Aussagedelikte - Worum es geht

Mehr zum Thema: Strafrecht, Aussage, Falschaussage, Meineid
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Gerichte oder Behörden haben dem Gesetz bzw. dem Recht nach zu entscheiden. Voraussetzung für rechtmäßige Urteile oder Entscheidungen ist daher, dass der Sachverhalt lückenlos und wahrheitsgemäß offengelegt wurde. Schutzgut der Aussagedelikte ist demnach das öffentliche Interesse an einer wahrheitsgemäßen Feststellung der Tatsachen .

Strafbar ist nicht erst, wenn aufgrund einer falschen Aussage falsch entschieden wurde, sondern schon die Falschaussage an sich. Somit handelt es sich bei Aussagedelikten um Gefährdungsdelikte: die Möglichkeit einer unrechtmäßigen Entscheidung (z.B. Gerichtsentscheidung) liegt nahe, wenn ein Zeuge eine Aussage macht, die nicht den Tatsachen entspricht. Die Strafbarkeit ist daher schon mit dem Aussprechen der Unwahrheit vor entsprechenden staatlichen Stellen begründet, auch wenn dies für die Entscheidung dieser Stellen völlig unerheblich war.

Aussagedelikte im StGB sind

  • falsche uneidliche Aussage
  • Meineid
  • Eidesgleiche Bekräftigungen
  • Falsche Versicherungen an Eides Statt
  • Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
  • Verleitung zur Falschaussage
  • Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt

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Seite  1:  Aussagedelikte - Worum es geht
Seite  2:  Die uneidliche Falschaussage
Seite  3:  Der Meineid