Aushang Hausverwaltung: Anmeldung von Umzug und Kaution für Umzug

2. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Freidenk3r
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aushang Hausverwaltung: Anmeldung von Umzug und Kaution für Umzug

Guten Abend!

In dem Haus in dem wir wohnen (Mehrfamilienhaus) hängt neuerdings ein Zettel, auf dem es heißt, dass man einen Umzug anmelden muss und eine Kaution von 500€ hinterlegen muss für evtl Schäden.
Bei nichteinhalten dieser "Regel" muss man 250€ "Strafe" zahlen.
Da bei einer Freundin von uns nun bald ein Umzug in genau dieses Haus bevorsteht, wollte ich mal fragen ob dies überhaubt rechtes ist und man so eine "Regel" einfach mit so hohen "Geldstrafen/Summen" bestimmen kann.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Hier ein Foto dieses Zettels:



(Namen und Adressen unkenntlich gemacht.)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Was steht dazu im Mietvertrag oder in der Hausordnung, sofern diese Teil des Mietvertages geworden ist?

Diese 250 Euro Strafe dürften wegen § 555 BGB aber eh unwirksam sein. Sollte der Vermieter wirklich auf einen Schadensersatz in der Höhe plädieren wollen, so müsste er einen Schaden in der Höhe beweisen. Und selbst dann scheitert das ganze vermutlich noch an § 309 (5) b BGB .

Nachtrag: Ich sehe gerade, dass da Eigentümer steht. Wir sind hier im Forum Mietrecht. Ist deine Freundin MIeterin? Wenn ja, dann gilt der Aushang ja eh nicht für sie.

-- Editiert von cauchy am 02.03.2017 21:47

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Freidenk3r):
Da bei einer Freundin von uns nun bald ein Umzug in genau dieses Haus bevorsteht

Ist sie Eigentümerin? Nein? Dann kann es ihr egal sein.


Die Eigentümer können natürlich so was beschließen und wären dann bei ordnungsgemäßem Beschluss daran gebunden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Freidenk3r
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst einmal für die schnelle Antwort. =)
In der Hausordnung und im Mietvertrag habe ich dazu nichts gefunden/steht nichts.
Die besagte Freundin ist dann Untermieterin.

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#4
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Dann betrifft die Freundin dieser Aushang nicht.
Für die Anmeldung des Umzuges und die damit verbundene Kaution ist der Eigentümer der Wohnung (= der Hauptvermieter) zuständig.

Viele Grüße
Künstlerin

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Das betrifft doch nur die Wohnungseigentümer.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Dieser Aushang proklamiert eine Entscheidung der Eigentümerversammlung und betrifft nicht die Mieter (unabhängig von solchen Regelungen müssen Schäden bei Um-/Einzug sowieso vom Verursacher reguliert werden).

Hier müsste also jeder Wohnungseigentümer beim Um-/Einzug seines Mieters eine Kaution hinterlegen.

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