Ich arbeite derzeit 12 Tage am Stück durch (Mo-So & anschließend Mo-Fr) und habe dann zwei Tage (Sa, So) frei.
Wie lautet denn hier die gesetzliche Regelung? Ich müsste doch zumindest für den Sonntag einen freien Tag als Ausgleich erhalten? Oder könnte der Arbeitgeber das so auslegen, dass der eine Samstag der Ausgleich für den Sonntag ist?
Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 5-6 Tage Woche.
Wäre schön zu erfahren ob das alles so rechtlich einwandfrei ist.
Ausgleich freie Tage für Arbeit am Wochenende
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das heißt z.B. im Monat Februar insgesamt nur vier freie Tage. Kann mir kaum vorstellen, dass dies so erlaubt ist.
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/// .. im Monat Februar insgesamt nur vier freie Tage.
Das ist für viele AN so, z.B. für Verkäufer*innen. Ein Recht auf die 5-Tage-Woche bzw. generelles Frei für WE gibt es gesetzlich nicht, sondern nur durch TV, wenn die AZ von Mo-Fr verankert ist.
Wieviele Stunden arbeitest du denn pro Tag.
Im übrigen arbeiten sehr viele Verkäufer Samstags, dafür haben sie aber auch einen Tag in der woche frei. Somit arbeiten sie bei einer 6 Tage woche 5 Tage
Im Arbeitsvertrag steht eine 5-6-Tage-Woche. Das sind aber nicht 7 Tage. Somit arbeiten Sie anders als vereinbart und können natürlich auf Einhaltung des Vertrags bestehen!
Das hat nichts damit zu tun, dass der kommende Samstag der Ausgleichstag für den Sonntag sein soll. Das hat einfach damit zu tun, dass eine 7-Tage-Woche keine 5-6-Tage-Woche ist.
Wieviele Stunden arbeiten Sie täglich?
-- Editiert von altona01 am 28.02.2017 19:18
Es ist ja erstmal die große Frage, wo das im Arbeitsvertrag mit der 5-6 Tage Woche überhaupt steht. Ich kenne durchaus Arbeitsverträge in denen beim Thema Arbeitszeit drinsteht, dass Arbeitstage Mo - So sind, eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von X gilt und sich die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochen ungleichmäßig verteilen kann und im Durchschnitt von X Wochen eingehalten werden muss, und beim Thema Urlaub steht dann etwas von einer 6-Tage-Woche (was dann aber nur Bedeutung für die Urlaubsberechnung hat).
Wenn man hier auf die Frage, ob der TS gemäß seiner arbeitsvertraglichen Vorgaben arbeitet, antworten will, dann kann man das eigentlich nur, wenn man die Regelungen zur Arbeitszeit komplett kennt.
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