Ausländische Unternehmen auf deutscher Platform und die Impressumspflicht

7. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Niederaul
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausländische Unternehmen auf deutscher Platform und die Impressumspflicht

Hallo.

Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:

Eine deutsche GmbH betreibt eine Internetplatform, die es Privatpersonen und Unternehmen erlaubt Inhalte zu veröffentlichen (ähnlich wie Google Plus, Wordpress Blogs, Twitter, Youtube, Facebook, usw). Diese deutsche GmbH hat ein ordentliches Impressum.

Nun nutzen amerikanische und australische Nutzer dieses deutsche Portal, in dem sie ein Profil darauf erstellen und ihre Produkte vermarkten. Diese ausländischen Nutzer haben allerdings auf ihrem Profil auf dem deutschen Portal kein Impressum. Sie begründen dies damit, dass sie amerikanischem bzw australischem Recht unterliegen und dort keine Impressumspflicht gilt.

Da man hier offensichtlich nicht direkt gegen diese amerikanischen bzw australischen Unternehmen bzw Nutzer vorgehen kann, sind meine Fragen:

1) Kann man hier die deutsche GmbH dazu zwingen, dass sie in ihren Nutzungsbedingungen fordert, dass auch alle ausländischen Unternehmen bzw Nutzer, die ein Profil auf ihrer Platform erstellen, ein Impressum besitzen müssen?

2) Kann man hier die deutsche GmbH dazu zwingen, dass sie Profile von ausländischen Unternehmen bzw Nutzern löscht, die sich nicht an die deutsche Impressumspflicht halten?

3) Kann man hier die deutsche GmbH abmahnen, wenn sie dies nicht tut?

Danke schonmal!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

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IMO nein. Die Impressumspflicht gilt für den Betreiber nur für sein eigenes Impressum.
Ich sehe nicht, daß TDG eine Pflicht normiert, nach der ein Anbieter von Mediendiensten dafür sorgen muß, daß auch alle seine Kunden das TDG einhalten. (Ansonsten müßte auch ein deutscher Internetprovider ausländische Kunden "abklemmen", die gegen TDG verstoßen. Oder ein Forenbetreiber müßte gewerbliche Schreiber rauswerfen, die kein Impressum angeben. Etc.)
Abgesehen davon wäre das so auch sinnfrei. Selbst wenn man den Betreiber zwingen könnte, es in seinen Nutzungsbedingungen zu fordern, hätte man ihn dann noch nicht gezwungen, seine Nutzungsbedingungen auch durchzusetzen.

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