Hallo zusammen!
Kann man ein ausgeschlagenes Erbe anfechten?
Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein, um dies zu tun? (arglistige Täuschung, unwissenheit etc.)
Echo
Ausschlagung anfechten?
11. April 2002
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Frage vom 11. April 2002 | 11:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung anfechten?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 17. April 2002 | 13:49
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja kann man, in aller Regel gibt man einen Grund für die Ausschlagung an. Ist das in Ihrem Fall geschehen?
Der häfigste Grund dürfte der Irrtum sein -- wenn man z.B. sich darüber irrt, dass kein Vermögen vorlag, dies sich aber im Laufe des nach der Ausschlagung liegenden Zeitraums geändert hat.
In BW gehen Sie zu dem Notariat und geben die Irrtumsgründe zu Protokoll. Dort bekommen Sie auch grundsätzlich gesagt, ob diese Gründe ausreichend sind.
Wenn Sie jemand arglistig getäuscht hat, ist der Irrtum bei Ihnen ebenfalls eingetreten und es gilt gleiches wie oben.
Gruß
Peter Trautmann
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