Ausbildungsunterhalt für Studium nach Ausbildung

Mehr zum Thema: Familienrecht, Kindesunterhalt, Vater, Eltern, Kinder, Ausbildung, Studium
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Carsten Zinner
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Rechtsanwalt
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Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht
Preis: 100 €
Antwortet: ∅ 17 Std. Stunden

Nach der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main vom 28.07.2016 (Az.: 5 UF 370/15) besteht kein weiterer Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn der Vater eines volljährigen Kindes keine Kenntnis über dessen Absicht, ein Studium aufzunehmen hatte und das Kind nach Erlangung der Hochschulreife eine studiennahe Berufsausbildung abgeschlossen und mehr als zwei Jahre in diesem Beruf gearbeitet hat.

Carsten Zinner
Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

www.kanzlei-zinner-lang.de
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