Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Auflösung des Mietvertrags bei Kündigungsverzicht

2. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
saru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Auflösung des Mietvertrags bei Kündigungsverzicht

Hallo zusammen,

Habe eine Frage zu einem unbefristeten Mietvertrag mit 2jährigem Kündigungsverzicht und vorzeitigem Beenden des Mietverhältnisses. Klar ist, dass der Vermieter sich auf keinen Nachmieter einlassen muss etc und den Mieter – wenn er will – bis zum Ende des Kündigungsausschluss zappeln lassen kann. Zum Punkt einer vorzeitigen Auflösung steht im Vertrag:

„Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters einverständlich vorfristig beendet werden
sollte, ist dem Vermieter für dessen Aufwand und für ersparte Mietzahlungspflichten ein
pauschaler Ausgleichsbetrag in der Regel von mindestens zwei Monatsmieten in dann geltender
Höhe zu zahlen."

Meine Frage: Wenn der Mieter einen vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptiert, und der nahtlos „weitermietet": kann der Vermieter trotzdem 2 Mieten einsacken? Er hat ja keinen Mietausfall, die Verhältnismäßigkeit ist also fraglich, oder?

Danke für Eure Einschätzung!
Saru

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von saru):
„Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters einverständlich vorfristig beendet werden
sollte, ist dem Vermieter für dessen Aufwand und für ersparte Mietzahlungspflichten ein
pauschaler Ausgleichsbetrag in der Regel von mindestens zwei Monatsmieten in dann geltender
Höhe zu zahlen."


Hier ist ja auch nicht von Mietausfall die Rede, sondern von einem pauschalen Ausgleichsbetrag.
Du ersparst dir die Mieten und der Vermieter hat den Aufwand mit dem neuen Mieter.

Du mußt ja von der Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung keinen Gebrauch machen.



Zitat (von saru):
Meine Frage: Wenn der Mieter einen vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptiert, und der nahtlos „weitermietet": kann der Vermieter trotzdem 2 Mieten einsacken? Er hat ja keinen Mietausfall, die Verhältnismäßigkeit ist also fraglich, oder?



In Deutschland gibt es nun mal die Vertragsfreiheit und du hast den Vertrag unterschrieben.
Ich sehe hier auch keine Klausel die dich benachteiligen würde.
Ich finde es eher fair, wenn ein Vermieter sowas anbietet - glaube das machen nicht viele.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
saru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, ich hab das vorher anders als Du verstanden, nämlich dass man das ganze noch on top zahlen und sich trotzdem noch um Nachmieter usw kümmert, und nicht dass man sich damit quasi "rauskaufen" kann und dann auch keinen Nachmieter suchen muss. Mir ist nur irgendwie schleierhaft warum der Mieter einerseits einen Kündigungsverzicht will, dann aber einem die Möglichkeit mit zwei Monatsmieten davonzukommen. Das ist ja quasi für ihn fast schlechter als normales 3-Monats Kündigungsrecht (es sei denn er findet nahtlos einen Nachmieter und hat dann quasi 2 Monate doppelte Miete wegen der Pauschale). Auch find ich es nebenbei merkwürdig von "pauschal" und "mindestens" im gleichen Satz zu sprechen.

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von saru):
Achso, ich hab das vorher anders als Du verstanden, nämlich dass man das ganze noch on top zahlen und sich trotzdem noch um Nachmieter usw kümmert, und nicht dass man sich damit quasi "rauskaufen" kann und dann auch keinen Nachmieter suchen muss. Mir ist nur irgendwie schleierhaft warum der Mieter einerseits einen Kündigungsverzicht will, dann aber einem die Möglichkeit mit zwei Monatsmieten davonzukommen. Das ist ja quasi für ihn fast schlechter als normales 3-Monats Kündigungsrecht (es sei denn er findet nahtlos einen Nachmieter und hat dann quasi 2 Monate doppelte Miete wegen der Pauschale). Auch find ich es nebenbei merkwürdig von "pauschal" und "mindestens" im gleichen Satz zu sprechen.



Hallo sarus,


beschreib doch mal die Eckdaten ganz genau und formuliere deine Frage ganz genau - sonst kann dir keiner helfen.
Deine Angaben sind leider zum Teil wiedersprüchlich.

Du bekommst hier auch nur eine Meinung, da keiner den Vertrag genau kennt, den du unterschrieben hast.



gruß charly



Zitat (von saru):
Mir ist nur irgendwie schleierhaft warum der Mieter einerseits einen Kündigungsverzicht will,



Du meinst bestimmt VERMIETER.


Zitat (von saru):
dann aber einem die Möglichkeit mit zwei Monatsmieten davonzukommen.



Was spricht dagegen, dass er dir die Option bietet?


Zitat (von saru):
Das ist ja quasi für ihn fast schlechter als normales 3-Monats Kündigungsrecht



So wie du es beschreibst, (Kündigungsausschluß) kannst du die ersten 2 Jahre nicht mit Frist von 3 Monaten kündigen.


Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Was genau steht denn zumThema "Nachmieter" im Vertrag?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
saru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):


beschreib doch mal die Eckdaten ganz genau und formuliere deine Frage ganz genau - sonst kann dir keiner helfen.
Deine Angaben sind leider zum Teil wiedersprüchlich.

Du bekommst hier auch nur eine Meinung, da keiner den Vertrag genau kennt, den du unterschrieben hast.



gruß charly


Ok mal geordnet:

Mietdauer: "Der Mietvertrag beginnt am 01.05.2016 und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch mit der gesetzlichen Kündigungsfrist erstmals zum 30.04.2018 ordentlich gekündigt werden. Danach ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der jeweils gesetzlich dazu vorgesehenen Frist möglich."

Mietende: "Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters einverständlich vorfristig beendet werden sollte, ist dem Vermieter für dessen Aufwand und für ersparte Mietzahlungspflichten ein pauschaler Ausgleichsbetrag in der Regel von mindestens zwei Monatsmieten in dann geltender Höhe zu zahlen."


Zitat:
Du meinst bestimmt VERMIETER.

jo sorry :)




Zitat:
Was spricht dagegen, dass er dir die Option bietet?
So wie du es beschreibst, (Kündigungsausschluß) kannst du die ersten 2 Jahre nicht mit Frist von 3 Monaten kündigen.


Genau! "normales" Kündigen mit 3monatiger Frist haben die ja selber durch den Verzicht ausgeschlossen. Aber warum dem Mieter dann doch die Möglichkeit bieten mit 2 Mieten rauszukommen. Ich kann nicht glauben dass das nur ein nettes "Handreichen" sein soll :) Dann doch lieber als Mieter ohne Kündigungsverzicht und der Mieter muss sich halt an die 3Monate halten. Oder halt, ganz einfach: nen Kündigungsverzicht ohne "Schlupfloch" oder Freikaufaktion.
Verstehst du das in der Tat so dass ich morgen zum Vermieter gehe, weil ich im September raus will, und mit 2 Mieten is das gegessen? :) Wäre fair, zugegeben!

p.s. vom Nachmieter steht nix im Vertrag, das hat man mir nur mündlich mal dahergesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von saru):
Verstehst du das in der Tat so dass ich morgen zum Vermieter gehe, weil ich im September raus will, und mit 2 Mieten is das gegessen?


Nein, so ist das sicher nicht gemeint. Das ist ein Angebot für einen Auflösungsvertrag.

Zitat (von saru):
Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters einverständlich vorfristig beendet werden sollte


Das entscheidende ist das Wort "einverständlich", was ich so verstehe, dass auch der Vermieter mit der "Vorfrist" einverstanden sein muss.

Also kleine Brötchen backen und versuchen möglichst schnell einen Nachmieter, wenn diese Option schon mal angeboten wird.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
saru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ich denke mal so ist das ganze für beide Seiten einvernehmlich evt. gut lösbar!

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