Muss das Ausscheiden eines GmbH-Geschäftsführers, der aber weiterhin Gesellschafter bleibt, notariell beurkundet werden?
Nach Studium des GmbHG bin ich der Meinung, dass NEIN.
Ich bin der Meinung, dass das Übersenden des Original-Gesellschafterbeschlusses an das Registergericht ausreichend ist.
Kann mir ein/e Fachmann/frau einen Kommentar geben?
Danke im voraus.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Ausscheiden eines Geschäftsführers
25. Juli 2005
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Frage vom 25. Juli 2005 | 19:41
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Ausscheiden eines Geschäftsführers
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