Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
ich bin in Ägypten geboren und lebe seit 6 Jahren in Deutschland. Am April-2015 habe ich die Einbürgerungszusicherung erhalten. Zurzeit besitze ich die ägyptische Staatsangehörigkeit. Die Aufgabe meiner ägyptischen Staatsbürgerschaft wird sich einen Vermögensverlust in Ägypten ergeben. Gibt es eine Ausnahmeregelung, durch die die doppelte Staatsbürgerschaft in meinem Fall behalten kann?
-- Editier von melghar am 13.06.2015 21:40
-- Editier von melghar am 13.06.2015 21:48
Ausnahmeregelung für doppelte Staatsbürgerschaft
Notfall?
Notfall?
Zitat:Gibt es eine Ausnahmeregelung, durch die die doppelte Staatsbürgerschaft in meinem Fall behalten kann?
Ja die gibt es, im Staatsangehörigkeitsgesetz heißt es:
§ 12
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen
Nach dem ägyptischen Erbrecht beträgt mein Anteil 14/48 des Nachlasses. Die Aufteilung des Erbes ist unter den Erben noch nicht geschehen. Alle Vermögensgegenstände, die zu vererben sind, befinden sich in Ägypten. Das ägyptische Erbrecht ist durch Gesetz Nr. 77/1943 kodifiziert. Bei Aufgabe meiner ägyptischen Staatsangehörigkeit kann ich als (aus ägyptischer Sicht) "Ausländer" landwirtschaftlichen Besitz nicht erben. Ich möchte auf den erheblichen Nachteil vermögensrechtlicher Art verweisen, wie hoch der zu beziffern ist. Ist das ein absoluter Wert, bezieht er sich auf bisheriges Einkommen?
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Zitat:Ist das ein absoluter Wert, bezieht er sich auf bisheriges Einkommen?
Die Summe des Verlusts in Euro wäre schon sehr hilfreich für eine sachliche Einschätzung.
-- Editiert von altona01 am 20.06.2015 22:11
Hinsichtlich des in Ägypten befindlichen Vermögens wird das gesamte Erbe auf ca. 250.000,00 EUR beziffert.
Ich kann die Summe des Verlusts mit mindestens 15.000,00 EUR einschätzen.
Nach welchen Kriterien wird der vermögensrechtliche Nachteil in der Rechtsprechung beurteilt?
Rechtlich betrachtet, ein Zwangsverkauf ist aber keine relevante Lösung für die Einbürgerung. Als Doktorand kann ich Beweise für den drohenden Nachteil vorliegen, dass die Summe des Verlusts (15.000 EUR[landwirtschaftlicher Grundbesitz]+ 20.000 EUR[Wohnungseigentum] ) mein Bruttojahreseinkommen übersteigt. Ist das ausreichend?
Falls Ja, wie läuft die Anerkennung von diesen Beweisen?
Zitat:Was steht denn im Wege die Erbengemeinschaft aufzulösen und die Immobilien zu kapitaliseren.
In dem Land sind Immobilienverkäufe wohl gerade nicht wirklich günstig. Zu viele Verkäufer, kaum Käufer ...
Deshalb ist die berechtigte Frage, wie die Immobilienbewertung im Ausland erfolgt, um die Anerkennung gelten zu lassen. Damit man nicht darüber streiten kann.
Zitat:Aber es ist doch möglich diese Immobiliengemeinschaft aufzulösen und die Anteile verkaufen, das stellt doch keine Härte dar.
Je nach dem wie sich der Preisverfall aufgrund temporärer Ereignisse darstellt, wäre das in der Tat eine Härte. Eventuell sogar eine unzumutbare Härte.
die obere erwähnte ägyptische Gesetze sind korrekt, allerdings wie kannst du sie beweisen? Wir benötigen eine Bestätigung von einer Juristischen Institut. Hast du so was bekommen?
Hallo
das Behörde wird einen Anwalt in Ägypten ansprechen, der seine Aufgabe nach ägyptischen Lücken zu suchen, und er wird eine Lösung herausfinden und so in seinem Bericht hin schreiben, damit wird deine ausländer Behörde die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht akzeptieren .. falls du eine andere Erfahrung gemacht hast, sag bitte mir Bescheid, da ich im gleichen Fall bin.
Hallo,
darf ich fragen wie ist alles am ende gelaufen ?
Habt ihr die ausnahme für die Doppelbürgerschaft bekommen ?
Ich habe den gleichen fall wie euch.
Danke für die Rückmeldung !
Dann eröffne doch bitte einen eigenen Beitrag.ZitatIch habe den gleichen fall wie euch. :
Man kann nicht erwarten, dass Fragesteller hier 5 Jahre lang mitlesen...
Und jetzt?
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