1. Ein Eigentümer einer WEG möchte Einsicht in die Einzelabrechnung der anderen Eigentümer nehmen. Bedarf es dafür eines Beschlusses der WEG?
2. Kontoauszüge einer WEG weisen in der Auflistung auch die IBAN Nummern der einzahlenden Eigentümer auf. Sind einzelne Eigentümer einer WEG berechtigt Einsicht in die Kontoauszüge zu nehmen oder kollidiert das mit dem Datenschutzgesetz?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Auskunftsrecht des einzelnen Eigentümers einer WEG
6. Januar 2016
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Frage vom 6. Januar 2016 | 12:14
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftsrecht des einzelnen Eigentümers einer WEG
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2016 | 17:23
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Jeder Eigentümer hat das Recht die Unterlagen der WEG, diese sind Gemeinschaftseigentum, einzusehen. Ein Beschluss ist hierzu nicht nötig.
Was er darin lesen kann oder nicht ist völlig gleichgültig.
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