Auslieferung Gebrauchtfahrzeug !

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hesperos
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)
Auslieferung Gebrauchtfahrzeug !

ich habe mir am 11.05.207 beim Händler ein Gebrauchtfahrzeug gekauft.Auslieferungszeit sollte max. 10-12 Tage betragen da Auto noch neuen TÜV bekommen sollte.
Am 22.05 rief mich der Händler an ads die Auslieferung am 26.05 erfolgt.Am 26.05 kam die Info das sich die Auslieferung noch auf den 29.05 verzögert.
Am 29.05 nun die Info das man noch über eine Woche für die Auslieferung benötigt weil der TÜV so pingelig war.Die Bremsen müssten noch gemacht werden.
Das Fahrzeug ist seit dem 18.05 auf meinen Namen angemeldet.

Da ich beruflich dringend auf ein Fahrzeug angewiesen bin würde ich mir gerne ein Leihfahrzeug nehmen und es dem Händler in Rechnung stellen.

Sollte doch machbar sein,oder ?

Vom Händler bekomme ich kein Leihfahrzeug ! Das kostet ja !

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Sollte doch machbar sein,oder ?


Ich denke, du bekommst das schon hin, allerdings ist die Kernfrage ja, ob der Händler dass dann auch übernehmen muss. Voraussetzung dafür ist, dass er sich mit der Auslieferung in Verzug befindet. Ich würde das angesichts der Umstände so sehen; es wäre aber sicher komfortabler wenn es die explizite Zusicherung des Auslieferungsdatums auch nachweisbar wäre.

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#2
 Von 
Hesperos
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

10-12 Tage maximal vermutlich aber eher.So die Aussage des Händlers unter Zeugen !

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

bevor man direkt ein Leihfahrzeug irgendwo mietet, sollte man den Händler evtl erstmal fragen, evtl stellt dieser ja selber ein Leihfahrzeug...

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#4
 Von 
Hesperos
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Das möchte er ja nicht ! Wegen der für ihn zusätzlichen Kosten !

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
sollte man den Händler evtl erstmal fragen, evtl stellt dieser ja selber ein Leihfahrzeug...

Nö, tut er nicht.



Zitat (von Hesperos):
10-12 Tage maximal vermutlich aber eher.

Vor oder nach was? Pfingsten / Sommeranfang / Weihnachten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Hesperos
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vor oder nach was? Pfingsten / Sommeranfang / Weihnachten?


nach Unterzeichnung Kaufvertrag am 11.05 !

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Meiner Meinung nach müssen Sie den Händler zuerst mal nachweislich in Verzug setzen. Setzen Sie ihm eine Frist von einer Woche für die Lieferung des Wagens und senden Sie ihm dies per Einwurfeinschreiben zu.

Ohne das wäre es mir zu gefährlich einen Leihwagen zu nehmen und schlimmstenfalls auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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