Ausfall eines Mitarbeiters

Mehr zum Thema: Medizinrecht, Arztrecht, ärztlicher, Behandlungsfehler, Autounfall, Schadenersatz, Verdienstausfall
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(ärztlicher Behandlungsfehler)

Zeichen: 2018/07J01sch D14/4063

Arzthaftungsrecht / Unfallrecht: Ausfall eines Mitarbeiters

Patrick J.M. Junge-Ilges
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E-Mail:
Schadensersatzrecht, Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Haftpflichtrecht, Verkehrszivilrecht

Frage:

Ich habe ein Softwareunternehmen. Ein Mitarbeiter von mir fiel fünf Wochen durch einen ärztlichen Behandlungsfehler aus und erhielt von mir die gesetzliche Lohnfortzahlung. Kann ich den behandelnden Arzt in Anspruch nehmen?

Antwort:

Wird die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers durch einen Dritten verschuldet, wie z. B. durch einen ärztlichen Behandlungsfehler oder bei einem Autounfall, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadenersatz. Dazu zählt grundsätzlich auch der Anspruch auf Verdienstausfall. Da Sie jedoch als Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet sind, für sechs Wochen Ihrem Arbeitnehmer das Entgelt fortzuzahlen, geht der Schadenersatzanspruch gegen den Schadenverursacher auf Sie über. Sie können deshalb direkt gegen den Schadenverursacher vorgehen und den von Ihnen gezahlten Lohn ersetzt verlangen.

Der Arbeitnehmer muss derweil den Arbeitgeber bei einem Unfall unverzüglich unterrichten und ihm alle erforderlichen Angaben machen, damit der Arbeitgeber gegebenenfalls seine Ansprüche gegen den Dritten geltend machen kann.

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