Ausbildungsunterhalt für Studium nach Ausbildung
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seit 2012
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Rechtsanwalt
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht
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Nach der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main vom 28.07.2016 (Az.: 5 UF 370/15) besteht kein weiterer Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn der Vater eines volljährigen Kindes keine Kenntnis über dessen Absicht, ein Studium aufzunehmen hatte und das Kind nach Erlangung der Hochschulreife eine studiennahe Berufsausbildung abgeschlossen und mehr als zwei Jahre in diesem Beruf gearbeitet hat.
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Rechtsanwalt
Carsten Zinner
Erlangen