Ausnahmegenehmigung Baumfällung

30. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)
Ausnahmegenehmigung Baumfällung

Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage im richtigen Forum:
Ich habe einen Antrag auf Fällung einer kranken 80jährigen Birke auf unserem Grundstück gestellt. Im Antrag wurde gefragt, ob ich eine Ersatzpflanzung vornehmen werde. Dies habe ich verneint. Im Antragsformular wurde nicht darauf hingewiesen, dass wenn keine Ersatzpflanzung erfolgt, mir Gebühren auferlegt werden.
Nun habe ich den Bescheid der Fällungsgenehmigung erhalten mit einer Auflage einer Ausgleichszahlung für die abgelehnte Neupflanzung. Muss ich diese Gebühr akzepieren?
Kann mir jemand einen Rat geben?


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"Gruß Ria"

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ist denn nun der Baum schon gefällt oder nicht ? Wenn nicht würd ich den Antrag zurückziehnen und eien neuen Stellen mit Ersatzpflanzung. Wenn schon gefällt, anfragen ob Ersatzpflanzung jetzt auch noch möglich. Aber eilig, denn mit Mahnungen sind die recht flott in den Städten.

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"Chylla"

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Das Posting ist 2 Monate alt.

Ich wette, die Birke ist schon weg.


Gruss
Harry

0x Hilfreiche Antwort

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