Ausländerbehörde und Familienstand?

3. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Guntermich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausländerbehörde und Familienstand?

Kann mir jemand sagen, ob die Ausländerbehörde über meinen Familienstand (ledig, verheiratet etc.) bescheid weiss?

Hintergrund meiner Frage ist. Dass ich als geschieden gemeldet bin und ich vor paar Jahren geheiratet habe. Nun möchte ich meine Ehefrau zu mir holen (kasachstan) . Sprich Familienzusammenfuehrung.
Nun ist mir in der Heiratsurkunde ein kleiner Fehler aufgefallen. Dort steht bei mir dass ich vor der heirat ledig war, was ich aber nicht war. Der status wurde falsch eingetragen aber an meiner situation hat das keinen einfluss da ich jahre geschieden bin und weder kinder habe noch irgendwelche verpflichtungen. Ich war quasi ledig.
Nun habe ich angst dass die Auslaenderbehörde in Stuttgart diese Unstimmigkeit meines familienstands im meldeamt und heiratsurkunde bemaengelt und ich extra nach kasachstan muss um das zu aendern. :-(
Kann mir jemand sagen ob das auslaenderamt meinen familienstand sieht oder wird nur auf das in der heiratsurkunde geschaut was von der deutschen botschaft gesendet wird?
Kann das auslaenderamt mich auffordern den status der urkunde zu aendern? An der Situation wird sich nichts aendern. :(


Viele gruesse
Sergej

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Massinissa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Guntermich):
n ist mir in der Heiratsurkunde ein kleiner Fehler aufgefallen. Dort steht bei mir dass ich vor der heirat ledig war, was ich aber nicht war.


Lies dir deinen Satz nach mal genau durch. Merkst du was?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Massinissa):
Zitat (von Guntermich):
n ist mir in der Heiratsurkunde ein kleiner Fehler aufgefallen. Dort steht bei mir dass ich vor der heirat ledig war, was ich aber nicht war.


Lies dir deinen Satz nach mal genau durch. Merkst du was?


Die Ausführungen des Themenstarters sind vollkommen stimmig. Auf der Heiratsurkunde steht "ledig", es hätte aber richtigerweise "geschieden" drauf stehen sollen. Überhaupt kein Anlass für ein Ratespielchen à la "Merkst du was?".

Zur Frage: Die Ausländerbehörde sollte natürlich Informationen über den Familienstand eines Kunden haben (sofern du selber eine Akte bei der ABH haben solltest). Für jede Akte kann man das natürlich nicht garantieren - nicht alles wird sorgfältig gepflegt. Und nicht jeder ABH- und Botschafts-Mitarbeiter arbeitet gleich sorgfältig. Das betrifft dich, falls du selber nicht ABH-Kunde bist. Es gibt keine nationale Regelung, dass ABH-Mitarbeiter auf bestimmte Dinge nicht achten dürfen. Alles, was die Gültigkeit der vorgelegten Dokumente berührt, ist für die ABH natürlich relevant.

Wenn auf der Heiratsurkunde "ledig" steht, obwohl du geschieden warst, kann das natürlich Probleme machen. Das kann Einfluss auf die Rechtsgültigkeit der Ehe haben, weil ein Geschiedener natürlich auch andere Dokumente bei der Eheschließung vorlegen muss, um rechtsgültig heiraten zu können. "quasi ledig" ist rechtlich etwas anderes als ledig. Da kann es auch gut sein, dass es nicht nur um eine Korrektur der Urkunde geht.

Es ist ein gewagtes Spiel, darauf zu setzen, dass die Ausländerbehörde das schon nicht merken wird. Natürlich solltet ihr euch darum kümmern, diesen Fehler in Kasachstan zu beheben, bevor ihr eine Familienzusammenführung beantragt. Denn wenn ihr aufgrund einer nicht gültigen Eheschließung den Nachzug anleiern wollt, kann das ganz andere Probleme geben. Das kann euch auch noch auf die Füße fallen, wenn die Ehefrau längst in Deutschland ist (z.B. dann keine Aufenthaltserlaubnis bekommt).

-- Editiert von Felicite am 14.05.2018 15:30

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