Auskunft während einer Mitgliederversammlung

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vronie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft während einer Mitgliederversammlung

Hallo zusammen,

nehmen wir folgenden fiktiven Ablauf an:

In einem e.V. findet eine Mitglieder-Jahreshauptversammlung statt. Bei dieser werden selbstverständlich auch die Finanzen in Form von
- Jahresabschluss
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands
erörtert/offen gelegt.
Von den Kassenprüfern werden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Ein Vereinsmitglied besteht nun darauf, daß ihm in bestimmte Unterlagen (Rechnungen/Sponsorenverträge) einer Veranstaltung Einsicht gewährt wird, ansonsten wäre ihm eine Meinungsäußerung beim Thema Entlastung des Vorstandes nicht möglich. Er hätte ein Anrecht darauf.

Frage: Muß diese Einsicht gewährt werden? Besteht dieses Recht?

Grüße Vronie

-- Editier von Vronie am 09.07.2017 12:10

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Sollte diese Unterlage überhaupt durch den Vorstand oder Kassierer mit in der JHV verwendet werden ist das Sache des Vorstandes. Ansonsten gilt:Wird in den Tagesordnungen zu Mitgliederversammlungen auf Unterlagen Bezug genommen, die lediglich in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme bereit liegen und nicht in Kopie der Einladung beigefügt werden, hat jedes Mitglied das Recht, sich von den betreffenden Unterlagen auf eigene Kosten Kopien zu fertigen.
Wird das nur im Zusammenhang mit dem Kassen- bzw. von den Kassenprüfern in deren Bericht angesprochen, muss er sich entscheiden ob ja oder nein zur Entlastung.

Signatur:

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#2
 Von 
Vronie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hardy DD,

vielen Dank für deine Antwort.

Weder diese Veranstaltung noch die von dem Mitglied geforderten Unterlagen werden in der Mitgliederversammlung seitens des Vorstandes erwähnt. Es geht immer um die gesamten Finanzen des letzten Jahres als Abschluß in Form von z. B. Gesamtbetrag je für Einnahmen/Ausgaben. Im vergangenen Jahr wurden auch mehrere Veranstaltungen/Vereinsaktionen durchgeführt.

In der Auflistung der TOP im Zusammenhang mit den Finanzen gibt es nur
- Jahresabschluss
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes.

Also deute ich deine Antwort richtig, dann ist eine Aushändigung in Form von Kopien oder persönliche Einsichtnahme in diesem Fall nicht zwingend zu gewähren?

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Mitglieder sind in einer MV auch beim Punkt Entlastung keine Oberrevisoren.

Man kann alle die Finanzen betreffenden Fragen beim Punkt Kassenbericht stellen und notfalls bei Punkt "Bericht der Kassenprüfer" widerholen bzw. sich von den Kassenprüfer bestätigen lassen dass diese die angesprochenen Themen ebenfalls geprüft haben und den Antworten des Vorstandes zustimmen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Vronie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spezi-2,

lieben Dank auch dir für deine Antwort.

Diese von dir genannte Vorgehensweise wurde eben vom Vereinsmitglied abgelehnt.

Begründung: Als Vereinsmitglied hat er das Recht auf Einsichtnahme. Falls diese nicht gewährt wird, wird er die ganze JHV aufgrund dieses "Fehlers" anfechten in Form einer Rüge etc.
(JHV läuft online)

Kann man bitte vereinsrechtliche Gründe - Paragraphen, ect. - hier benennen.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Begründung: Als Vereinsmitglied hat er das Recht auf Einsichtnahme. Falls diese nicht gewährt wird, wird er die ganze JHV aufgrund dieses "Fehlers" anfechten in Form einer Rüge etc.
(JHV läuft online)

1.) Ein Recht auf Einsichtnahme in derartige Vereinsunterlagen während der JHV besteht nicht.

2.) Bei einer Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes braucht man nicht zu begründen, warum man dafür oder dagegen stimmt. Aus der gestellten Frage entnehme ich, dass man den Angaben des Vorstandes nicht vertraut und die prüfen möchte.
Mangelndes Vertrauen kann natürlich ein Grund sein die Entlastung zu verweigern.
Nur ist das Argument, die nicht gewährt Einsichtnahme mache die JHV unwirksam falsch. Damit wird das Mitglied bei einer Anfechtungsklage keinen Erfolg haben.
3.)
Zitat:
Diese von dir genannte Vorgehensweise wurde eben vom Vereinsmitglied abgelehnt.

Dennoch ist es die einzige durchsetzbare Möglichkeit.
4.)
Zitat:
Kann man bitte vereinsrechtliche Gründe - Paragraphen, ect. - hier benennen.

Nicht der Verein muss belegen warum die Vorlage nicht erfolgen muss, sondern das Mitglied muss Rechtsgrundlagen benennen, welche sein Verlangen stützen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
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