>Kindesunterhalt
Hallo Leute und vielleicht Leidgenossen,
Auch ein frohes neues Jahr
Stellt euch vor:
Er ist seit etwa 4 Jahren geschieden und zahlt na klar für seine Kinder ( 18+21 Jahre ) Unterhalt.
Zu seiner 21 Jährigen Tochter habe er kein gutes Verhältnis.
Seine Tochter hat mehrfach verschiedene Schulen besucht und ihm nie ihr Ausbildungsziel verraten. Als er dann die Unterhaltszahlung eingestellt hat, gab es na klar wieder krach. Es folgte dann einen Gerichtlichen Vergleich, indem seine Tochter jetzt eine Ausbildung nach ihrem Wunsch als Sozialassitentin mit Ziel Erzieherin fortführen muss. Im Gegenzug muss er weiter 330 Euro Unterhalt zahlen.
Seine Tochter schrieb ihm Anfangs nur Miese SMS mit Worten: ich will mit dir nichts zu tun haben, oder meinet wegen kannst du sterben usw. Sie geht ihm aus dem Wege und er hat sie seit Juni 2005 in der Gerichtsverhandlung, nicht mehr wiedergesehen und auch sonst ist kein Kontakt mit der Tochter möglich ist.
Nach dem Verhalten hat er keine Lust mehr, an seiner Tochter Unterhalt zu bezahlen.
Die Frage an euch ist jetzt: Muss er unter den oben beschriebenen Aktionen und Verhaltensweisen seiner Tochter noch weiter Unterhalt bezahlen?
Welche Paragraf ist dafür geeignet und wo findet man so etwas ?
MFG
Ballou
-- Editiert von Ballou am 04.01.2007 15:08:17
Ausbildungunterhalt
4. Januar 2007
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Frage vom 4. Januar 2007 | 15:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildungunterhalt
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