund zu bitten, ihn einzubauen, damit es nicht so teuer wird. (Der kann sowas ;-)). Das wollte der Geschödigte aber nicht.
Was ist denn in dem Fall Ihrer Meinung nach gerecht?
-- Editiert von Moderator am 10.01.2018 15:17
-- Thema wurde verschoben am 10.01.2018 15:17
Außenspiegel beim Einklappen beschädigt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:Ich bin aber der Ansicht, dass ich a) mit dem Auto sein Auto ja gar nicht berührt habe
Das ist auch nicht notwendig. Auch ein Fußgänger kann eine Unfallflucht begehen.
Zitat:b) habe ich ja meinen Namen und den der Zeugin hinterlassen, also keine Vertuschungsabsicht.
Es ist eigentl. bekannt, dass das im Zweifel nicht ausreicht, vor allem dann nicht wenn man vorher nicht eine angemessene Zeit gewartet hat, ob der Fahrer auftaucht. Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man die Polizei informiert.
Zitat:Ich habe angeboten, den Spiegel privat im Internet nachzubestellen und meinen Freund zu bitten, ihn einzubauen, damit es nicht so teuer wird. (Der kann sowas ;-)). Das wollte der Geschödigte aber nicht.
Das muss er auch nicht. Er hat Anspruch auf die Erstattung der Kosten, die entstehen, wenn er den Spiegel in einer Fachwerkstatt einbauen lässt (unabhängig davon, ob er das dann auch tatsächlich dort machen lässt)
Zitat:Was ist denn in dem Fall Ihrer Meinung nach gerecht?
Was gerecht ist, ist hier weniger die Frage, sondern was Recht, bzw. rechtens ist.
Aber wenn wir mal von "gerecht" ausgehen, würde ich es als "gerecht" empfinden, wenn mir (als Geschädigtem) nach Vorlage einer Rechnung oder eines Kostenvoranschlags dieser Betrag plus ein angemessener Betrag für den Zeitaufwand erstattet würde. Ich bin bei Dacia-Spiegelpreisen und Einbaukosten nicht so auf dem laufenden, aber ein 3stelliger Betrag dürfte in jedem Fall angemessen sein. Eine Anzeige wegen Unfallflucht würde ich unter den beschriebenen Umständen nicht erstatten. Was der hier Geschädigte tut, ist natürl. eine völlig andere Sache.
Ist das Betriebsgelände per Schranke/Tor abgeriegelt? Dann liegt kein öffentlicher Verkehrsraum vor - keine Fahrerflucht. LG Arnsberg, Beschl. v. 25.10.2016 - 2 Qs 71/16
ZitatDer Geschädigte möchte nun von mir knapp 180€. :
Die möchte er mal bitte durch Kostenvoranschlag nachweisen. Und dann zahlt man ihm max. 150,- für seine Selbstbeteiligung in der Teilkasko. Schadensminderungspflicht.
-- Editiert von Tasti123 am 09.01.2018 15:31
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Zitat:ür seine Selbstbeteiligung in der Teilkasko.
Und woher weiß man, dass er eine Teilkasko mit dieser Selbstbeteiligungshöhe hat?
Aha.
Das mit der Unfallflucht als Fußgänger, noch dazu, wenn es sich um eine Sachbeschädigung handelt, war mir nicht bekannt.
Sie haben bisher noch nicht Stellung dazu genommen, ob der Spiegel möglicherweise vorher schon beschädigt war. Ich nehme an, im Zweifelsfall läge da die Beweispflicht bei mir?
Und noch eine Frage, inwieweit sind Sie "vom Fach"?
In jedem Fall vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.
MfG
Ja, das Gelände ist durch eine Schranke abgeriegelt.
Danke, diese Information entspannt mich erheblich!
ZitatUnd dann zahlt man ihm max. 150,- für seine Selbstbeteiligung in der Teilkasko. Schadensminderungspflicht. :
Und das dürfte dann Anstiftung zu Versicherungsbetrug sein. So was freut die Versicherungen.
ZitatIch nehme an, im Zweifelsfall läge da die Beweispflicht bei mir? :
Selbstverständlich.
Zitat- keine Fahrerflucht. :
Jedoch Sachbeschädigung im Sinne des StGB, auch nicht zu verachten.
ZitatDa er nicht eingeklappt war, klappte ich ihn selbst durch das geöffnete Fenster ein. :
Genau das sollte man in Zukunft vermeiden. Auch ohne das ein Schaden ensteht kann eine Klage auf Unterlassung ins Haus flattern.
Man hat mit den 180€ doch Glück gehabt, bei anderen Autos sind Spiegel schnell mal das drei bis vierfache teurer.
Zitat:Das mit der Unfallflucht als Fußgänger, noch dazu, wenn es sich um eine Sachbeschädigung handelt, war mir nicht bekannt.
Wenn es eine Sachbeschädigung (und kein Unfall) ist, dann nicht. Es ist aber keine Sachbeschädigung, oder haben Sie den Spiegel vorsätzlich kaputt gemacht? Nein, oder ? Unfallbeteiligter im Sinne der Vorschrift muss aber kein Autofahrer sein und es muss auch kein Auto -als solches- den Schaden verursacht haben.
ZitatJedoch Sachbeschädigung im Sinne des StGB, auch nicht zu verachten. :
!!! Hier liegt keine Sachbeschädigung vor!!! Dazu fehlt es einfach am Vorsatz. Ohne Vorsatz keine Sachbeschädigung
Zitat:Zitat:ür seine Selbstbeteiligung in der Teilkasko.
Und woher weiß man, dass er eine Teilkasko mit dieser Selbstbeteiligungshöhe hat?
Ja, war etwas salopp formuliert. Vllt hat er auch 300 oder 0 oder mit dem Neuwagen gar keine Kasko.
-- Editiert von Tasti123 am 09.01.2018 22:06
ZitatSie haben bisher noch nicht Stellung dazu genommen, ob der Spiegel möglicherweise vorher schon beschädigt war. Ich nehme an, im Zweifelsfall läge da die Beweispflicht bei mir? :
Nein.
Damit bei Dir eine Schadenersatzpflicht eintritt, muss auch ein Verschulden auf Deiner Seite vorliegen. Ein Verschulden liegt aber nur dann vor, wenn Du irgendetwas falsch gemacht hast, also mindestens unvorsichtig warst.
Du hast eine Zeugin, die bezeugt, dass Du den Spiegel ganz normal eingeklappt hast. Dann liegt kein Verschulden vor und damit auch keine Schadenersatzpflicht.
Jetzt kann man noch an eine Haftung aus Betriebsgefahr denken. Die trifft aber beide Beteiligten gleichermaßen, was dann zu einer Kostenteilung von 50/50 führen würde.
-- Editiert von hh am 10.01.2018 12:38
Die 50/50-Lösung wäre auch mein Vorschlag gewesen, da ich der Meinung bin, dass man an dieser Stelle kein so breites Auto parken sollte (das sehen viele meiner Kollegen auch so, eigentlich soll an der Stelle gar nicht geparkt werden) und WENN, dann sollte man selbstverständlich den Seitenspiegel selber einklappen (wie das fast alle Kollegen auch tun).
Ich wiederum hätte den Spiegel vielleicht vorsichtiger einklappen können, somit sehe ich bei mir eine Mitschuld.
Tja! Jetzt habe ich viele verschiedene Antworten. Ich bedanke mich für jede einzelne, wobei ich gestehen muß, dass die ein oder andere etwas überheblich rüberkommt (ich hoffe, dass sich nicht die Falschen kritisiert fühlen!). Na ja ;-)
Der Geschädigte wollte sich eigentlich vorgestern nochmal melden, hat er aber bisher nicht. Ich werde ihn mal anrufen und nachfragen. Ist eigentlich ein netter Kerl, auch an einer friedlichen Einigung interessiert.
Also nochmals vielen Dank für die Antworten!
Hab ihn erreicht!
Er hat von sich aus halbe-halbe angeboten.
Damit bin ich zufrieden und er wohl auch.
Wieso? Zum Einen sehe ich hier den Fragesteller nicht in der Pflicht den Schaden begleichen zu müssen. Ich sehe hier einen ganz normalen Teilkaskoschaden. Man teilt der Versicherung den Schadenhergang mit. Ist die Versicherung also zum Anderen der Meinung, dass den Fragesteller eine Schuld treffen würde, dann wird die Versicherung sich an den Fragesteller wenden. Das hat rein gar nichts mit Versicherungsbetrug zu tun. Worin sieht du hier also einen Betrugsversuch? Es wäre dann eher kulant vom Fragesteller die Selbstbeteiligung zu übernahmen.ZitatUnd das dürfte dann Anstiftung zu Versicherungsbetrug sein :
-- Editiert von -Laie- am 11.01.2018 15:05
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