Ausbildungskosten mit Arbeitsstunden verrechnet

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Reiser2017
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildungskosten mit Arbeitsstunden verrechnet

Hallo in das Rechtsforum,

ich hoffe ich stelle die Frage nicht doppelt, zumindest habe ich bei meiner Recherche nichts Vergleichbares gefunden.

Ich wurde zum 1.10. zu einem Minijob neben dem Studium angemeldet (bzw. 9€/h). Auf Anfrage, wann ich den Vertrag unterschreiben kann, sagt der Personalleiter, dass er dabei ist den Vertrag vorzubereiten. Kollegen sagten auf meine Frage, wann sie den Vertrag bekommen hätten, dass es immer etwa dauert, die Firma aber immer pünkltich zahlt. Da mir die Arbeit an sich viel Spaß macht, bin ich zur Arbeit gegangen (angemeldet war ich ja) und habe dann erst am 9.10. meinen Vertrag bekommen. Ich weiß, dass es negativ für mich ist, wenn ich zur Arbeit gehe, bevor ich etwas unterschrieben habe. Soweit sieht der Vertrag ganz normal aus, jedoch macht mir ein Paragraph sorgen.

§ 12 Zusätzliche Vereinbarung
Die Ausbildungskosten betragen 300.-E. Diese werden mit den ersten Arbeitsstunden verrechnet. Sollte der Arbeitnehmer vor Ablauf der Probezeit aus dem Arbeitsverhältnis austreten, so sind die Ausbildungskosten an den Arbeitgeber zu entrichten.


Wie genau ist dieser Absatz zu verstehen? Einarbeiten wäre ja keine Ausbildung und Einarbeiten ist ja im Interesse der Firma und daher nicht unentgeldlich. Zudem wurde mir beim Vorstellungsgespräch nichts dergleichen mitgeteilt. Außerdem ist die Tätigkeit auch nicht komplex genug, um sie mit 33 Stunden unvergüteter Arbeitszeit rechtfertigen zu können.

Ich hoffe jemand kann mit diesen Informationen etwas anfangen und mir einen Rat geben.

MFG

-- Editiert von Alagi2017 am 10.10.2017 11:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich halte diese Klausel für rechtswidrig. Dass ein Arbeitnehmer umsonst arbeiten soll, um damit die nowendige Einarbeitung oder meinetwegen auch "Ausbildung" zu refinanzieren ist m.E. nicht zulässig.

Hier stellt sich die Frage, ob man das als Arbeitnehmer nicht unterschreibt und damit riskiert, den Job in der Probezeiter wieder zu verlieren
oder
man als Arbeitnehmer später die Bezahlung nachfordert für die 33 Stunden. Das muss man ggfs. über das Gericht.

Und nein, es ist nicht negativ, wenn man ohne schriftlichen Vertrag arbeitet. Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß, dass es negativ für mich ist, wenn ich zur Arbeit gehe, bevor ich etwas unterschrieben habe.


Im Gegenteil, das ist i. d. R. für den AN vorteilhaft: Der dadurch mündlich geschlossene Vertrag war unbefristet und an keinerlei Bedingungen geknüpft.

Was ist im Vertrag nun mit "Ausbildungskosten" gemeint? Das ist dir selbst nicht ganz klar und ich sehe es wie altona, dass man Einarbeitung nicht unvergütet lassen kann (bzw. hier Lohn abzieht).

Um hier weiterzukommen, musst du den AG nach der Erklärung dieser Klausel fragen. Grundsätzlich sehe ich sie auch eher als nichtig an.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Reiser2017
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure schnellen Antworten. Ich hab auch ähnlich wie ihr gedacht. Bevor ich den Vertrag jetzt unterschreibe, wird die Klausel gestrichen und ich werde der Firma nichts zahlen müssen. Der Betrag war wohl damals ein zufälliger Betrag ohne Bedeutung. Es geht um den ersten Schnuppertag, an dem man nicht lange bleiben muss, wenn es nicht gefällt, dass der nicht bezahlt wird. Zudem muss man als Voraussetzung das was man später betreut, auch einmal selber machen, wobei man als angehender Mitarbeiter die Kosten nicht unbedingt zahlen muss. Denen ist bewusst, dass die 300 € zu viel sind und er die Verträge ändern muss. Ein paar Jungs die eine Firma vor wenigen Jahren gegründet haben und sich alles selbst aneignen. Da kann es vermutlich schonmal holprig werden.

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