Hallo Leute,
ich hab da mal ne Frage. Zum Thema Sachmängelhaftung steht hier ja ne Menge, nur leider beantwortet es nicht meine Frage.
Gestern habe ich ein Auto gekauft, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und "gekauft wie gesehen" steht auch mit drin.
Bei der Probefahrt ist mir aufgefallen, das es vorn auf der Beifahrerseite vibriert vom Rad her.
Nun ja, da ich eh ein anderes Fahrwerk einbauen will, haben wir abgemacht (allerdings mündlich, meine Frau als Zeugin), dass wenn es am Stoßdämpfer liegt nehme ich das so hin. Sollte es doch etwas anderes sein, wollen wir das finanzielle noch mal "prüfen".
Heute war ich also zur Werkstatt dort wurde festgestellt, dass nicht nur der Dämpfer hin ist, sondern auch Spurstangenköpfe, Traggelenke und irgendwelche Puffer, Kosten ca. 300€.
Und was nun? Zählt die mündliche Absprache, obwohl der Ausschluss der Sachmängelhaftung im Vertrag steht?
Ich habe bis jetzt noch nicht mit dem Verkäufer gesprochen, wollte vorher mal fragen ob ich überhaupt ne Chance habe.
Gruß
Lyckady
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Ausschluss der Sachmängelhaftung
15. April 2011
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Frage vom 15. April 2011 | 14:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschluss der Sachmängelhaftung
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#1
Antwort vom 15. April 2011 | 15:15
Von
Status: Schüler (339 Beiträge, 130x hilfreich)
Zunächst einmal frage ich mich, warum Sie das Vibrieren nicht als Mangel im Kaufvertrag schriftlich fixiert haben.
Unter 'Zusatzvereinbarungen' hätten Sie auch die Vorgehensweise festhalten können, was zu tun ist, wenn der Mangel nicht allein vom Stossdämpfer her rührt.
So wie Sie die mündliche Vereinbarung schildern "man müsse dann das finanzielle nochmal prüfen" ist mehr als schwammig und unklar.
Selbst unter Hinzunahme Ihrer Frau als Zeugin würde hier sicherlich Aussage gegen Aussage stehen.
Und warum um alles in der Welt gehen Sie NACH dem Kauf zur Werkstatt; wohlwissend, dass mit dem Fahrzeug offensichtlich nicht alles OK ist ???
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#2
Antwort vom 16. April 2011 | 00:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Zum Thema Sachmängelhaftung steht hier ja ne Menge, nur leider beantwortet es nicht meine Frage.
DANN sollte man auch wissen welche absolut entscheidende Einzelheit hier nicht gepostet wurde und daher die Frage eigentlich gar nicht korrekt beantwortet werden kann ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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