Ausländerrecht Deutsch/Serbische Heirat, Visum zur Familienzusammenführung

19. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
sasal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)
Ausländerrecht Deutsch/Serbische Heirat, Visum zur Familienzusammenführung

Hallo liebe Leute,

als erstes möchte ich mich mal bei allen bedanken die solche Foren betreiben und auch bei denen die posten.
Sehr viele Beiträge helfen weiter, und das hat mich angeregt mein Problem hier mal darzulegen.

Meine Tochter (deutsche Staatsbürgerin) hat letztes Jahr 2014 im Juli, in Serbien, einen Serben kennenglernt. Nach diversen Kontakten, gegenseitigen Besuchen etc. etc. etc, hat meine Tochter den Serben, Anfang Februar, hier in Deutschland RLP geheiratet.
Nachtürlich war es erst einmal ein Kraftakt alle Dokumente des Serben ( meines Schwiegersohnes) beizubringen.

Am 21.04.2015 wurden alle Unterlagen bei der Deutschen Botschaft in Belgrad eingereicht und das Visum für meinen Schwiegersohn beantragt. Nach Auskunft des Konsulates dauert die Bearbeitung 6-8 Wochen.
Das Konsulat schickt den Antrag an die hiesige Ausländerbehörde in Ludwigshafen am Rhein, die müssen meine Tochter einladen, befragen (was auch immer) und dem Antrag Ablehnen oder zustimmen.

Hierbei ist zu erwähnen, das meine Tochter arbeitet und in der Gesellschft gefestigt ist, Whg etc. etc, das eine Arbeitstelle für meinen Schwiegersohn bereits besteht, nähmlich bei mir im Betrieb.

Nach verstreichen der 8 Wochen meldeten wir und beim Ausländeramt um Nachzufragen wie weit die Bearbeitung schon vorangeschritten ist.
Dieses teilte uns mit das Sie gar keine Unterlagen vom Konsulat in Serbien erhalten haben. Dies konnten wir aber mit Hilfe vom Konsulat umgehend wiederlegen. Nun sollten wir eine Woche später Nachricht vom Ausländeramt bekommen, das meine Tochter noch fehlene Unterlagen vorbei bringen sollte, die nicht näher benannt worden sind.
Auf Nachfrage beim Ausländeramt, was das den für Unterlagen sein sollten, teilte mann uns mit das die Sachbearbiterin für 3 Wochen in Urlaub gegangen ist. Wir bestanden darauf mit einer Vertrettung zu reden. Diese wollte sich den Fall anschauen und uns Bescheid geben. Nun meldete sich die gute Frau und behauptet?! das die Ausländerbehörde noch vom Konsulat in Belgrad einen Termin zur Vorsprache meines Schwiegersohnes braucht und dieser nicht vor min. 3 Monaten zu bekommen wäre.

Wir haben alle erdenklichen Unterlagen bereits abgegeben. Der Serbe ist nicht vorbestraft, hat keine Armeezugehörigkeit oder sonst irgendetwas was die Einreise zur Familienzusammenführung erschweren würde.

Mein Frage nun:
Kann die Auslänerbehörde, den Fall wilkürlich vor sich her schieben? Das tut Sie nähmlich. Es sind bereits fast 10 Wochen vergangen. Alle was die wollten, haben wir getan und erbracht. Auch einige Ihrer Aussagen konnten wir durch die Hilfe der dt. Botschaft in Belgrad wiederlegen.

Soll sich meine Tochter einen Rechtsanwalt nehmen? Vieleicht kann dieser etwas erreichen.

Hab vielen Dank für eure Meinungen und euren Rat.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 1504x hilfreich)

Zitat:
Kann die Auslänerbehörde, den Fall wilkürlich vor sich her schieben? Das tut Sie nähmlich.


Willkür ist hier ein schwerer Vorwurf. Wo die Probleme liegen, kann man aus der Außensicht wohl kaum beurteilen - wie die Arbeitsbelastung der Behörde ist (vom Urlaub der Sachbearbeiterin wisst ihr schon), wie viele andere Anträge vor eurem eingereicht wurden (wer vorher kommt, sollte auch früher bearbeitet werden, außer dringliche Fälle), ... Eine ABH hat in der Regel eine Menge zu tun (im Moment meist noch mehr als sonst). Wenn eine erwachsene Frau auf ihren Ehemann wartet, ist das kein sonderlich dringlicher Fall, es sei denn, die Frau ist krank und auf die Hilfe des Mannes angewiesen oder hochschwanger und der Mann soll rechtzeitig zur Geburt kommen, ... Solch dringliche Fälle müssen vorgezogen werden (wie auch Fälle bei denen es z.B. um sonst unversorgte Kinder geht). Normale Fälle gehen der Reihe nach. Wobei es natürlich auch aus anderen internen Gründen zu Verzögerungen kommen kann (Unterlagen wurden an eine falsche Stelle geliefert usw. - evtl. Missorganisation ist auch noch keine Willkür).

Zitat:
Es sind bereits fast 10 Wochen vergangen. Alle was die wollten, haben wir getan und erbracht.


Dann lasst die Behörde auch arbeiten. Mal Tacheles gesprochen: 10 Wochen sind bei einer Familienzusammenführung rein gar nichts. Selbst wenn innerhalb dieser 10 Wochen rein gar nichts passiert wäre (die Unterlagen noch beim Konsulat lägen), wäre das noch nicht mal ein Grund zu einer Untätigkeitsklage (die wäre möglich, wenn drei Monaten ab Antragstellung nichts passiert wäre). Das Konsulat hat von einer Bearbeitung in 6-8 Wochen gesprochen, heißt: das kann nur eine Schätzung sein und das Konsulat kann natürlich keine verbindliche Aussage für eine andere Behörde treffen, über deren Personalsituation und Arbeitslast sie wohl nicht wirklich etwas weiß.

Zitat:
Nun meldete sich die gute Frau und behauptet?! das die Ausländerbehörde noch vom Konsulat in Belgrad einen Termin zur Vorsprache meines Schwiegersohnes braucht und dieser nicht vor min. 3 Monaten zu bekommen wäre.


Was die ABH hier vom Konsulat braucht, werden die Behörden untereinander klären. Wenn die Vorsprache des Mannes nötig sein sollte, kann ihn nur das Konsulat einladen. Evtl. geht es um einen Scheineheverdacht, hier könnte eine zeitgleiche Befragung der Eheleute nötig sein. Das ist aber alles Spekulation, evtl. hat der Ehemann eine aufenthaltsrechtliche Vorgeschichte in Deutschland (ist er nach der Hochzeit pünktlich ausgereist ohne einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zu stellen?), hat er schon auf anderem Wege versucht, nach Deutschland zu kommen, es besteht ein eher ungewöhnlicher Altersunterschied, es ist für die Behörde schwer nachvollziehbar, wie sich die Eheleute kennengelernt haben sollten, ...

Wenn ich zurückrechne (ab 21.04.2015), komme ich auf noch nicht mal 9 Wochen seit Abgabe des Antrags beim Konsulat. Hier sehe ich keinerlei Anzeichen für irgendeine böswillige Behördenwillkür, sondern eher für ein übersteigertes Anspruchsdenken seitens der Antragsteller. Wenn es irgendwelche stichhaltigen Gründe gibt, weshalb euer Antrag schneller als die Anträge anderer bearbeitet werden sollte, solltet ihr das der ABH mitteilen. Ansonsten solltet ihr bedenken, dass die ABH auch dadurch, dass sie permanent aufgefordert wird, Anfragen über der Sachstand der Bearbeitung zu beantworten, bei ihrer Arbeit gestört wird. Zwei Nachfragen innerhalb weniger Wochen, die Vertretung soll sich in einen ihr unbekannten Fall einlesen, um euch Auskunft zu erteilen (" Wir bestanden darauf mit einer Vertrettung zu reden.") - da bleiben andere Fälle liegen und eurer rutscht noch weiter nach hinten.

-- Editiert von Felicite am 21.06.2015 12:30

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sasal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Felicite,

vielen Dank dafür das du dir Zeit genommen hast und uns so eine ausführliche Antwort geschrieben hast.

Du hast höchstwahrscheinlich in allen Punkten Recht. Wir werden mal die 3 vollen Monate abwarten, bevor wir nochmal anfragen.
Es ist das erste mal einer solchen Heirat im familären Umkreis und wir wissen eben nicht wie es läuft oder zu laufen hat.

Anbei noch zur Info:

Zitat (von Felicite):
Was die ABH hier vom Konsulat braucht, werden die Behörden untereinander klären. Wenn die Vorsprache des Mannes nötig sein sollte, kann ihn nur das Konsulat einladen. Evtl. geht es um einen Scheineheverdacht, hier könnte eine zeitgleiche Befragung der Eheleute nötig sein. Das ist aber alles Spekulation, evtl. hat der Ehemann eine aufenthaltsrechtliche Vorgeschichte in Deutschland (ist er nach der Hochzeit pünktlich ausgereist ohne einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zu stellen?), hat er schon auf anderem Wege versucht, nach Deutschland zu kommen, es besteht ein eher ungewöhnlicher Altersunterschied, es ist für die Behörde schwer nachvollziehbar, wie sich die Eheleute kennengelernt haben sollten, ..


Der Eheman hat keine aufenthaltsrechtliche Vorgeschichte in Deutschland oder sonst einem Schengener Staat. Er war immer nur während der zugelassenen Frist des 3 Monatsbesuch (Visum) bei meiner Tochter. Und das hat er auch nie überzogen.
Altersunterschied 12 Jahre. 22 & 34. Wie die Eheleute zusammengefunden haben läßst sich ohne weiteres nachvollziehen.


Vielen Vielen Dank für Ihre Antwort.

Jetzt ist mein Verständnis etwas größer hierfür.

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go448546-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, ich würde gern wissen wie das ganze ausgegangen ist und wie lange es gedauert hat da ich in der gleichen Situation stecke. Mein Mann (Serbe) und ich (Deutsche) haben letztes Jahr im Dezember geheiratet.
Der Visumsantrag zur Ehegatten Zusammenführung wurde von meinem Mann am 14.3.16 in Belgrad bei der Deutschen Botschaft gestellt. Wegen Probleme des A1-Kurses lag der Antrag am 18.05.2016 bei unserer Ausländerbehörde vor. Man brauchte dort ca. 2 Wochen um uns mit zuteilen, dass wir eine Ehebefragung machen müßten. Diese war am 28.07.16. seit dem warten wir auf ein Ergebnis. Wobei die Ausländerbehörde mir sagte, das die Botschaft noch keine Stellungnahme gegeben hat und ich andersrum von der Botschaft die Mitteilung bekam, dass die Ausländerbehörde noch kein Statement abgegeben hat. Ich Frage mich nun was wir tun können.

Vielleicht weiß jemand Rat.

Danke schon mal

6x Hilfreiche Antwort

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