Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage im richtigen Forum:
Ich habe einen Antrag auf Fällung einer kranken 80jährigen Birke auf unserem Grundstück gestellt. Im Antrag wurde gefragt, ob ich eine Ersatzpflanzung vornehmen werde. Dies habe ich verneint. Im Antragsformular wurde nicht darauf hingewiesen, dass wenn keine Ersatzpflanzung erfolgt, mir Gebühren auferlegt werden.
Nun habe ich den Bescheid der Fällungsgenehmigung erhalten mit einer Auflage einer Ausgleichszahlung für die abgelehnte Neupflanzung. Muss ich diese Gebühr akzepieren?
Kann mir jemand einen Rat geben?
-----------------
"Gruß Ria"
Ausnahmegenehmigung Baumfällung
30. September 2005
Thema abonnieren
Frage vom 30. September 2005 | 10:22
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 15x hilfreich)
Ausnahmegenehmigung Baumfällung
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. November 2005 | 22:45
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Ist denn nun der Baum schon gefällt oder nicht ? Wenn nicht würd ich den Antrag zurückziehnen und eien neuen Stellen mit Ersatzpflanzung. Wenn schon gefällt, anfragen ob Ersatzpflanzung jetzt auch noch möglich. Aber eilig, denn mit Mahnungen sind die recht flott in den Städten.
-----------------
"Chylla"
#2
Antwort vom 21. November 2005 | 23:50
Von
Status: Lehrling (1084 Beiträge, 251x hilfreich)
Das Posting ist 2 Monate alt.
Ich wette, die Birke ist schon weg.
Gruss
Harry
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen