Ausschlagung anfechten?

11. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Echo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung anfechten?

Hallo zusammen!

Kann man ein ausgeschlagenes Erbe anfechten?
Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein, um dies zu tun? (arglistige Täuschung, unwissenheit etc.)

Echo

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Peter Trautmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja kann man, in aller Regel gibt man einen Grund für die Ausschlagung an. Ist das in Ihrem Fall geschehen?
Der häfigste Grund dürfte der Irrtum sein -- wenn man z.B. sich darüber irrt, dass kein Vermögen vorlag, dies sich aber im Laufe des nach der Ausschlagung liegenden Zeitraums geändert hat.

In BW gehen Sie zu dem Notariat und geben die Irrtumsgründe zu Protokoll. Dort bekommen Sie auch grundsätzlich gesagt, ob diese Gründe ausreichend sind.
Wenn Sie jemand arglistig getäuscht hat, ist der Irrtum bei Ihnen ebenfalls eingetreten und es gilt gleiches wie oben.

Gruß

Peter Trautmann

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