Ausgleich freie Tage für Arbeit am Wochenende

28. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
sir_d
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausgleich freie Tage für Arbeit am Wochenende

Ich arbeite derzeit 12 Tage am Stück durch (Mo-So & anschließend Mo-Fr) und habe dann zwei Tage (Sa, So) frei.
Wie lautet denn hier die gesetzliche Regelung? Ich müsste doch zumindest für den Sonntag einen freien Tag als Ausgleich erhalten? Oder könnte der Arbeitgeber das so auslegen, dass der eine Samstag der Ausgleich für den Sonntag ist?

Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 5-6 Tage Woche.

Wäre schön zu erfahren ob das alles so rechtlich einwandfrei ist.

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
sir_d
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Das heißt z.B. im Monat Februar insgesamt nur vier freie Tage. Kann mir kaum vorstellen, dass dies so erlaubt ist.

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// .. im Monat Februar insgesamt nur vier freie Tage.

Das ist für viele AN so, z.B. für Verkäufer*innen. Ein Recht auf die 5-Tage-Woche bzw. generelles Frei für WE gibt es gesetzlich nicht, sondern nur durch TV, wenn die AZ von Mo-Fr verankert ist.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Wieviele Stunden arbeitest du denn pro Tag.
Im übrigen arbeiten sehr viele Verkäufer Samstags, dafür haben sie aber auch einen Tag in der woche frei. Somit arbeiten sie bei einer 6 Tage woche 5 Tage

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht eine 5-6-Tage-Woche. Das sind aber nicht 7 Tage. Somit arbeiten Sie anders als vereinbart und können natürlich auf Einhaltung des Vertrags bestehen!
Das hat nichts damit zu tun, dass der kommende Samstag der Ausgleichstag für den Sonntag sein soll. Das hat einfach damit zu tun, dass eine 7-Tage-Woche keine 5-6-Tage-Woche ist.

Wieviele Stunden arbeiten Sie täglich?

-- Editiert von altona01 am 28.02.2017 19:18

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es ist ja erstmal die große Frage, wo das im Arbeitsvertrag mit der 5-6 Tage Woche überhaupt steht. Ich kenne durchaus Arbeitsverträge in denen beim Thema Arbeitszeit drinsteht, dass Arbeitstage Mo - So sind, eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von X gilt und sich die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochen ungleichmäßig verteilen kann und im Durchschnitt von X Wochen eingehalten werden muss, und beim Thema Urlaub steht dann etwas von einer 6-Tage-Woche (was dann aber nur Bedeutung für die Urlaubsberechnung hat).

Wenn man hier auf die Frage, ob der TS gemäß seiner arbeitsvertraglichen Vorgaben arbeitet, antworten will, dann kann man das eigentlich nur, wenn man die Regelungen zur Arbeitszeit komplett kennt.

3x Hilfreiche Antwort

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