Hallo allerseits
Ich habe letzte Woche am Freitag eine Vorladung von der Polizei erhalten mit der Begründung: Rechtshilfe Widerhandlung Strassenverkehrsgesetz
Da das Auto auf mich eingetragen ist habe ich den Brief erhalten. Da ich mir sicher bin, dass ich nichts falsch gemacht habe, hat sich mein Bruder zu Wort gemeldet und denkt, dass es wegen ihm ist.
Ich erwarte zwei Szenarien bei der Polizei:
1. Szenario:
- Auf dem Foto sind nur die Nummernschilder klar erkenntlich zu sehen. Die Person hinter dem Lenker nicht
2. Szenario:
- Auf dem Foto ist eine Person und die Nummernschilder klar zu sehen.
Wie soll ich am besten in den jeweiligen Szenarien reagieren? (Aussage verweigern etc.?)
Ich danke euch für die rasche Hilfe
Gruss
Sca
-- Editiert von Moderator am 28.11.2017 14:32
-- Thema wurde verschoben am 28.11.2017 14:32
Aussage gegen Bruder (Schweiz)
27. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 27. November 2017 | 15:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage gegen Bruder (Schweiz)
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#1
Antwort vom 27. November 2017 | 19:43
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Gar nicht, sprich: der Vorladung nicht Folge leisten.Zitat:Wie soll ich am besten in den jeweiligen Szenarien reagieren?
Stefan
#2
Antwort vom 27. November 2017 | 23:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo
in der Schweiz bin ich mir sicher, dass ich auf die Vorladung reagieren muss.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. November 2017 | 23:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119655 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatin der Schweiz bin ich mir sicher, dass ich auf die Vorladung reagieren muss. :
Kann sein.
Wir richten uns bei den Antworten hier nach Deutschen Recht.
#4
Antwort vom 28. November 2017 | 00:18
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Sorry, aber das hättest du mindestens erwähnen müssen, wenn nicht gar direkt in einem schweizerischen Forum fragen.Zitat:in der Schweiz bin ich mir sicher, dass ich auf die Vorladung reagieren muss.
Mit der Schweiz kenne ich mich nicht aus, ich persönlich meide das Land sogar ausdrücklich (aus verschiedenen Gründen, einer ist aber der Strafenkatalog bereits für Kleinigkeiten).
Stefan
#5
Antwort vom 28. November 2017 | 09:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo allerseits
Ich wusste nicht, dass es sich hier um ein deutsches Forum handelt. Das Kreuz im Logo hatte mich in die Irre geführt
Danke euch trotzdem für die Antworten.
Und jetzt?
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