Hallo zusammen!
ich haette die folgenden wichtigen Fragen an Die, die sich wirklich gut in Sachen -Ausländerrecht, Asylrecht in Deutschland auskennen. Ich bin selbst verzweifelt und ueberlege mir, wie muss alles denn weiter laufen. Ich habe den Freund, der aus Indien kommt und seit 8 Jahren hier in Deutschland lebt. Wir kennen uns seit 1.5 Jahren und sind zusammen,lieben uns. Aber er gilt hier als Asyl und hat den Aufenthaltsstatus- Duldung. Diesen Status bekommt er immer bei seinem Auslaenderbehoerde verlaengert. Jetzt hat er die Arbeitserlaubnis vom Arbeitsagentur fuer weitere 6 Monate bekommen und darf in einem bestimmen Restaurant in der Kueche als Aushilfe arbeiten. Er will in Deutschland weiter bleiben, mit mir eine Familie gruenden aber er hat staendig Angst, dass er jederzeit abgeschieben werden kann. (von den Behoerden direkt in der Zeit der Arbeit). Er wohnt ohne Anmeldung bei mir und nicht in seinem Asylheim, weil seine Arbeitsort nicht da ist, 120 Kilometer entfernt.
Ich selbst komme aus Litauen,-EU Mitgliedstaat. Ich und mein Freund wollen Baby bekommen. Aber ich bin mir unsicher,was passiert, falls mein Freund in der Zeit meiner Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes abgeschieben wird, dann bleibe ich ueberhaupt alleinerziehende Mutter in Deutschland. Einen guten materiellen Grund haette ich fuer mein zukuenftiges Baby auch nicht, weil ich leider bis jetzt keine berufliche Arbeit seit 3 Jahren hier in Deutschland finden kann. Deswegen bin ich mich momentan beim Jobcenter angemeldet. Falls ich schwanger werde von meinem Freund aus Indien,welche Nationalitaet bekommt mein Baby? Und welchen Namen? Und vermute, dass mein Kind bekommt automatisch meinen Familiennamen, weil mein Freund hier Asylstatus mit nicht genaueren Identitaetspersonalien gilt? Bekommt mein Freund nach der Geburt unseres Kindes unbefristete Aufenthaltserlaubnis, hier in Deutschland weiter zu leben? Ich moechte Sie um einen Rat, Vorschlag etc. sehr bitten. Ich bedanke mich fuer Ihre Hilfe im Voraus!
Ausländerrecht, Asylrecht - Litauerin und Inder -moegliche Perspektive zusammen in Deutschland?
Notfall?
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Zitat:Aber er gilt hier als Asyl und hat den Aufenthaltsstatus- Duldung.
Wenn er eine Duldung innehat, dann dürfte sein Asylgesuch abgelehnt sein. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (wahrscheinlich wegen fehlenden Pass).
Zitat:...welche Nationalitaet bekommt mein Baby?
Die Deinige und (sofern es die litauischen und die indischen Gesetze erlauben) auch die des Kindesvaters, falls er die Vaterschaft anerkennt, was aber ohne ordentlich Identitätsdokumente kaum möglich sein wird.
Inwieweit Du bei nicht gesicherten Lebensunterhalt weiterhin die Freizügigkeit in Deutschland als EU-Bürgerin in Anspruch nehmen kannst, weiß ich nicht so genau. Da werden wohl demnächst die Bestimmungen geändert. Auf einen dauerhaften Verbleib in Deutschland bei nicht gesichrten Lebensunterhalt würde ich mich allerdings nicht verlassen. Möglicherweise wird man Dir die Rückkehr in Dein Heimatland nach Litauen nahelegen.
Zitat:Bekommt mein Freund nach der Geburt unseres Kindes unbefristete Aufenthaltserlaubnis, hier in Deutschland weiter zu leben?
Nein, zumindest nicht so ohne weiteres und sofort schon mal gar nicht.
Ein Kind in die Welt zu setzen, um damit einen Aufenthalt zu erzwingen, wäre so ziemlich das Dümmste was Ihr machen könnt.
-- Editiert von ya338 am 03.05.2016 22:27
Zitat:Bekommt mein Freund nach der Geburt unseres Kindes unbefristete Aufenthaltserlaubnis, hier in Deutschland weiter zu leben?
Unbefristet sowieso nicht. Erstmal nur befristet.
Aber das Problem sind in der Tat die Identitätspapiere.
Ohne geklärte Identität ist weder eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ehe noch eine Aufenthaltserlaubnis wegen des Kindes möglich (so will es §5 Aufenthaltsgesetz).
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Offensichtlich hält sich der Inder hier nur auf, weil seine indischen Papiere fehlen und der deshalb nicht abgeschoben werden kann. Klar, dass diese Personengruppe auch kein Interesse daran hat, diesen Status zu ändern, weil dann die Abschiebung droht. So weit so gut oder auch nicht gut. Daran ändert auch ein Kind nichts, einerlei, ob es die deutsche oder die littauische Staatsangehörigkeit hat. Er kann ohne Papiere aus Indien nicht als Vater eingetragen werden. Bekommt er seine Papiere aus Indien, d.h. sorgt er endlich mal dafür, dass seine persönlichen Angelegenheiten in Ordnung kommen, dann kann er zwar als Vater eingetragen werden, aber eben auch abgeschoben. Dies gilt um so mehr, als dass sein Kind ja kein deutsches sein wird. Hinzu kommt ja noch der illegale Status des unangemeldeten Wohnens. Damit schafft er sich auch keine Freunde.
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