ich habe mir am 11.05.207 beim Händler ein Gebrauchtfahrzeug gekauft.Auslieferungszeit sollte max. 10-12 Tage betragen da Auto noch neuen TÜV bekommen sollte.
Am 22.05 rief mich der Händler an ads die Auslieferung am 26.05 erfolgt.Am 26.05 kam die Info das sich die Auslieferung noch auf den 29.05 verzögert.
Am 29.05 nun die Info das man noch über eine Woche für die Auslieferung benötigt weil der TÜV so pingelig war.Die Bremsen müssten noch gemacht werden.
Das Fahrzeug ist seit dem 18.05 auf meinen Namen angemeldet.
Da ich beruflich dringend auf ein Fahrzeug angewiesen bin würde ich mir gerne ein Leihfahrzeug nehmen und es dem Händler in Rechnung stellen.
Sollte doch machbar sein,oder ?
Vom Händler bekomme ich kein Leihfahrzeug ! Das kostet ja !
Auslieferung Gebrauchtfahrzeug !
29. Mai 2017
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Frage vom 29. Mai 2017 | 14:01
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 8x hilfreich)
Auslieferung Gebrauchtfahrzeug !
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#1
Antwort vom 29. Mai 2017 | 14:37
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Zitat:Sollte doch machbar sein,oder ?
Ich denke, du bekommst das schon hin, allerdings ist die Kernfrage ja, ob der Händler dass dann auch übernehmen muss. Voraussetzung dafür ist, dass er sich mit der Auslieferung in Verzug befindet. Ich würde das angesichts der Umstände so sehen; es wäre aber sicher komfortabler wenn es die explizite Zusicherung des Auslieferungsdatums auch nachweisbar wäre.
#2
Antwort vom 29. Mai 2017 | 16:27
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 8x hilfreich)
10-12 Tage maximal vermutlich aber eher.So die Aussage des Händlers unter Zeugen !
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Mai 2017 | 20:15
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
bevor man direkt ein Leihfahrzeug irgendwo mietet, sollte man den Händler evtl erstmal fragen, evtl stellt dieser ja selber ein Leihfahrzeug...
#4
Antwort vom 29. Mai 2017 | 21:48
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 8x hilfreich)
Das möchte er ja nicht ! Wegen der für ihn zusätzlichen Kosten !
#5
Antwort vom 29. Mai 2017 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39877x hilfreich)
Zitatsollte man den Händler evtl erstmal fragen, evtl stellt dieser ja selber ein Leihfahrzeug... :
Nö, tut er nicht.
Zitat10-12 Tage maximal vermutlich aber eher. :
Vor oder nach was? Pfingsten / Sommeranfang / Weihnachten?
#6
Antwort vom 29. Mai 2017 | 21:59
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatVor oder nach was? Pfingsten / Sommeranfang / Weihnachten? :
nach Unterzeichnung Kaufvertrag am 11.05 !
#7
Antwort vom 29. Mai 2017 | 23:39
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Meiner Meinung nach müssen Sie den Händler zuerst mal nachweislich in Verzug setzen. Setzen Sie ihm eine Frist von einer Woche für die Lieferung des Wagens und senden Sie ihm dies per Einwurfeinschreiben zu.
Ohne das wäre es mir zu gefährlich einen Leihwagen zu nehmen und schlimmstenfalls auf den Kosten sitzen zu bleiben.
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